Falsche Wertangabe bei Verzollung - Zu hohe Einfuhrabgaben

23. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Charlie009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Wertangabe bei Verzollung - Zu hohe Einfuhrabgaben

Guten Tag,

Mitte Februar diesen Jahres habe ich ein Paket aus Japan erhalten. Dabei handelt sich um ein Video-Spiel Merchandise Paket, dass ich als Privatkauf auf Ebay erworben haben. Das Transportunternehmen ist FedEx. 3 Wochen später habe ich eine Rechnung von FedEx erhalten, in der sie mir Einfuhrabgaben in Rechnung gestellt haben. Dabei war auch eine Kopie der Rechnung des Versenders beigelegt, auf deren Grundlage die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wurde. Der Wert der Sendung wurde mit 261,49€ angegeben, obwohl ich 104.07€ bezahlt habe. So habe ich innerhalb einer Woche Ihrer Forderung widersprochen und versucht die Sachlage zu erörtern, dass zu hohe Einfuhrabgaben verlangt werden aufgrund der fehlerhaften Deklaration. Auch habe ich meinem Widerspruch den entsprechenden Zahlungsnachweis beigefügt. Zudem habe ich denen versucht zu erklären, dass sie keine Verzollungsvollmacht meinerseits erhalten haben. Auf der Kopie der Zoll-Anmeldung ist als Zoll-Anmelder auch die FedEx Express Germany GmbH aufgeführt.
Nach etlichen Emails hat ein Mitarbeiter der Zoll-Abfertigung geschrieben: ‚, Eine Vollmacht kann formfrei erteilt werden (§ 167 Abs. 2 BGB). Sie kann auch mündlich oder stillschweigend (konkludent) erfolgen. Erhält ein Spediteur oder Kurier vom auf dem Frachtbrief genannten Empfänger die für die Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr erforderlichen Unterlagen und Informationen, ist dies i.d.Regel eine stillschweigende Bevollmächtigung, die Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in den freien Verkehr zu überführen, es sei denn, aus dem Auftrag oder den überlassenen Unterlagen und Informationen geht es eine anderweitige Zweckbestimmung oder Einschränkung hervor.‘‘
Allerdings wurde mit mir in keiner Weise Kontakt aufgenommen oder nach meiner vorherigen Zustimmung/nachträgliche Einwilligung gefragt, auch habe ich vorher keine Sendung von FedEx erhalten geschweige eine Vollmacht zur Zollabfertigung erteilt. (Hierbei muss ich anführen, dass die Mitarbeiter am Telefon mir immer gesagt haben, dass eine Vollmacht vorliegen müsse sofern die Sendung dem Empfänger übergeben wird)
Nun hat der besagte Mitarbeiter bei der Zollabfertigung mir mitgeteilt: ‚, Wenn der Versender falsche angeben gemacht hat, sind wir nicht dafür zuständig. Sie können sich gerne an das Hauptzollamt wenden und einen Widerspruch einlegen‘‘.

Allerdings ist die Einspruchsfrist meines Wissens nach schon verstrichen. Ich habe lediglich die EUSt der 104.07€ in Höhe von 19,77€ bezahlt. Muss ich wirklich den Rest bezahlen und bleibe auf den Schaden sitzen oder ist die Forderung rechtswidrig? Den Einspruch hätte doch direkt nach meinem ersten Widerspruch FedEx einlegen müssen?

Ich möchte mich bereits im Voraus bedanken.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Charlie009):
Der Wert der Sendung wurde mit 261,49€ angegeben, obwohl ich 104.07€ bezahlt habe.

Da der Wert der Ware unabhängig von dem ist was man bezahlt hat, kann das durchaus sein.



Zitat (von Charlie009):
So habe ich innerhalb einer Woche Ihrer Forderung widersprochen

Da hier mehrere Beteiligte sind: Bei wem und welcher Forderung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Charlie009):
So habe ich innerhalb einer Woche Ihrer Forderung widersprochen

Da hier mehrere Beteiligte sind: Bei wem und welcher Forderung?


Ich habe gegen die Rechnung von FedEx für die EUSt in Höhe von 49,68€ in einer Email Widerspruch eingelegt.

-- Editiert von Charlie009 am 23.09.2021 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Charlie009):
Ich habe gegen die Rechnung von FedEx für die EUSt in Höhe von 49,68€ in einer Email Widerspruch eingelegt.

Und die E-Mail ist angekommen?
Der Dienstleistung "Verzollung" durch FedEx hat man nicht widersprochen?


Signatur:

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ist es nicht besser, Einspruch beim Zoll hinsichtlich der Verzollung und dem Wert einzulegen? Was soll denn FedEx tun?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Ist es nicht besser, Einspruch beim Zoll hinsichtlich der Verzollung und dem Wert einzulegen?

Eigentlich ja, kommt aber darauf an, ob Fedex den Auftrag zur Verzollung hatte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Charlie009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Charlie009):
Ich habe gegen die Rechnung von FedEx für die EUSt in Höhe von 49,68€ in einer Email Widerspruch eingelegt.

Und die E-Mail ist angekommen?
Der Dienstleistung "Verzollung" durch FedEx hat man nicht widersprochen?


Ja, diese E-mail ist angekommen. In der gleichen Mail habe ich neben meinen Widerspruch gegen die Forderung auch ausgeführt, dass FedEx meinerseits keine Vollmacht zur Verzollung bekommen hat.

Der genaue Worlaut meiner ersten Widerspruchs-Mail:

‚,Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich mich auf Ihre Rechnung mit der Rechnungsnummer ******* vom 19.02.2021, die ich am 09.03.2021 erhalten habe.

Hierin verlangen Sie neben der EUSt. in Höhe von 49,68€ eine Vorlageprovision in Höhe von 12,50€. Diese Forderungen sind nicht begründet, da Sie von mir keinerlei Verzollungsvollmacht erhalten haben, um eine Verzollung automatisch durchzuführen.
Aus diesem Grund widerspreche ich hiermit dieser Rechnung.

Daneben entspricht der Zollwert von 261.49€, welcher auf den Kopien der Zollanmeldung/Abgabeinformation Ihrem Schreiben beigefügt war, nicht den Warenwert der Sendung. Ich habe lediglich 104.07€ bezahlt.
Den Zahlungsnachweis entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Ein entsprechender Einspruch beim Hauptzollamt obliegt Ihnen.'

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Charlie009):
Der genaue Worlaut meiner ersten Widerspruchs-Mail:

Es gibt noch eine?



Zitat (von Charlie009):
Ein entsprechender Einspruch beim Hauptzollamt obliegt Ihnen.

Wenn man denen mitteilt, das man denen keinerlei Auftrag erteilt, dann müssen die rein gar nichts machen. Da hätte man sich selber kümmern müssen.


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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Also für den (evtl. zuviel gezahlten) Zoll dürfte der Zug wirklich abgefahren sein.

Was aber die Dienstleistung der Verzollung angeht (falls da von FedEx gesondert was in Rechnung gestellt wurde), da würde ich die FedEx Germany GmbH zur Begleichung der Kosten doch einfach an den Versender verweisen. Da wird ja sonst auch immer drauf rumgeritten, dass dieser ja der Vertragspartner sei und nicht der Empfänger...warum sollte das hier anders sein?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zollwert und gezahlter Betrag können gleich sein, müssen dies aber nicht.
Ich sehr hier jetzt also zunächst einmal keinen Fehler wenn der Absender den realen Wert angegeben hat.
Die Abgaben sind auf den Wert zu zahlen und nicht auf den tatsächlich bezahlten Betrag.
12,50€ sind ein üblicher Betrag der für eine Verzollung anfällt. Andere sind da deutlich teurer.
Ja, eine Selbstverzollung hätte dem Fragesteller durchaus zugestanden, dazu kann man FedEx kontaktieren und dies verlangen.
Wenn dem Fragesteller das Vorgehen hier nicht gefällt, dann soll er halt die Annahme verweigern und sich mit dem Absender über die entstandenen Kosten rumstreiten während geklärt wird was mit dem Paket passiert.

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