Falsches 5er Ticket gekauft -> 40 Euro Strafe

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anselm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches 5er Ticket gekauft -> 40 Euro Strafe

Hallo,

ich hatte gestern eine sehr unangenehme Situation während der Fahrt von der Cebit-Messe (Hannover) Richtung Minden (NRW). Um solche Fragen wie "Wusstet ihr nicht, dass Hannover die Hauptstadt von Niedersachsen ist?" (die man uns bei dem DB-Infopoint gestellt hatte) gleich zu vermeiden: Wir wussten natürlich, dass Hannover nicht mehr in NRW liegt und haben deshalb eine 5er Karte (SchönerTagTicket) gekauft. NRW Tickets haben wir so oder so bereits gehabt, da wir in NRW studieren und unsere Studententickets NRW dabei hatten. Am Automaten in Minden(NRW) haben wir in der Eile nicht darauf geachtet, dass es verschiedene 5er Tickets gab (einmal für NRW für 34 Euro und einmal für Niedersachsen für 28 Euro). Das haben wir auch erst im nachhinein erfahren, nachdem der Kontrolleur uns unfreundlicher Weise gesagt hat, dass wir keine gültige Fahrkarte(für Niedersachsen) besitzen. Auf unsere Argumente, dass wir unsere Stundententickets dabei haben und logischerweise nicht nochmal eine NRW-Karte kaufen müssten, dass es aus Versehen passiert ist, reagierte der Kontrolleur nicht und hat unsere Personalien genommen. Wir haben daraufhin seine Personaldaten verlangt, um eine Beschwerde gegen ihn einzureichen, er sagte jedoch bloss "Das ist die Zugnummer 9130, das müsste reichen!". Nachdem wir in Minden angekommen sind ( also Rückfahrt von Cebit) sind wir sofort zum Servicepoint gegangen und versucht zu zeigen, dass es ein Versehen war, dass wir das nicht absichtlich gemacht haben und dass wir versehentlich sowieso schon statt 28 Euro 34 bezahlt haben und zu zeigen dass wir gültige Semestertickets für NRW haben und somit es wirklich nur ein Versehen sein kann, dass wir ausgerechnet 5er Ticket NRW am Automaten gekauft haben. Der Angestellte wollte aber natürlich nichts davon hören und hat uns unfreundlicherweise gesagt, dass er nur Tickets verkaufe und nichts machen kann und dass wir in seinen Augen schuldig sind. So, was mich nun aufregt ist die Tatsache, dass die DB nur darauf fixiert ist, Profit zu machen. Egal was es koste. In diesem Fall ist es doch offensichtlich, dass es kein Betrug, kein absichtliches Schwarzfahren oder sonstiges ist. Aber die Mitarbeiter der DB haben kein Bisschen Menschlichkeit und Verständnis gezeigt und haben sich wohl nur darüber gefreut, dass nun die DB mehr Geld durch Strafen reinbekommt.
Allein schon der Name "ServicePoint" sagt schon darüber aus, dass man den Kunden einen Service leisten muss und nicht nur Karten verkaufen - das kann man auch am Automaten haben. Das Mindeste was der Angestellte in meinen Augen machen müsste ist, Telefonnummer zu geben, mit wem ich diesen Vorfall bei der DB ausdiskutieren könnte.
Was mich noch aufregt ist die Tatsache, dass wir sowieso schon 6 Euro mehr an die DB bezahlt haben, als sie für ihre Dienstleistung(Beförderung von 5 Personen in Niedersachsen) bekommen müsste. Und dann sollen wir noch 120 Euro extra zahlen? Wenn ich an die DB einen Betrag überweisen würde und im Verwndungszweck statt "Niedersachsen" "NRW" schreiben würde, dann gäb es mit Sicherheit auch keine Probleme. Die DB würde nur auf den Namen schauen, abhacken und sich über 6 Euro mehr freuen. Warum soll dann mit der Fahrkarte es anders sein??
Was meinen Sie nun, haben wir Chancen unsere "Unschuld" zu beweisen?
Was ich habe:

1) alle 3 Stundenten haben Studententickets NRW gehabt
2) den 5er Ticket NRW (mit dem Datum und Zeit)
3) Fotos von Cebit (mit dem Datum und Zeit, so dass man sehen kann, dass die 5er Karte wirklich nicht in NRW genutzt wurde sondern in Niedersachsen)

Über Ihre Ratschläge und Meinungen würde ich mich sehr freuen. Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich verstehe deine Wut, aber schau mal wenn ich mir in Köln ausversehen eine Fahrkarte nach Bonn kaufe und damit nach Düsseldorf fahre, dann habe ich auch das falsche Ticket und fahre somit schwarz. Fakt ist ihr habt bei der Fahrt keinen gültigen Fahrausweis dabei gehabt, da kann euch kein Servicemitarbeiter der Bahn helfen

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#2
 Von 
Anselm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sabbele1984:
Wenn Sie aber vorweisen könnten, dass Sie sowieso eine Dauerkarte nach Bonn besitzen, dann wäre das ja ein Beweis, dass Sie versehentlich das falsche Ticket gekauft haben. Das sollte der Kontrolleur einsehen und nachschauen, ob bis nach Düsseldorf die Fahrkarte höheren Preis hat, wenn ja, dann einfach dazuzahlen. So einfach und logisch ist die Sache... zumindest für mich

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Das sollte der Kontrolleur einsehen und nachschauen, ob bis nach Düsseldorf die Fahrkarte höheren Preis hat, wenn ja, dann einfach dazuzahlen.

Nachzahlen gibt es aber in der Bahn wohl nicht (mehr).

Für die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes ist irrelevant, ob das "Schwarzfahren" vorsätzlich oder unabsichtlich erfolgt ist.

Darüber kann man jammern, das bringt aber nichts und dafür sind wir auch das falsche Forum. Hier bleibt also nur zu sagen: "Klingt blöd, is aber so".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Erstens mal lieber @Anselm lassen wir mal den Kontrolleur raus, der kann nichts dafür der macht nur seinen Job.
Zweitens mal ein anderes Beispiel: Ich telefoniere mit Person A, lege auf und will Person B anrufen, drücke aber jetzt ausversehen die Wahlwiederholung und hab wieder Person A dran, dann muss ich das Gespräch doch auch bezahlen. Ich kann auch nicht anrufen und sagen, ihr seht doch das ich grade mit dem telefoniert hab das war ein Versehen und deshalb storniert die Gebühren.
Das hört sich jetzt doof an, aber genau so ist es. Ich kenne einen Fall, da hatte eine Frau ihre Fahrkarte nicht entwertet und wurde kontrolliert. Die musste auch das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen, weil der Fahrschein halt nun mal nicht gültig war.
Die Bahn ist da etwas starr

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