Familienmitglied fordert Geld

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb345822-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienmitglied fordert Geld

HAllo,

Ein Familienmitglied fordert von Uns 37.000 €.
Angeblich hätten wir Schulden verursacht bei meiner Oma.

Kurze Vorgeschichte:

Meine Oma befindet sich seit Mai 2012 im Pflegeheim, Ihre Demenz schreitet immer mehr fort.
Jetzt eskalieren die Familienstreitigkeiten.
Unser Familienmitglied beschuldigt uns ( Eltern und Bruder) wir hätten unserer Oma über die ganzen Jahre finaziell ausgebeutet. Dies stimmt nicht, wir haben uns legendlich um alles gekümmert ( HAushalt, Einkauf ect.)
da meine Oma kurzzeitig finanzielle Probleme hatte, hat dieses Familienmitglied die Geldkarte eingezogen und ihr nur Geld auf zuteilung gewährt ( einen wöchentlichen Betrag) dies geht schon seit 2009.
2010 hat dieses Familienmitglied unsere Oma in ein Seniorengerechtes Wohnen verfrachtet. Was auch für uns eine erleichterne Ausgangssituation war, da dort im Notfall immer jemand da war.
Als dieses Jahr Sie nach einer schweren Krankheit und fortlaufender Demenz sie in ein Pflegeheim untergebracht hat eskalieren hier die Streitigkeiten.
Dieses Familienmitglied behauptet in aller öffendlichkeit das wir bei der Oma Schulden hätten ( Auf permanente Nachfrage werde die auch nicht im einzelenen beziffert, weder Betrag noch Datum oder Zeugen)
Zumale beschuldigt sie uns in aller öffendlichkeit.
Auskunft über ihren Zustand gewährt sie nicht und das Pflegeheim darf auch nix sagen.
Ebenso kommt das Pflegeheim auf uns zu das unsere Oma Geld benötige für Arzt, Taxi, Pflegeartikel.
Das Pflegeheim beruht beharrlich darauf das wenn wir Nachfragen was mit Ihrer Rente passiert ( die für die einrichtung völlig ausreicht) bezw. ob noch staatliche Stützen z. Bsp. Pflegewohngeld, Grundsicherung im Alter beantragt wurde, keine Auskunft zu erteilen da das Familienmitglied einen Vorvormundschft ( meiner Recherche nach gibt es dies nicht) besitzt. Es ist auch davon auszugehen das sie keine gerichtliche Beistandschaft, Versorgungsvollmacht besitzt.

Was können wir noch tun?
Wo kann man sich beraten lassen?
Gibt es bei solchen angelegenheiten Schiedstellen?
Kann man von ihr eine offenlegung der Kontoauszüge verlangen?

Mittlerweile erwäge ich Anzeige zu erstatten wegen Verleumdung, übler Nachrede, und wegen den Geld was sie verlangt ( zu unrecht und auch nur durch Erpressung, falscher Aussagen sich zurecht gelegt hat) auf versuchten Betrug.
Nur versuch ich noch in aller letzter Instant ein Ausergerichtlichen Weg zu finden....
wer hat einen Rat?


vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Pflegeheim: Fragt nach, auf welchen Grundlagen die Forderung beruht.
Wenn ihr Zeugen habt, dass euch Schulden nachgesagt werden, könnt ihr üble Nachrede zur Anzeige bringen (nur strafrechtlich relevant) und eventuell Schmerzensgeld verlangen. Ihr könnt auch erst mal einfach Unterlassung verlangen.
Auskünfte über den Zustand hängt natürlich von der Betreuungssituation ab. Wenn das Familienmitgleid jetzt alleiniger gerichtlich bestellter Betreuer der Oma in allen relevanten Themen ist, habt ihr in der Tat nichts zu melden. Wenn die Oma keine gerichtlich angeordnete Betreuung hat, entscheidet sie darüber, was ihr erfahren dürft und was nicht. Wenn sie also angeordnet hat, dass nur das andere Familienmitgleid alle Auskünfte und Vollmachten hat und ihr nichts erfahren sollt, dann ist das eben so. ÜBers Vormundschaftsgericht könntet ihr dann höchstens anregen,d ass gerichtliche Betreuung angeordnet wird, dann werden ihre Anweisungen vom Betreuer geprüft.

Hauptproblem ist offenbar eine Forderung über einenf esten betrag. die muss ja irgendwie begründet werden. Wenn ihr Schulden bei eurer Oma habt, dann muss entweder die Oma von euch das Geld fordern oder das Familienmitglied beauftragen mit der Einforderung. Lasst euch also mal die entsprechende Vollmacht der Oma zeigen, wenn es angeblich deren Forderung ist.
Damit bekommt ihr auch schon mal raus, ob da eigentlich eine Betreuung vorliegt oder nicht.
Dann widersprecht ihr der Forderung, sofern die Forderung eurer Ansicht nach haltlos ist. Dann lasst sie doch klagen.

Du erwähnst allerdings auch Erpressung. Das ist ein Kapitalverbrechen, da sollte man mit der Anschuldigung vorsichtig sein. Worin besteht denn die Erpressung (d. h. Was genau beinhaltet die dabei vorhandene "Drohung mit einem empfindlichen Übel"?)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb345822-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

HAllo quiddje,
vielen Dank erstmal für die rasche Antwort, diese war schon sehr informativ.
Eine ger. Beistandschaft liegt nicht vor, da in diesen Verfahren dan auch alle leibl. Kinder befragt werden. Dies war nicht der Fall.
Es ist auch nachweisbar das wir keine Schulden bei unserer Oma haben. Ich habe ledenglich kleinere Geldbeträge von ihr Geschenkt bekommen zur Hochzeit, Geburt der Kinder, Geburtstage ect. wie jedes Enkelkind von unserer Oma.
Das Familienmitglied versucht jetzt irgendwoher Geld zu bekommen um dies dann zu Erben, da unsere Oma nicht mehr lang unter uns weilt. Leider.
Auch der Verdacht jetzt liegt sehr nah das sie diese Forderung an mich stellt da sie mich bei meinen letzten Besuch im Pflegeheim gesehen hat, und dazu noch mitbekommen hat das ich mit einen Auto der oberen Mittelklasse vorgefahren bin. Seit dem bin ich jetzt dran.
Vorher waren es meine Eltern und Bruder. Da wusste sie dann aber das da nix zu holen ist und mein Vater sie gehörig zur Sau gemacht hat. Zu recht allerdings da sie überall über uns Lügen erzählt dies auch unter Zeugen.
Jetzt wird eben mit allermacht versucht hier meine Familie zu zerstören bezw. versucht die Person durch Anrufe in verschieden KH in meiner Stadt herrauszufinden wo ich Arbeite.
Auch versucht sie unter Androhung meiner angeblichen " Jugendsünden" dies hier in meiner eingeheirateten Familie zu erzählen und versucht das Verhälniss zu zerrütteln.... was allerdings zwecklos erscheint da meine Familie voll und ganz hinter mir steht.
Nur ist ihr jedes Mittel recht um an das Geld von mir zu kommen.
Nur von mir gibt es nix solange sie Bankvollmacht hat.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen