Fehldiagnose Arzt vor OP - Rechnung bezahlen?

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sabo123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehldiagnose Arzt vor OP - Rechnung bezahlen?

Hallo,

ich hatte über einige Monate hinweg Schmerzen in der rechten Leiste. Verschiedene Arztbesuche blieben zunächst ohne Diagnose. Auf eigene Initiative hin, ließ ich ein CT machen, um herauszufinden, ob es eine Blinddarmentzündung sei. Der zuständige Arzt äußerte, um eine Appendizitis nachzuweisen oder auszuschließen gibt das CTs eine Genauigkeit von annähernd 100%. Beim Betrachten der Auswertung des CTs äußerte der Arzt wortwörtlich: "Der Blinddarm ist es auf keinen Fall. Das schließe ich definitiv aus."

Wenige Tage später wurde ich (not-)operiert. Es war der Blinddarm, der so entzündet war, dass es bereits zu Verwachsungen kam.

Ich konfrontierte anschließend den Arzt aus der Radiologie. Er könne sich die Diskrepanz zwischen Bildgebung und OP-Befund nicht erklären. Die einleitenden Worte seiner schriftlichen Antwort: "Leider komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten, nachdem ich gestern den ganzen Tag ohne Pause beschäftigt war." Ist ein Arzt nicht zu Pausen verpflichtet - auch wenn er nur CT-Bilder ausließt?

Habe ich eine Möglichkeit das Bezahlen der Rechnung für das CT zu umgehen? (Bin Selbstzahler.)

Danke. Sabo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ist ein Arzt nicht zu Pausen verpflichtet - auch wenn er nur CT-Bilder ausließt?

Kommt drauf an:
Angestellte Ärzte (z.B. in Krankenhäusern) sind Arbeitnehmer und unterliegen den Pausenregelungen des §4 ArbZG .
Freiberufliche / selbstäbdige Ärzte (z.B. mit eigner Praxis) fallen nicht unter das ArbZG. Sie können so wenig Pause machen, wie sie es selbst für nötig halten.
Aber in einer Pause hätte Ihnen kein Arzt antworten können. Sonst wäre es ja keine Pause mehr.

Zitat:
Habe ich eine Möglichkeit das Bezahlen der Rechnung für das CT zu umgehen? (Bin Selbstzahler.)

Die Leistung "CT" wurde ja erbracht. Von daher wird man die bezahlen müssen.
Wenn durch die falsche Auswertung ein Schaden entstanden wäre, könnte man den erlittenen Schaden gegen die Bezahlung aufrechnen. Dafür müsste aber ein Schaden eingetreten sein.
Sie mussten am Bilddarm operiert werden. Hätte der Radiologe das CT gleich richtig ausgewertet, hätten Sie auch operiert werden müssen. D.h. juristisch gesehen ist durch die Fehl-Auswertung kein Schaden entstanden.
Von daher sind Ihre Aussichten, die Zahlung umgehen zu können, nicht gut.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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