Hi, ich habe mit ein paar Freunden neulich ein Lagerfeuer gemacht, wobei dann die Polizei uns gesehen hat, und unsere Personalien aufgenommen hat. Jetzt wurden wir angeschrieben, dass wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben indem wir ein Feuer angezündet haben (was die Polizei nicht beobachten konnte), was evtl. ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Jetzt sollen wir uns dazu äußern.
Die Feuerstelle sah so aus, See mit Feuer in 50cm Abstand dann 4-5m weiter ein Sandweg von etwa 5m Breite und dann Wald.
Die Polizei hat uns nur aufgefordert das Feuer zu löschen ohne etwas von der Ordnungswidrigkeit zu sagen und hat nur einige Persos angeguckt. Wie verhalte ich mich jetzt und wie hoch wird das Bußgeld vermutlich sein?
Ich bin sonst noch nie auffällig geworden.
Feuer gemacht- Bußgeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist ein § angegeben?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ordnungswidrig wird es doch sicher nur sein, an dieser Stelle ein Lagerfeuer anzuzünden, aber nicht, sich an ihm aufzuhalten.
Wer das Feuer angezündet hat, muß nachgewiesen werden. Beispielsweise durch eine Aussage, die die Beteiligten machen. Wenn keiner dazu einer Aussage macht und die Polizei das Anzünden selbst nicht beobachten konnte, dann...
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Paragraph 55 wird angegeben.
@Felix27: Naja aber einer muss es angemacht haben (ich mit 2 weiteren freunden :-/) und wenn wir alle sagen dass wir es nicht waren müssen wir doch angeben wer es gemacht hat oder nicht??
Ja, schon richtig - aber wer war's?
Als Beschuldigter muß man überhaupt keine Aussage zur Sache machen (kann aber sagen, daß man nur anwesend war). Als Zeuge muß man nicht aussagen, wenn man sich dadurch belasten würde.
Wenn man etwas nicht genau gesehen hat (z.B. weil man gerade kurz abwesend war), kann man selbstverständlich auch nicht einfach eine Person nennen, denn dann würde man sich ja womöglich sogar wegen falscher Beschuldigung strafbar machen.
Der Rest ist nicht Dein Problem.
Da ich Hauptinitiator des Feuers war kann ich mich nicht aus der Sache egoistisch "rausboxen" indem ich sage dass ich das Feuer nicht angezündet habe und somit meine Freunde in Erklärungsnot bringe.
Vielmehr würde ich lieber meine Schuld eingestehen und das Bußgeld zahlen um die Sache vom Tisch zu haben, aber da ich noch Schüler bin verfüge ich natürlich über recht beschränkte finanzielle Mittel, sodass wenn ein Bußgeld von 200€ aufwärts mir auferlegt wird ich doch die Strategie von Felix27 verfolgen müsste. Deshalb wüsste ich gerne in welchem Rahmen sich das Bußgeld wohl befinden wird.
Danke und einen angenehmen Abend noch
Sofern es sich bei dem angegebenen § um § 55 OWiG
handelt (was ich vermute), so ist dies nur die OWiG-Vorschrift, die eine Anhörung des Betroffenen vorschreibt.
Ich denke, dass hier möglicherweise ein Verstoß gegen Naturschutzrecht gegeben sein könnte... Ist aber nur so eine spontane Idee...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Diese Sachen (offenes Feuer/Grillen an nicht dafür vorgesehenen Plätzen) sind normalerweise in den Polizeigesetzen, Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer oder den Ortspolizeiverordnungen geregelt, und können in der Regel (wenn durch Gesetz/Verordnung nichts anderes bestimmt ist) mit einem Bußgeld bis 1.000,00 € belegt werden. So wild wird es bei euch aber sicherlich nicht werden. Aber man kann den Betrag nicht genauer eingrenzen, da es auf Eure örtl. Behörde ankommt. Dort (Ordnungsamt) würde ich mal anrufen, und nachfragen.
PS: Außerdem werdet Ihr ja wohl zusammenlegen, auch wenn der Bußgeldbescheid nur an einen von Euch gerichtet ist, oder etwa nicht?!
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Jeder hat einen Bescheid bekommen wo drin steht dass es evtl. ein Bußgeld gibt und wir uns äußern sollen.
Gibt es dann ein komplettes oder ein einzelnes Bußgeld für jeden?
Das kommt drauf an, wer letztendlich als Täter ausgemacht wird. Sind das mehrere, bekommt jeder ein eigenes Bußgeld (das der Sachbearbeiter dann natürl. jeweils geringer ansetzen kann
, als wenn er nur einen Täter belangen würde. (Stichwort :pflichtgemäßes Ermessen)
Oder anders herum gesagt: Wenn 4 Leute als Täter eingestuft werden und jeweils 50,- € aufgedrückt bekommen, hätte ein Einzeltäter wahrscheinlich weniger als 200,- € bekommen.
Das Bußgeld wird also nicht "offiziell geteilt" (das war Deine Frage, denke ich). Wie gesagt, es liegt im Ermessen des SB
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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