Feueralarm im Hotel- Wer trägt die Kosten?

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
MK1893
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feueralarm im Hotel- Wer trägt die Kosten?

Hallo,

war über das Wochenende mit 3 Freunden (19-20) in einem Aparthotel in Frankfurt. Kurz vor dem Championsleaugefinale sind wir dann auf die Idee gekommen Popcorn in einem Topf zu machen. Dabei gab es auch keinerlei Probleme und wir trafen auch sämtliche Maßnahmen um eine Rauchentwicklung o.ä. zu verhindern (Abzugshaube auf höchster Stufe, Fenster geöffnet). Dabei muss aber angemerkt werden, dass uns die Abzugshaube als eher klein erschien. Dies hat allerdings nicht sonderlich viel geholfen, da sich ein Feuermelder, der sowohl auf Rauch, als auch auf Hitze reagiert, unmittelbar über der Küchenzeile angebracht wurde. Dieser Rauchmelder ist für den Hotelgast jedoch nicht sichtbar angebracht! Der Rauchmelder befindet sich nämlich in einem Kabelschacht, der nur durch das Öffnen einer Klappe in der Decke zu erreichen ist. Somit war es für uns gar nicht denkbar, dass sich an dieser Stelle ein Rauchmelder befinden könnte. Letztendlich wurde dann leider der Feuermelder ausgelöst, das Hotel musste geräumt werden und die Feuerwehr musste anrücken (3 Wägen). Glücklicherweise waren zu diesem Zeitpunkt die meisten Hotelgäste ausgeflogen, so dass etwa 20 Gäste betroffen waren. Nachdem wir unser Missgeschick bemerkten, da wir eigentlich dachten, dass der Feueralarm nicht von uns stammen kann, meldeten wir uns umgehend an der Rezeption, wo wir uns entschuldigten und uns gesagt wurde, dass das Hotel für den Einsatz aufkommt. Eine halbe Stunde später wollte die Hotelmanagerin dann mit uns sprechen und sagte uns wir müssten 300€ übernehmen, das sie nicht einsieht, dass das Hotel diese Rechnung alleine tragen würde. Eine Rechnung der Feuerwehr lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Beim Check-out mussten wir letztendlich die Rechnung über 300€ begleichen, da das Hotel anscheinend keine Rechnungen an Privatpersonen ausstellen kann.
Abschließend nochmal zusammengefasst das Hauptanliegen:
Müssen wir tatsächlich für den Einsatz aufkommen? Unseres Erachtens handelt es sich um einen normalen Kochvorgang und somit um ein "Betriebsrisiko" für das Hotel, da es sich ja um ein Aparthotel mit Küche und nicht um ein normales Hotel handelt.
Muss ein Hotel nicht gegen einen solchen Fall versichert sein?
Handelt es sich um eine Fehlplatzierung des Feuermelders, da es in der Küche ja immer wieder mal rauchen kann, liegt es doch nahe einen Sensor zu verwenden, der auf Hitze und nicht auf Rauch reagiert?

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MK1893):
Beim Check-out mussten wir letztendlich die Rechnung über 300€ begleichen

Warum? Wurde man mit einer Waffe bedroht oder warum hat einfaches weigern nichts genutzt?



Zitat (von MK1893):
Handelt es sich um eine Fehlplatzierung des Feuermelders,

Starke Tendenz zu ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wie daemlich muss man sein, dass man bewusst das Risiko eines ******* eingeht. Popcorn kann man an jeder Ecke kaufen, warum also selbst herstellen.

Sie haben fuer die Kosten aufzukommen. Seien Sie froh, dass Ihnen das Hotel nicht den vollstaendigen Einsatz berechnet oder Kosten noch nachbelastet.

Klar - Ihre volle Mentalitaet bricht durch, selbst Mist machen um dann zu versuchen, die Kosten auf Dritte abzuwaelzen. Toll - diese Einstellung.

Hoffentlich hat das Hotel lebenslanges Buchungs- und Wohnverbot fuer Sie und Ihre Konsorten ausgesprochen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
wie daemlich muss man sein, dass man bewusst das Risiko eines ******* eingeht.


Ja genau! Aus dem selben Grund nutze ich meine Küche zuhause auch nicht mehr! Esse nur noch auswärts, dann fackelt die Bude woanders ab!

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
wie daemlich muss man sein, dass man bewusst das Risiko eines ******* eingeht.
Blödsinn! Ich einer Küche muss ich ganz normal kochen können. Es gibt spezielle Feuermelder für Küchenräume um genau diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Nutze ich eine Küche ganz normal und der Feuermelder schlägt Alarm, dann ist es einzig und alleine das Problem des Hotels. Mir als Gast kann es völlig egal sein was für einen Quatsch das Hotel bei der Installation der Feuermelder gemacht hat.

Zitat (von bernardoselva):
Popcorn kann man an jeder Ecke kaufen, warum also selbst herstellen.
Weil ich keine Lust habe bis zur nächsten Ecke zu laufen.

Zitat (von bernardoselva):
Ihre volle Mentalitaet bricht durch, selbst Mist machen um dann zu versuchen, die Kosten auf Dritte abzuwaelzen. Toll - diese Einstellung.
Völliger Unsinn. Eine Küche normal zu nutzen ist kein Mist.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
wie daemlich muss man sein, dass man bewusst das Risiko eines ******* eingeht. Popcorn kann man an jeder Ecke kaufen, warum also selbst herstellen.


Wie dämlich muss man denn sein in einem Aparthotel eine Küchen einzubauen? Essen kann ich mir an jeder Ecke kahfen, Kaffee kann ich mir an jeder Ecke kaufen, ... Alles kann ich mir an jeder Ecke kaufen. Das hindert mich aber nicht daran die Küche im Vorgesehenen Rahmen unter normalen Bedingungen zu nutzen.
Herstellen von Popcorn würde ich glatt als normale Nutzung ansehen. Weder entsteht eine übermäßige Rauchentwickkung, noch ist es "weltfremd", wie zB das Grillen eines Spanferkels über offenem Feuer in der Küche (nur um mal ein extremes Beispiel zu nehmen).

Ich sehe den Bewohner nicht in der Pflicht die Kosten zu übernehmen, allenfalls wenn er beispielsweise das Popcorn hat fahtlässig anbrennen lassen. Dies hat (bzw. hätte die Feuerwehr jedoch im Einsatzbericht dann auch festgehalten "virgefundene Lage: angebranntes Kochgut" o.Ä.)

Zum Thema Rechnung: es gibt tatsächlich keine Pflicht im B2C eine Rechnung auszustellen. Ich denke aber mal, dass sie damit meinen, auch mit beispielsweise einer Kostenaufstellung und/oder einer Kopie der Einsatzkostenrechnung plus Zahlungsempfangsbestätigung zufrieden gewesen zu sein.

Zur Höhe der Kosten: diese sind beispielsweise in Gemeindesatzungen festgelegt. Dabei wird oftmals, je nach Ereignis, pro Fahrzeugstunde und Mannstunde abgerechnet. 50-300€ pro "normalem Löschfahrzeug" und 0-150€ pro Mann sind durchaus normale Sätze. Auslösungen vom BMA werden dabei oftmals Pauschalisiert abgegolten, im Bereich von 0-1000€, durchaus üblixh, je nach Objekt.
Will heißen: sollte die Forderung tatsächlich berechtigt sein, ist man mit 300€ durchaus gut weggekommen.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Lieber bernardoselva,
eigentlich schätze ich ja Deine Beiträge sehr, aber jetzt komm' mal wieder runter.
Offenbar gab es ja eine Küchenzeile in dem Hotelzimmer. Und ich sehe jetzt da keinen "vertragswidrigen" Gebrauch, wenn man sich dort Popcorn macht.
Und ein Rauch-/Hitzemelder hat in der Küche wirklich nichts verloren.
So gesehen darf man schon einmal nachfragen, ob die Hauptschuld da nicht beim Hotel liegt.
Zumindest meiner Meinung nach ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
.......Nutze ich eine Küche ganz normal und der Feuermelder schlägt Alarm, dann ist es einzig und alleine das Problem des Hotels.......

Na ja, ich wusste nicht, dass es zu den ueblichen Gepflogenheiten gehoert in der Kuechenzeile eines Hotelzimmers Popcorn herzustellen. Sehr heisses Oel, Zucker, da duerften Daempfe entstehen, da das Oel sehr, sehr heiss sein soll. Mit Sicherheit wird in der Hausordnung des Hotels stehen, dass man solch einen Schwachsinn in der Kueche nicht machen darf.

Zitat (von -Laie-):
......Völliger Unsinn. Eine Küche normal zu nutzen ist kein Mist......

Vor soviel Fachwissen mach ich den Diener. Sofern in der Kuechenzeile ueberhaupt Kochtoepfe vorhanden sind, sind diese bestimmt nicht fuer die Herstellung von Popcorn gedacht. Und ich wusste nicht, dass Popcorn herzustellen eine normale Nutzung sein soll.

Zitat (von Garfield73):
.......Und ein Rauch-/Hitzemelder hat in der Küche wirklich nichts verloren......

Wenn ich recht informiert bin schreibt der Brennschutz in NRW sogar vor, dass in unmittelbarer Naehe zur Kueche, also in angrenzenden Fluren oder Fluchtwege Rauchmelder Vorschrift sind, Hessen hat aehnliche Vorschriften.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
da duerften Daempfe


Falls sie selbst schon eimal Popcorn bereitet haben, würden sie wissen, dass bei jedem Kochvorgang (Wasserkochenderweise) mehr Dämpfe entstehen.

Darüber hinaus kenne ich keine geläufige Auflistung, welche einzelne Lebensmittel von der Zubereitung ausschließt. Vor allem in einem Aparthotel, dort wo das Kochen nunmal notwendig ist. Vielleicht war die nächste Ecke ja auch sehr weit weg?

Ich denke die Hausordnung wird das Zubereiten von Popcorn nicht explizit ausschließen, zumindest nicht zum Zeitpunkt des geschehens. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, sähe die Sache anders aus.

Ich bleibe dabei.

Übrigens: ordentlich funktionierende Hitzemelder schlagen auch erst bei höheren Temperaturen an. In der Regel ab 55°C. Da bedarf es einiges an Popcorn, bis diese Temperatur an der Decke erreicht wird.

-- Editiert von Guruhu am 28.05.2018 15:13

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Wenn ich recht informiert bin schreibt der Brennschutz in NRW sogar vor, dass in unmittelbarer Naehe zur Kueche, also in angrenzenden Fluren oder Fluchtwege Rauchmelder Vorschrift sind,


Richtig. In ANGRENZENDEN Räumen, aber NICHT in der Deckenverkleidung über dem Herd!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zur Ehrenrettung von Bernado:

Wenn man ordentlich(!) Popcorn macht, löst auch ein ein Melder direkt über dem Herd nicht aus.
Denn es entsteht weder Dampf (die Maiskörner werden in Öl erwärmt und nicht in Wasser) noch entweicht großartig Wärme nach oben (Popcorn bereitet man in einem geschlossenen Topf / Pfanne zu).

Wenn man es schafft, durch Popcornzubereitung dermaßen Rauch und / oder Hitze zu produzieren, dass ein Melder in einem Kabelschacht auslöst, dann möchte ich eine sachgerechte Popcornherstellung ( = ordentliche Küchennutzung) doch arg in Zweifel ziehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Es gab eine Küche/Küchenzeile in dem Zimmer? Und der Rauchmelder war so dämlich installiert, daß er bei normalem Küchengebrauch (wozu Dampf u.ä. in gewissem Umfang gehört) Alarm geschlagen hat?

Dann hätte das Hotel das zu vertreten.

Hätten die Gäste dagegen durch unsachgemäße Benutzung der Küche eine starke Verqualmung verursacht, dann könnte man sie ggf. in Regress nehmen.

Die Abwägung nimmt auf Antrag das zuständige Gericht vor.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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