Hallo, angenommen es wäre folgender Fall, Person (A) lebt mit Person (B) zusammen, (A) ist schwer Behindert. Es läuft eine Klage gegen die Krankenkasse, die einen Gutachter einschaltet, es geht um eine Begutachtung ob eine bauliche Veränderung notwendig ist.
Person (B) möchte die Begutachtung aufnehmen, es sind folgende Punkte gegeben:
1) Es ist klar und deutlich am Türeingang lesbar, das gefilmt wird.
2) Der Gutachter ist informiert, möchte aber nicht.
3) (B) Bezieht sich auch darauf, das der Richter, später Beweismaterial sichten kann, der Gutachter hat schlechte Bewertungen u.a. mit Vorwürfen, falsch zu begutachten im Internet.
4) Der Gutachter wird (Kopf/Gesicht) nicht sichtbar sein, die Stimme wird bei Bedarf durch eine andere Stimme nachgesprochen werden.
Welches Recht gilt? Der Gutachter pocht auf sein Recht, keine Filmaufnahmen zuzulassen, innerhalb der Wohnung sind aber Filmaufnahmen gestattet und selbst die Polizei darf ja gefilmt werden. Was stimmt und welcher Paragraf würde hier zum tragen kommen?
Filmen einer Begutachtung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Jeder der beiden Parteien hat Recht.
Im Endergebnis wird es also kein Gutachten geben, somit auch kein Geld, wenn ihr auf das filmen besteht.
Ich habe gelesen, das die Krankenkasse Vertragspartner ist, sollte der MDK das ablehnen, muss die Krankenkasse z.b. einen Privat-Gutachter (ja, auf unsere Kosten!) besorgen, der damit einverstanden ist.
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Man kann in seiner Wohnung natürlich filmen, was man will. Aber, man kann niemanden zwingen, sich in einer fremden Wohnung filmen zu lassen, wenn man es nicht will. Und man kann auch kein Gericht zwingen, von seinem Gutachter Abstand zu nehmen, ebenso wenig eine Krankenkasse. Internet-Bewertungen, na ja. Ich sehs immer wieder im Familienrecht. 50% finden Richter A super, die anderen 50% finden denselben Richter unmöglich. Woran das wohl liegen mag?
Wieso greift man nicht ganz altmodisch und sicher zu den üblichen Methoden: zwei Zeugen sollten anwesend sein, einer schreibt Protokoll über das, was passiert und gesagt wird, und dann wartet man ab, ob da zwischen der Stellungnahme des Gutachters und den eigenen Wahrnehmungen Differenzen auftauchen?
wirdwerden
Ich meine, das ist nicht so.Zitatmuss die Krankenkasse z.b. einen Privat-Gutachter (ja, auf unsere Kosten!) besorgen, der damit einverstanden ist. :
Da schon eine Klage läuft, wird vielleicht das Gericht irgendwann einen Gerichts-Gutachter beauftragen.
Das ist mE kein Grund, die Begutachtung zu filmen.ZitatBezieht sich auch darauf, das der Richter, später Beweismaterial sichten kann, der Gutachter hat schlechte Bewertungen u.a. mit Vorwürfen, falsch zu begutachten im Internet. :
ZitatMan kann in seiner Wohnung natürlich filmen, was man will. :
Nein, das darf man durchaus nicht so pauschal:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(...) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt (...)
§201a StGB
Besucher darf man auch in seiner eigenen Wohnungen nur mit deren Einwilligung filmen, wenn man deren höchstpersönlichen Lebensbereich aufnimmt. (Auf jeden Fall gilt das z.B. für das Badezimmer...)
Davon abgesehen ist es richtig - der Gutachter muss sich nicht filmen lassen. Und dann gibt es eben kein Gutachten.
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