Filmen einer Begutachtung

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
DagmarHamburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Filmen einer Begutachtung

Hallo, angenommen es wäre folgender Fall, Person (A) lebt mit Person (B) zusammen, (A) ist schwer Behindert. Es läuft eine Klage gegen die Krankenkasse, die einen Gutachter einschaltet, es geht um eine Begutachtung ob eine bauliche Veränderung notwendig ist.

Person (B) möchte die Begutachtung aufnehmen, es sind folgende Punkte gegeben:
1) Es ist klar und deutlich am Türeingang lesbar, das gefilmt wird.
2) Der Gutachter ist informiert, möchte aber nicht.
3) (B) Bezieht sich auch darauf, das der Richter, später Beweismaterial sichten kann, der Gutachter hat schlechte Bewertungen u.a. mit Vorwürfen, falsch zu begutachten im Internet.
4) Der Gutachter wird (Kopf/Gesicht) nicht sichtbar sein, die Stimme wird bei Bedarf durch eine andere Stimme nachgesprochen werden.

Welches Recht gilt? Der Gutachter pocht auf sein Recht, keine Filmaufnahmen zuzulassen, innerhalb der Wohnung sind aber Filmaufnahmen gestattet und selbst die Polizei darf ja gefilmt werden. Was stimmt und welcher Paragraf würde hier zum tragen kommen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Jeder der beiden Parteien hat Recht.

Im Endergebnis wird es also kein Gutachten geben, somit auch kein Geld, wenn ihr auf das filmen besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DagmarHamburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen, das die Krankenkasse Vertragspartner ist, sollte der MDK das ablehnen, muss die Krankenkasse z.b. einen Privat-Gutachter (ja, auf unsere Kosten!) besorgen, der damit einverstanden ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 13797x hilfreich)

Man kann in seiner Wohnung natürlich filmen, was man will. Aber, man kann niemanden zwingen, sich in einer fremden Wohnung filmen zu lassen, wenn man es nicht will. Und man kann auch kein Gericht zwingen, von seinem Gutachter Abstand zu nehmen, ebenso wenig eine Krankenkasse. Internet-Bewertungen, na ja. Ich sehs immer wieder im Familienrecht. 50% finden Richter A super, die anderen 50% finden denselben Richter unmöglich. Woran das wohl liegen mag?

Wieso greift man nicht ganz altmodisch und sicher zu den üblichen Methoden: zwei Zeugen sollten anwesend sein, einer schreibt Protokoll über das, was passiert und gesagt wird, und dann wartet man ab, ob da zwischen der Stellungnahme des Gutachters und den eigenen Wahrnehmungen Differenzen auftauchen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von DagmarHamburg):
muss die Krankenkasse z.b. einen Privat-Gutachter (ja, auf unsere Kosten!) besorgen, der damit einverstanden ist.
Ich meine, das ist nicht so.
Da schon eine Klage läuft, wird vielleicht das Gericht irgendwann einen Gerichts-Gutachter beauftragen.
Zitat (von DagmarHamburg):
Bezieht sich auch darauf, das der Richter, später Beweismaterial sichten kann, der Gutachter hat schlechte Bewertungen u.a. mit Vorwürfen, falsch zu begutachten im Internet.
Das ist mE kein Grund, die Begutachtung zu filmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5992 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man kann in seiner Wohnung natürlich filmen, was man will.

Nein, das darf man durchaus nicht so pauschal:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(...) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt (...)
§201a StGB

Besucher darf man auch in seiner eigenen Wohnungen nur mit deren Einwilligung filmen, wenn man deren höchstpersönlichen Lebensbereich aufnimmt. (Auf jeden Fall gilt das z.B. für das Badezimmer...)

Davon abgesehen ist es richtig - der Gutachter muss sich nicht filmen lassen. Und dann gibt es eben kein Gutachten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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