Hallo zusammen,
Mein Freund hat sich nach 21 Jahren unserer Beziehung von mir getrennt. Ich habe die gemeinsame Mietwohnung freiwillig verlassen. Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen, ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten. Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?
LG
Steffie
Finanzielle rechte nach Trennung - unverheiratet
5. Mai 2024
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Frage vom 5. Mai 2024 | 23:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzielle rechte nach Trennung - unverheiratet
#1
Antwort vom 5. Mai 2024 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (129827 Beiträge, 41404x hilfreich)
Zitat :Welche Rechte habe ich jetzt?
Du hast das Recht Dein Leben so zu gestalten, wie Du es Dir vorstellst - auf eigene Kosten.
Und Du hast das Recht, nicht mehr als haftende Mieterin in dem Mietvertrag zu stehen.
#2
Antwort vom 6. Mai 2024 | 08:09
Von
Status: Unbeschreiblich (42477 Beiträge, 14738x hilfreich)
Und Du kannst die Möbel/Gegenstände mitnehmen, die Du angeschafft hast.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 6. Mai 2024 | 09:57
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 2079x hilfreich)
Zitat :Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen.
Das muss er auch nicht
#4
Antwort vom 6. Mai 2024 | 09:58
Von
Status: Legende (19155 Beiträge, 10316x hilfreich)
Zitat :Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?
Zumindest kein Recht darauf, dass der Ex-Freund die neuen Möbel bezahlt.
Als unverheiratetes Paar hat man im Trennungsfall eigentlich gar keine Rechte, außer "jeder bekommt seine Sachen, die ihm/ihr alleine gehören" und "bei gemeinsamen Anschaffungen muss man sich irgendwie einigen, wie man sie aufteilt".
Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Ex-Partner gibt es nur, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die noch so klein sind, dass ein Elternteil wegen der Kinder nicht oder nicht voll arbeiten kann.
Wenn man Trennungsunterhalt auch ohne Kinder hätte haben wollen, hätte man heiraten müssen. (Wobei der Unterhalt auch bei getrennten verheirateten Paaren überschaubar ist, wenn es entweder keine Kinder gibt oder die Kinder so groß sind, dass eine Betreuung durch die Eltern tagsüber nicht mehr notwendig ist.)
#5
Antwort vom 6. Mai 2024 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (40238 Beiträge, 6553x hilfreich)
Du solltest darüber nachdenken, ob du das Angebot der Überlassung von Möbeln doch noch annimmst. Und später selbst Neues kaufst.Zitat :Mein Freund hat sich nach 21 Jahren unserer Beziehung von mir getrennt. Ich habe die gemeinsame Mietwohnung freiwillig verlassen. Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen
Sein Angebot finde ich sehr gerecht.
Du hast kein Recht darauf, dass er dir i-was für neue Möbel zahlt.
#6
Antwort vom 6. Mai 2024 | 13:01
Von
Status: Student (2248 Beiträge, 444x hilfreich)
Du hast das Angebot also abgelehnt.Zitat :Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen, ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten.
Muss er auch nicht.Zitat :Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen.
#7
Antwort vom 11. Mai 2024 | 09:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.
#8
Antwort vom 11. Mai 2024 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (42477 Beiträge, 14738x hilfreich)
Nö, einen Automatismus gibt es da nicht. Nochmals: die Möbel, die Du gekauft hast, die gehören Dir, die, die Dein Ex gekauft hat, gehören ihm. Wenn Euch diese gesetzliche Regelung nicht gefällt, könnt Ihr eine abweichende Regelung treffen, das nennt man Vertragsfreiheit. Niemand kann aber gezwungen werden, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
wirdwerden
#9
Antwort vom 11. Mai 2024 | 10:23
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 2079x hilfreich)
Zitat :Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.
Wenn man mehr Rechte haben möchte, dann wäre eine Hcohzeit sinnvoll gewesen.
#10
Antwort vom 11. Mai 2024 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (42477 Beiträge, 14738x hilfreich)
Du, dann hätte man aber auch mehr Verpflichtungen (Unterhalt, Übertragung von Rentenpunkten ....).
wirdwerden
#11
Antwort vom 11. Mai 2024 | 11:25
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen (...)
Ich finde es sehr positiv, dass das ohne Stress über die Bühne geht...da kenne ich ganz andere Geschichten.
Zitat :(...)ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten.
Was hindert dich?
Verkauf die Möbel halt und kauf dir neue.
Zitat :Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?
Keine. Du kannst sein Angebot entweder annehmen, oder es bleiben lassen.
Wie kommst du darauf, dass dein Ex verpflichtet wäre, dir eine Wohnungseinrichtung zu bezahlen?
Ist er nicht, ihm stünde -im Gegenteil- die Hälfte der gemeinsam angeschafften Möbel zu...da kommt er dir doch schon entgegen, wenn er dir alles überlässt.
#12
Antwort vom 11. Mai 2024 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (129827 Beiträge, 41404x hilfreich)
Zitat :Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.
Nö.
Es gibt in dem Falle genauso viele zusätzliche Rechte wie er zugesteht.
Wenn er also seinen Anteil am gemeinsamen Eigentum kostenfrei abtreten wollte, hätte man Anspruch genau darauf gehabt.
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