Finanzielle rechte nach Trennung - unverheiratet

5. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Steffie-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzielle rechte nach Trennung - unverheiratet

Hallo zusammen,

Mein Freund hat sich nach 21 Jahren unserer Beziehung von mir getrennt. Ich habe die gemeinsame Mietwohnung freiwillig verlassen. Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen, ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten. Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?

LG
Steffie




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129827 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Welche Rechte habe ich jetzt?

Du hast das Recht Dein Leben so zu gestalten, wie Du es Dir vorstellst - auf eigene Kosten.
Und Du hast das Recht, nicht mehr als haftende Mieterin in dem Mietvertrag zu stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42477 Beiträge, 14738x hilfreich)

Und Du kannst die Möbel/Gegenstände mitnehmen, die Du angeschafft hast.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen.


Das muss er auch nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19155 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?

Zumindest kein Recht darauf, dass der Ex-Freund die neuen Möbel bezahlt.

Als unverheiratetes Paar hat man im Trennungsfall eigentlich gar keine Rechte, außer "jeder bekommt seine Sachen, die ihm/ihr alleine gehören" und "bei gemeinsamen Anschaffungen muss man sich irgendwie einigen, wie man sie aufteilt".

Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Ex-Partner gibt es nur, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die noch so klein sind, dass ein Elternteil wegen der Kinder nicht oder nicht voll arbeiten kann.

Wenn man Trennungsunterhalt auch ohne Kinder hätte haben wollen, hätte man heiraten müssen. (Wobei der Unterhalt auch bei getrennten verheirateten Paaren überschaubar ist, wenn es entweder keine Kinder gibt oder die Kinder so groß sind, dass eine Betreuung durch die Eltern tagsüber nicht mehr notwendig ist.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40238 Beiträge, 6553x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Mein Freund hat sich nach 21 Jahren unserer Beziehung von mir getrennt. Ich habe die gemeinsame Mietwohnung freiwillig verlassen. Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen
Du solltest darüber nachdenken, ob du das Angebot der Überlassung von Möbeln doch noch annimmst. Und später selbst Neues kaufst.
Sein Angebot finde ich sehr gerecht.
Du hast kein Recht darauf, dass er dir i-was für neue Möbel zahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2248 Beiträge, 444x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen, ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten.
Du hast das Angebot also abgelehnt.
Zitat (von Steffie-80):
Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen.
Muss er auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffie-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42477 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nö, einen Automatismus gibt es da nicht. Nochmals: die Möbel, die Du gekauft hast, die gehören Dir, die, die Dein Ex gekauft hat, gehören ihm. Wenn Euch diese gesetzliche Regelung nicht gefällt, könnt Ihr eine abweichende Regelung treffen, das nennt man Vertragsfreiheit. Niemand kann aber gezwungen werden, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.


Wenn man mehr Rechte haben möchte, dann wäre eine Hcohzeit sinnvoll gewesen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42477 Beiträge, 14738x hilfreich)

Du, dann hätte man aber auch mehr Verpflichtungen (Unterhalt, Übertragung von Rentenpunkten ....).

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Er wollte mir alle unsere gemeinsam angeschafften Möbel überlassen (...)


Ich finde es sehr positiv, dass das ohne Stress über die Bühne geht...da kenne ich ganz andere Geschichten.

Zitat (von Steffie-80):
(...)ich wollte mich allerdings komplett neu einrichten.


Was hindert dich?

Verkauf die Möbel halt und kauf dir neue.

Zitat (von Steffie-80):
Leider will er nicht für meine neuen Möbel in der neuen Wohnung aufkommen. Welche Rechte habe ich jetzt?


Keine. Du kannst sein Angebot entweder annehmen, oder es bleiben lassen.

Wie kommst du darauf, dass dein Ex verpflichtet wäre, dir eine Wohnungseinrichtung zu bezahlen?

Ist er nicht, ihm stünde -im Gegenteil- die Hälfte der gemeinsam angeschafften Möbel zu...da kommt er dir doch schon entgegen, wenn er dir alles überlässt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129827 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Steffie-80):
Habe ich nicht nach über 20 Jahren mehr Rechte??? Auch wenn ich nicht verheiratet war.

Nö.

Es gibt in dem Falle genauso viele zusätzliche Rechte wie er zugesteht.
Wenn er also seinen Anteil am gemeinsamen Eigentum kostenfrei abtreten wollte, hätte man Anspruch genau darauf gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.188 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.