Hallo
ich habe zwei Diebe auf frischer Tat gestellt, ihnen ihr Diebesgut abgenommen und der Polizei übergeben. Die Personen, zumeindest eine ist nun ermittelt und das Diebesgut den Eigentümern zurück gegeben. Steht mir nun ein "Finderlohn" zu, denn gefunden habe ich es natürlich nicht, aber sichergestellt.
-- Editiert von Moderator am 04.07.2020 16:18
-- Thema wurde verschoben am 04.07.2020 16:18
-- Editiert von Moderator am 04.07.2020 16:55
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Finderlohn bei Diebesgut
4. Juli 2020
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Frage vom 4. Juli 2020 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finderlohn bei Diebesgut
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#1
Antwort vom 4. Juli 2020 | 16:30
Von
Status: Schlichter (7118 Beiträge, 1486x hilfreich)
Ich sehe hier keinen Fund und somit keinen Finderlohn
#2
Antwort vom 4. Juli 2020 | 16:59
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatSteht mir nun ein "Finderlohn" zu, denn gefunden habe ich es natürlich nicht, aber sichergestellt. :
Nein. Für sichergestelltes Diebesgut gibt es keinen Finderlohn. Es wurde vom Eigentümer ja auch nicht "verloren".
Es sollte aber je nach Wert des wiederbeschafften Diebesgutes schon eine Art Anerkennung seitens des Eigentümers geben. Das ist kein Rechtsanspruch wie Finderlohn, aber rein moralisch... sollte der Eigentümer sich dankbar zeigen.
Apropos: der Eigentümer wird nicht zwingend von der Polizei erfahren, wer da sein gestohlenes Eigentum gerettet hat. Man sollte also der zuständigen Polizeibehörde ruhig sagen: "Wenn der Eigentümer fragt, wer denn da die Diebe gestellt hat, dann geben Sie ihm ruhig meinen Namen und meine Telefonnummer."
Vielleicht möchte sich der Eigentümer ja für die gezeigte Zivilcourage erkenntlich zeigen.
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#3
Antwort vom 5. Juli 2020 | 13:05
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Moralisch könnte man auch von einem Finder erwarten, dass er nicht in einem Rechtsforum fragt, ob er eine Vergütung rechtlich durchsetzen kann.ZitatEs sollte aber je nach Wert des wiederbeschafften Diebesgutes schon eine Art Anerkennung seitens des Eigentümers geben. Das ist kein Rechtsanspruch wie Finderlohn, aber rein moralisch... sollte der Eigentümer sich dankbar zeigen. :
#4
Antwort vom 8. Juli 2020 | 11:19
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatFür sichergestelltes Diebesgut gibt es keinen Finderlohn. Es wurde vom Eigentümer ja auch nicht "verloren". :
Der Sinn dahinter ist auch klar. Ich klaue dem Fritz sein Auto, stelle es zwei Straßen weiter ab, "finde" es und habe dann Anspruch auf Finderlohn? Das wäre ein gutes Geschäftsmodell, hätte man nicht mal den Aufwand, das Diebesgut zu verkaufen (was für Otto Normalverbraucher etwa bei einem Auto ohne Papiere kein leichtes ist).
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