Finderlohn bei Diebesgut

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
raspaul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finderlohn bei Diebesgut

Hallo

ich habe zwei Diebe auf frischer Tat gestellt, ihnen ihr Diebesgut abgenommen und der Polizei übergeben. Die Personen, zumeindest eine ist nun ermittelt und das Diebesgut den Eigentümern zurück gegeben. Steht mir nun ein "Finderlohn" zu, denn gefunden habe ich es natürlich nicht, aber sichergestellt.

-- Editiert von Moderator am 04.07.2020 16:18

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2020 16:18

-- Editiert von Moderator am 04.07.2020 16:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1486x hilfreich)

Ich sehe hier keinen Fund und somit keinen Finderlohn

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von raspaul):
Steht mir nun ein "Finderlohn" zu, denn gefunden habe ich es natürlich nicht, aber sichergestellt.

Nein. Für sichergestelltes Diebesgut gibt es keinen Finderlohn. Es wurde vom Eigentümer ja auch nicht "verloren".

Es sollte aber je nach Wert des wiederbeschafften Diebesgutes schon eine Art Anerkennung seitens des Eigentümers geben. Das ist kein Rechtsanspruch wie Finderlohn, aber rein moralisch... sollte der Eigentümer sich dankbar zeigen.

Apropos: der Eigentümer wird nicht zwingend von der Polizei erfahren, wer da sein gestohlenes Eigentum gerettet hat. Man sollte also der zuständigen Polizeibehörde ruhig sagen: "Wenn der Eigentümer fragt, wer denn da die Diebe gestellt hat, dann geben Sie ihm ruhig meinen Namen und meine Telefonnummer."

Vielleicht möchte sich der Eigentümer ja für die gezeigte Zivilcourage erkenntlich zeigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es sollte aber je nach Wert des wiederbeschafften Diebesgutes schon eine Art Anerkennung seitens des Eigentümers geben. Das ist kein Rechtsanspruch wie Finderlohn, aber rein moralisch... sollte der Eigentümer sich dankbar zeigen.
Moralisch könnte man auch von einem Finder erwarten, dass er nicht in einem Rechtsforum fragt, ob er eine Vergütung rechtlich durchsetzen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Für sichergestelltes Diebesgut gibt es keinen Finderlohn. Es wurde vom Eigentümer ja auch nicht "verloren".


Der Sinn dahinter ist auch klar. Ich klaue dem Fritz sein Auto, stelle es zwei Straßen weiter ab, "finde" es und habe dann Anspruch auf Finderlohn? Das wäre ein gutes Geschäftsmodell, hätte man nicht mal den Aufwand, das Diebesgut zu verkaufen (was für Otto Normalverbraucher etwa bei einem Auto ohne Papiere kein leichtes ist). ;)

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