Firma auf Zeit verklagen

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Firma auf Zeit verklagen

Ein immer wieder kehrendes Leidiges Thema ist die Bewertung Zeit und Geld.

Angenommen der Stundensatz von Firma A ist x mal meinem Stundensatz. Beim Schadensersatz ist es jedoch regelmäßig so, dass hier dann angenommen wird, man habe zusätzliche Tätigkeiten (= Zeit) in der Freizeit ausgeführt.

Jeder kennt es, in der Werkstatt kostet das Ersatzteil keine 5€ aber der Einbau kostet mehrere hundert.

Genauso ist es in vielen anderen Fällen auch. Der eigentliche Schaden ist überschaubar, der Zeitaufwand jedoch enorm.

Angenommen auf einer Reise geht ein Koffer mit Babysachen verloren, und die Airline läßt sich Zeit diesen zuzustellen. (Abstand Airport - Unterbringungsort 300km) Preis Taxi 180€ (4h fahrt). Preis Ersatzsachen 40€, jedoch 5 Stunden, bis alles zusammen ist. Airline beauftragt nun Spedition, welche 18h später zustellt.

Nun hat man mal wieder 5 Stunden verbraucht. Dieselbe Airline will in der Regel aufpreise von mehreren 100€, will man Zeitlich günstig fliegen.

Ist es in Deutschland möglich, sich nicht in Geld sondern in Zeit auszahlen zu lassen.

Einfaches Beispiel. Ticket bei einem Rückflug DUS-MUC 19:00 kostet 420€, bei rückflug 21:00 180€. Egal was man anstellt, man verdient nie 240€ in diesem Zeitfenster. Also muss es einem persönlich 240€ Wert sein, früher zu fliegen. Wünschenswert wäre nun ein Urteil, welches die Airline verpflichtet, einem 5 Gutscheine á 1 Stunde herrauszugeben, um kostenfrei auf frühere Flüge umzubuchen. Ersatzweise aber als Schadensersatz den Tarif der Airline ansetzt, mit dem diese sich Zeit bezahlen lässt.



-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Ist es in Deutschland möglich, sich nicht in Geld sondern in Zeit auszahlen zu lassen.

Ähhhm ne. Rein fiktive Beispiele helfen hier auch nicht mal ansatzweise weiter.
quote:
Wünschenswert wäre nun ein Urteil, welches die Airline verpflichtet, einem 5 Gutscheine á 1 Stunde herrauszugeben, um kostenfrei auf frühere Flüge umzubuchen. Ersatzweise aber als Schadensersatz den Tarif der Airline ansetzt, mit dem diese sich Zeit bezahlen lässt.

Wieso? Du kannst doch auch mit einer anderen Airline fliegen, die nur 220€ kostet.
Du kannst auch früher buchen.
Wenn dir der Preis nicht passt, kannst du auch mit der Bahn fahren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Konkretes Beispiel.

Airline schafft es nicht, das Gepäck umzuladen. Klar, es war knapp, aber das hatte die Airline bereits auch schon selber zu verantworten. (Also hier zwei größere Flieger im abstand von 30 min.) Man cancelt den späteren und wartet dann bis alle da sind. Keiner hat dann irgendwelche ansprüche, weil ja die vom späteren Flieger sogar mit dem früheren befördert werden. Die vom früheren haben halt pech gehabt.

Dann fliegt man weiter, und bekommt an der Ziel destination erzählt, das Gepäck sei nicht mitgekommen.
Nun fliegt man abends jedoch mit einer anderen Airline nochmal 400km weiter. Dies hat man der ersten Airline auch so mitgeteilt. Ein Kurier, der in Osteuropa mal eben 400km fährt kostet nicht die Welt, dennoch sagt die Airline nun, man soll sich ersatzbeschaffungen machen, für den einen Tag, und sie liefern erst 36 Stunden später. Die Kosten der Ersatzbeschaffungen sind Peanuts.
Mein Zeitplan sorgt nun dafür, dass ich, weil ich nun Ersatzbeschaffungen machen musste, nicht alle Termine schaffe, und deswegen in zwei Wochen nochmal in das Gebiet fliegen muss. Ergo gehen hier wieder 2 Tage drauf, die man keinem berechnen kann, und als besondere Krönung verdient auch noch wieder irgendeine Airline, die einem diesen Flug verkauft. Aber wehe, man ist selbst mal 15 Minuten zu spät. Das kostet dann schnell mal ein paar Tagessätze.

Und genau aus diesem Grund ist es mir mehr Wert, ein Urteil zu erhalten, welches einen gegen teure Umbuchungen absichert, als die Zeit bezahlt zu bekommen.

Denn man bekommt dann maximal die zusätzliche Arbeitszeit bezahlt, wenn überhaupt, jedoch bleibt dann auf den Umbuchungs oder Neubuchungskosten hocken.

-----------------
" "

-- Editiert Lifeguard am 01.11.2012 17:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn ein Schaden konkret beziffert werden kann und es sich damit um Verdienstausfall handelt, wird man den (je nach Grund des Ausfalls) auch einklagen können. Dich aufgrund eines von der Airline verantworteten Ausfalls zwingend auf deine Kosten umbuchen zu lassen dürfte sowieso nicht erlaubt sein.
Genauso verhält es sich mit den zwingend notwendigen Ersatzkosten, wenn das Gepäck verschludert wird/ nicht mitkommt. Denn sowas müsste die Airline ja arantieren in ihren Vertragsbedingungen zur Beförderung des Gepäcks.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen