Fitnesssttudio Kündigung wegen sehr dubiosem Vertrag

30. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesssttudio Kündigung wegen sehr dubiosem Vertrag

Fitnessstudio hat Kosten nicht im Vertrag und bucht einfach ab, ist das zulässig?

Hallo! Meine Tochter und ihre Freundin (beide 16) haben in einem Fitnessstudio angefragt und einen blanco Vertrag für die Eltern mitgebracht. Soweit war alles schlüssig. Der Monatsbeitrag sowie eine Servicepauschale stehen im Vertrag. Wir haben alles ausgefüllt und Zuhause unterschrieben. Nun kam die erste Abbuchung und da waren mal gleich 20 Euro mehr abgebucht, ohne Hinweis oder sonstiges. Nach Rückfrage bei Studio, bekamen wir eine dermaßen freche Antwort : Es wurde den Mädchen gesagt das es eine Aufnahmegebühr gibt (die taucht weder Wörtlich noch Zahlenmäßig im Vertrag auf), wenn das die Mädchen so nicht gesagt haben ist das unser Pech. Wenn es uns nicht passt können wir nach 4 Wochen kündigen im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie!

Da ist man erst mal bedient. Nun meine Frage, da es erst eine Woche her ist das der Vertrag geschlossen wurde, kann man diesen sofort zurückziehen/widerrufen? In meinen Augen ist das auch Abzocke, wenn nicht sogar Betrug. In dem Vertrag steht auch in einem Absatz "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht".
Und eine Abbuchungserlaubnis habe ich nur für die Kosten die im Vertrag stehen erteilt.

Danke und LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Nun meine Frage, da es erst eine Woche her ist das der Vertrag geschlossen wurde, kann man diesen sofort zurückziehen/widerrufen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen zu dem Thema etc. liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Hummelbaby):
Fitnessstudio hat Kosten nicht im Vertrag und bucht einfach ab, ist das zulässig?

Die brauchen nicht im Vertrag zu stehen, müssen aber vertraglich vereinbart sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die brauchen nicht im Vertrag zu stehen, müssen aber vertraglich vereinbart sein.

Dann dürfte das Studio ein Problem haben.
Zitat (von Hummelbaby):
"Mündliche Nebenabreden bestehen nicht".


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Möchte noch hinzufügen. Es gab keine Aufklärung zum Widerrufsrecht, es steht auch nichts im Vertrag. Die Kosten der Aktivierungsgebühr stehen nicht im Vertrag. Der Vertrag wurde von uns Zuhause ausgefüllt und wurde nicht im Studio unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Es gab keine Aufklärung zum Widerrufsrecht, es steht auch nichts im Vertrag.

Über Rechte die man nicht hat, muss auch nicht aufgeklärt werden ...



Zitat (von Hummelbaby):
Die Kosten der Aktivierungsgebühr stehen nicht im Vertrag.

Wie gesagt, das müssen sie nicht ...

Wenn die nicht vertraglich vereinbart sind, Studio entsprechend abmahnen und bei fruchtlosem Fristablauf Entzug des SEPA-Mandates sowie entsprechend Rückbuchung und Neuzahlung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Über Rechte die man nicht hat, muss auch nicht aufgeklärt werden ...

Das ist so nicht korrekt!!!

Prinzipiell ist das Fitnessstudio als Vertragspartner dazu verpflichtet, über die Rechte auf Widerruf aufzuklären. Ist der Vertrag in dieser Hinsicht fehlerhaft, fehlt also der Hinweis auf Widerruf oder entspricht dieser nicht den Anforderungen, kann man den Vertrag praktisch ewig widerrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die brauchen nicht im Vertrag zu stehen, müssen aber vertraglich vereinbart sein.

Mag sein das es jetzt blöd klingt, aber was bedeutet das? Wozu gibt es dann Verträge? Man kann doch nicht einfach etwas abbuchen was Dritten mal nebenbei auf einem A 4 Blatt gezeigt wurde, aber nicht im Vertrag steht, in keiner Form, nicht mal mit Hinweis! Für mich ist das schon Betrug!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Prinzipiell ist das Fitnessstudio als Vertragspartner dazu verpflichtet, über die Rechte auf Widerruf aufzuklären.

Da gibts kein Widerrufsrecht.
Kein Aufklärung geschuldet.
Gnaz einfach

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Mag sein das es jetzt blöd klingt, aber was bedeutet das?

Nicht jede vertragliche Vereinbarung muss im Vertrag stehen.
So kann auch das
Zitat (von Hummelbaby):
auf einem A 4 Blatt gezeigt wurde

selbstverständlich eine vertragliche Vereinbarung darstellen.



Zitat (von Hummelbaby):
Ist der Vertrag in dieser Hinsicht fehlerhaft, fehlt also der Hinweis auf Widerruf oder entspricht dieser nicht den Anforderungen, kann man den Vertrag praktisch ewig widerrufen.

Nun, wenn man so überzeugt ist, dass man ein Widerrufsrecht hätte, einfach nutzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Da ist man erst mal bedient. Nun meine Frage, da es erst eine Woche her ist das der Vertrag geschlossen wurde, kann man diesen sofort zurückziehen/widerrufen

Nein - wie gesagt, es besteht kein Widerrufsrecht, da der Vertrag "vor Ort" (also im Studio) geschlossen wurde. Dass die Unterschrift der Eltern zu Hause geleistet wurde, führt nicht dazu, dass ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz entsteht.

Zitat (von Hummelbaby):
Und eine Abbuchungserlaubnis habe ich nur für die Kosten die im Vertrag stehen erteilt.

Dann könnte man die Lastschrift zurückbuchen und den korrekten Betrag manuell überweisen.
Ich fürchte allerdings, dass dann der Ärger mit dem Studio erst richtig losgeht, so dass Tochter und Freundin im Studio bald keine willkommenen Kunden mehr sind.

Zitat:
Da ist man erst mal bedient.

Wäre ich auch.

Ihnen muss aber klar sein, dass sich Tochter + Freundin ziemlich sicher ein anderes Studio werden suchen müssen, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ihnen muss aber klar sein, dass sich Tochter + Freundin ziemlich sicher ein anderes Studio werden suchen müssen, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen.


Das ist uns egal. So geht es auch nicht. Was bitte sind das denn für Gesetze und Verträge. Ein Fitnessstudio hat wohl Narrenfreiheit in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Ein Fitnessstudio hat wohl Narrenfreiheit in Deutschland.

Nö.
Was man machen kann, wurde ja dar gelegt.

Es sei denn, das hier
Zitat (von Hummelbaby):
auf einem A 4 Blatt gezeigt wurde

hätte in dem Falle hier tatsächlich so stattgefunden.
Dann hätte man ein Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann hätte man ein Problem ...


??? Das da wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
??? Das da wäre?

Weil das dann durchaus eine gültige vertragliche Vereinbarung sein könnte.

Und dann kostet einen diese Erkenntnis durchaus ein paar hundert EUR zusätzlich, wenn ein Gericht das auch so sieht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil das dann durchaus eine gültige vertragliche Vereinbarung sein könnte.

Nö.
Denn die mündliche Nebenabrede "auch das vorgezeigte Blatt soll Vertragsbestandteil werden" widerspräche dem schriftlichen Vertrag.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn die mündliche Nebenabrede "auch das vorgezeigte Blatt soll Vertragsbestandteil werden" widerspräche dem schriftlichen Vertrag.

Weis man nicht.
Eventuell ist das Blatt ja doch Vertragsbestandteil geworden, nur das die juristischen Laien das nicht erkennen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weis man nicht.
Eventuell ist das Blatt ja doch Vertragsbestandteil geworden, nur das die juristischen Laien das nicht erkennen ...


Es steht nichts davon im Vertrag. Kein Hinweis auf ein Blatt oder das Wort, noch der Betrag oder andere Hinweise. Es wird mit Absicht verschleiert und auf Nachfrage hieß es auch, das dieser Betrag sonst eigentlich immer Bar gezahlt wird im Studio. Da die Mädels aber den Vertrag mit Heim gebracht haben, gehe ich doch davon aus das man entweder den Zettel als Kopie mit beifügt oder es mit auf den Vertrag schreibt. Und Absatz 4 vom Vertrag lautet "mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, bestehen nicht".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Es steht nichts davon im Vertrag.

Muss es nicht.
Kann man verstehn wollen. Oder nicht

Zitat (von Hummelbaby):
Absatz 4 vom Vertrag lautet "mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, bestehen nicht".

Auf einem Blatt papier. Steht nix mündliches.

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
gehe ich doch davon aus das man entweder den Zettel als Kopie mit beifügt oder es mit auf den Vertrag schreibt.

Das wäre nett und sinnvoll, aber rechtlich nicht erforderlich, da die Mädels erwachsene, mündige Bürger sind.


Das Blatt Papier gab es also wirklich, da standen auch die 20 EUR drauf.

Man hat nun 2 Alternativen:
A) machen was in #4 vorgeschlagen wurde, mit entsprechendem Risiko
B) herausfinden, ob das Blatt Papier bzw. dessen Inhalt Teil der vertraglichen Vereinbarungen wurde


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre nett und sinnvoll, aber rechtlich nicht erforderlich, da die Mädels erwachsene, mündige Bürger sind.

Also von "Erwachsen" konnte ich in der Ausgangsfrage nichts lesen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Also von "Erwachsen" konnte ich in der Ausgangsfrage nichts lesen

15 und 16

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht jede vertragliche Vereinbarung muss im Vertrag stehen.
So kann auch das
Zitat (von Hummelbaby):
auf einem A 4 Blatt gezeigt wurde

selbstverständlich eine vertragliche Vereinbarung darstellen.


Da wir als Eltern das Ding aber unterschreiben, sollte man auch wissen was zum Vertrag gehört. Es nur Dritten zu zeigen oder zu sagen, kann es nicht sein. Hätte es in irgend einer Form mit drauf gestanden oder als Kopie dazu gegeben, hätte keiner etwas gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Blatt Papier gab es also wirklich, da standen auch die 20 EUR drauf.


Nein, es wurde den Mädchen angeblich ein A 4 Blatt gezeigt wo die Aufnahmegenühr mit 49.90 Euro drauf steht. Die Mädels sagen das sie das nicht gesehen haben, sie brachten nur den Vertrag mit nach Hause wo der Wochenbeitrag drauf steht und eine Servicegebühr. Kein Hinweis auf ein Blatt, oder eine zusätzliche Gebühr, nicht mal das Wort noch die Zahl.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Es nur Dritten zu zeigen

Es sind aber keine Dritten, sondern die Vertragspartner denen es gezeigt wurde - und eines ist auch noch Dein Kind.



Zitat (von Hummelbaby):
Nein, es wurde den Mädchen angeblich ein A 4 Blatt gezeigt wo die Aufnahmegenühr mit 49.90 Euro drauf steht. Die Mädels sagen das sie das nicht gesehen haben

Dann wird im Zweifel ein Gericht entscheiden, welchen Aussagen man mehr Glauben schenkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es sind aber keine Dritten, sondern die Vertragspartner denen es gezeigt wurde - und eines ist auch noch Dein Kind.


Da muss ich widersprechen, Vertragspartner bin ich und nicht mein Kind. Demzufolge hätte es mir mitgeteilt werden müssen, gezeigt oder als Anhang an den Vertrag getackert.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wird im Zweifel ein Gericht entscheiden, welchen Aussagen man mehr Glauben schenkt


Ja, wir nehmen einen Anwalt. So kann es sich das Studio nicht einfach drehen wie es es braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1387 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Vertragspartner bin ich und nicht mein Kind

Da steht also dein Name drin? Nicht der des Kindes?
Das wäre schlecht. Für des Kind

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Da muss ich widersprechen, Vertragspartner bin ich und nicht mein Kind. Demzufolge hätte es mir mitgeteilt werden müssen, gezeigt oder als Anhang an den Vertrag getackert.


Wenn du Vertragspartner bist, warum hast du dich dann nicht im Fitnessstudio vor der Unterschrift erkundigt?
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum man einen Vertrag auf "Zuruf" des Kindes einfach mal unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wenn du Vertragspartner bist, warum hast du dich dann nicht im Fitnessstudio vor der Unterschrift erkundigt?
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum man einen Vertrag auf "Zuruf" des Kindes einfach mal unterschreibt.


Was ist denn daran nicht nachvollziehbar? Kind, 16 erkundigt sich in einem Studio was eine Mitgliedschaft kostet. Kind bekommt einen blanko Vertrag mit, Mutti liest füllt aus und unterschreibt. (Wenn das Studio dies nicht machen würde, hätten sie wohl ausrichten lassen das Mutti mit hin muss) Mutti muss nicht mehr überall dabei sein. Und ich verstehe nicht wieso hier alle pro Studio sind. Es spielt keine Rolle wer wann wo dabei war, oder was gesagt hat. Fakt ist, der Vertrag ist ******* und enthält nicht alle Kosten. Somit ist das Ding nicht Rechtens. Das ist Betrug!!!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Was ist denn daran nicht nachvollziehbar? Kind, 16 erkundigt sich in einem Studio was eine Mitgliedschaft kostet. Kind bekommt einen blanko Vertrag mit, Mutti liest füllt aus und unterschreibt.


Genau das.
Entweder konnten meine Kinder einen Vertrag (schon) selbst unterschreiben oder ich habe mich mit ihnen zusammen nach den Konditionen erkundigt, wenn ich Vertragspartner sein sollte (verstehe ich allerdings in diesem Zusammenhang auch nicht, warum die Vertragpartner bist ,das Kind aber trainieren geht. Steht irgendwo in dem Vertrag der Name des Kindes? Ich kenne es nur so ,dass der Vertrag auf den Namen des Kindes läuft und der Erziehungsberechtigte unterschreibt).

Es kann immer sein, dass Jugendliche, denen ja auch noch eine entsprechende Erfahrung fehlt, Dinge überhören oder falsch interpretieren.
Allerdings kenne ich bisher nur Fitnessstudios, bei denen all.e Kosten, auch die übliche Aufnahmegebühr und die 1/2- doer 1/2-jährliche Servicegebühr aufgelistet waren

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116288 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Hummelbaby):
Und ich verstehe nicht wieso hier alle pro Studio sind.

Ganz offensichtlich hast Du meine Beiträge und die der Anderen nicht verstanden ...



Zitat (von Hummelbaby):
Es spielt keine Rolle wer wann wo dabei war, oder was gesagt hat.

Da sind Gesetzgeber und Rechtsprechung dummerweise aber anderer Meinung.



Zitat (von ratlose mama):
Ich kenne es nur so ,dass der Vertrag auf den Namen des Kindes läuft und der Erziehungsberechtigte unterschreibt

So ist es auch üblich.
Mag sein das das Studio da einen Sonderweg geht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12