Fitnessstudio Getränkeverbot Abmahnung ?

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Fitnessstudio Getränkeverbot Abmahnung ?

Hallo,

soweit ich weis sind Klauseln bei Fitnessstudios in welchen der Verzehr mitgebrachter Getränke verboten wird, unwirksam. Kann man ein Fitnessstudio auch abmahnen lassen (durch Verbraucherzentrale), wenn es in der Hausordnung eine solche Klausel stehen hat `?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)
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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
das habe ich gelesen.
Suche gerade ein Fitnessstudio vor Ort bei meinem neuen Arbeitgeber und dieses hat online die Hausordnung veröffentlicht, in welcher eben das Mitbringen eigener Getränke untersagt wird......

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#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Wo ist denn aber das Problem? Ins Kino darf ich auch keine Getränke mitnehmen, wenn es die dort vor Ort gibt. Ist eben Hausrecht. Und einen Wasseranschluss haben die doch sicher im Fitnessstudio...

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Daggi40,
es ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von altona01):
es ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken.


Ich sehe ein wirksames Verbot des Mitbringens eigener Getränke. Ich sehe keines, welches einem verbieten mag, eigene (Kunststoff-)Behältnisse mitzubringen. Insofern ist dieses Problem keines ;)

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von altona01):
@Daggi40,
es ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken.


In der Regel gibt es in solchen Studios Getränkestationen, an denen man seine mitgebrachte Sportflasche füllen kann. Mal kostenpflichtig, oftmals aber sogar kostenlos.

Aus der Toilette brauchte ich aber in noch keinem Studio saufen.....

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Kann man ein Fitnessstudio auch abmahnen lassen (durch Verbraucherzentrale), wenn es in der Hausordnung eine solche Klausel stehen hat `?

Wenn die dazu bereit wären, kann man das machen.

Sofern das Unternehmen noch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, dürfte das Interesse der VZ aber eher gering sein.

Versuchen kann man es aber.



Eventuell will die VZ aber bei einer Klage gegen das Studio unterstützen - könnte klappen, wenn die Getränke z.B, überteuert sind oder die Getränkeauswahl stark eingeschränkt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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