Hallo,
soweit ich weis sind Klauseln bei Fitnessstudios in welchen der Verzehr mitgebrachter Getränke verboten wird, unwirksam. Kann man ein Fitnessstudio auch abmahnen lassen (durch Verbraucherzentrale), wenn es in der Hausordnung eine solche Klausel stehen hat `?
Fitnessstudio Getränkeverbot Abmahnung ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Abmahnen kannst du selbst nicht. Ob du VZ das jetzt wegen dir macht ist fraglich. Jedenfalls hat das LG Frankfurt in einem ähnlichen Fall auch mal für das Fitnessstudio entschieden:
.rae-geisler-franke.de/fileadmin/dokumente/hgeisler/Getränkeverbot_F&G_2-14-web.pdf
-- Editiert von The Mentalist am 05.08.2019 08:06
Ja,
das habe ich gelesen.
Suche gerade ein Fitnessstudio vor Ort bei meinem neuen Arbeitgeber und dieses hat online die Hausordnung veröffentlicht, in welcher eben das Mitbringen eigener Getränke untersagt wird......
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Wo ist denn aber das Problem? Ins Kino darf ich auch keine Getränke mitnehmen, wenn es die dort vor Ort gibt. Ist eben Hausrecht. Und einen Wasseranschluss haben die doch sicher im Fitnessstudio...
@Daggi40,
es ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken.
Zitates ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken. :
Ich sehe ein wirksames Verbot des Mitbringens eigener Getränke. Ich sehe keines, welches einem verbieten mag, eigene (Kunststoff-)Behältnisse mitzubringen. Insofern ist dieses Problem keines
Zitat@Daggi40, :
es ist schon sehr nervig, wenn man immer wieder das Training unterbrechen muss, um dann an dem Wasserhahn bei den Duschen zu trinken.
In der Regel gibt es in solchen Studios Getränkestationen, an denen man seine mitgebrachte Sportflasche füllen kann. Mal kostenpflichtig, oftmals aber sogar kostenlos.
Aus der Toilette brauchte ich aber in noch keinem Studio saufen.....
ZitatKann man ein Fitnessstudio auch abmahnen lassen (durch Verbraucherzentrale), wenn es in der Hausordnung eine solche Klausel stehen hat `? :
Wenn die dazu bereit wären, kann man das machen.
Sofern das Unternehmen noch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, dürfte das Interesse der VZ aber eher gering sein.
Versuchen kann man es aber.
Eventuell will die VZ aber bei einer Klage gegen das Studio unterstützen - könnte klappen, wenn die Getränke z.B, überteuert sind oder die Getränkeauswahl stark eingeschränkt wäre.
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