Fitnessstudio Rückerstattung Corona

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jeff123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Rückerstattung Corona

Ich wusste nicht genau, wo ich dieses Thema einordnen soll. Am 5.5.22 habe ich ein Einschreiben (Zustellung wurde mir mit Rückschein bestätigt) an FitX geschickt, mit der Bitte, mir meine in der Zeit des Lockdowns gezahlten Mitgliedsbeiträge zu erstatten. Ich habe auf das BGH-Urteil aufmerksam gemacht, alle notwendigen Daten angegeben und eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt. Ich habe mein Geld immer noch nicht bekommen und erhalte von FitX auch keine Antwort mehr. Wie komme ich nun an mein Geld?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jeff123mitglied):
mit der Bitte

Bitten und Wünsche zu äußern, dass ist ja eher ein Konzept das es z.B. in diversen Vereinigungen zum Zwecke der kultischen Verehrung einer überlegenen Entität gibt und selbst da nicht wirklich erfolgreich praktiziert wird.
Juristisch gesehen sind sie in der Regel irrelevant.

Insofern würde ich eine gerichtsfeste Forderung stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jeff123mitglied
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern würde ich eine gerichtsfeste Forderung stellen
Ich habe mich hier ungenau ausgedrückt. Mein genauer Wortlaut war: "Ich beziehe mich auf das Urteil des BGH vom 04. Mai 2022, AZ: XII ZR 64/21 und fordere Sie auf, die zu viel gezahlten Beiträge in Höhe von X€ zu erstatten und auf mein Konto (IBAN) bei Bank X (BIC) zu überweisen. Die Rückzahlung erwarte ich bis zum XX.XX.2022."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jeff123mitglied):
"Ich beziehe mich auf das Urteil des BGH vom 04. Mai 2022, AZ: XII ZR 64/21 und fordere Sie auf, die zu viel gezahlten Beiträge in Höhe von X€ zu erstatten und auf mein Konto (IBAN) bei Bank X (BIC) zu überweisen. Die Rückzahlung erwarte ich bis zum XX.XX.2022."

XX.XX.2022 ag mindesten 14 Tage in der Zukunft nach Zustellung des Schreibens?



Zitat (von Jeff123mitglied):
Wie komme ich nun an mein Geld?

Dann wäre man jetzt mit dem einreichen einer Zahlungsklage an der Reihe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

...oder erstmal einen Mahnbescheid versuchen. Der ist mit Kosten von etwas mehr als 30 Euro günstig und kann auch vom heimischen PC aus in die Wege geleitet werden. Sollte das Fitnessstudio diesem nicht widersprechen, können Sie aus diesem Bescheid vollstrecken oder anderenfalls ins gerichtliche Verfahren eintreten.

Viel Erfolg!

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