Hallo zusammen,
ich habe im Januar 2023 einen Jahresvertrag im Fitnessstudio abgeschlossen und ihm eine Einzugsermächtigung erteilt. Bis Mai wurden die Beiträge abgebucht, seitdem aber nicht mehr. Weder Kontoänderung noch andere Vertragsänderungen wurden vorgenommen.
Nun meine Frage: da es offensichtlich um einen Fehler des Fitnessstudios handelt, kann es die Beträge rückwirkend fordern? Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.
Fitnessstudio bucht nicht mehr ab
24. September 2023
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Frage vom 24. September 2023 | 12:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio bucht nicht mehr ab
#1
Antwort vom 24. September 2023 | 12:40
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 15x hilfreich)
Wenn Das Studio die Beiträge abgezogen hätte dann hättest du ja auch bezahlt.
Natürlich kann das Studio nachträglich abbuchen.
Auf was die Leute für Ideen kommen.
#2
Antwort vom 24. September 2023 | 12:48
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Nun meine Frage: da es offensichtlich um einen Fehler des Fitnessstudios handelt, kann es die Beträge rückwirkend fordern? Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.
Wie wäre es denn, wenn man das Studio direkt selber mal fragt
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#3
Antwort vom 24. September 2023 | 12:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie wäre es denn, wenn man das Studio direkt selber mal fragt
Stell mich tot in der Hoffnung, dass die mich vergessen
#4
Antwort vom 24. September 2023 | 12:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn Das Studio die Beiträge abgezogen hätte dann hättest du ja auch bezahlt.
Natürlich kann das Studio nachträglich abbuchen.
Ich weiß verrückt, aber es sieht ein bisschen anders aus, wenn man monatlich 50 Euro zahlen muss - was wir ja schriftlich vereinbart haben - als wenn man auf einmal 250 Euro.
#5
Antwort vom 24. September 2023 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (130029 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :Weder Kontoänderung noch andere Vertragsänderungen wurden vorgenommen.
Auch keine Rückläufer / Fehlbuchungen?
Zitat :kann es die Beträge rückwirkend fordern?
Nicht nur das, es kann sie sogar eintreiben (lassen).
Zitat :aber es sieht ein bisschen anders aus, wenn man monatlich 50 Euro zahlen muss - was wir ja schriftlich vereinbart haben - als wenn man auf einmal 250 Euro.
Wieso?
Selbst wenn es 1000 EUR wären, wo soll da das Problem sein? Das fremde Geld liegt ja unangetastet auf dem Konto.
#6
Antwort vom 24. September 2023 | 14:15
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Ich weiß verrückt, aber es sieht ein bisschen anders aus, wenn man monatlich 50 Euro zahlen muss - was wir ja schriftlich vereinbart haben - als wenn man auf einmal 250 Euro.
Nö, überhaupt nicht. Man könnte den Betrag, der monatlich abgebucht würde, einfach zur Seite legen.
Alternativ hätte man gleich zu Anfang das Fitnessstudio darüber informieren können, dass es mit der Abbuchung nicht mehr funktioniert.
Wer das Geld ausgibt, in der Hoffnung, dass es nicht nachgefordert wird, macht sich seine Probleme selber.
-- Editiert von User am 24. September 2023 14:25
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