Flughafenparkplatz mit Shuttle gebucht - Anbieter verweigert Gepäcktransport

24. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
pullaw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flughafenparkplatz mit Shuttle gebucht - Anbieter verweigert Gepäcktransport

Hallo zusammen,

ich hatte bei einem Anbieter, der Parkplätze in Flughafennähe anbietet, einen Stellplatz für mein Auto gebucht.
Neben dem Parkplatz bietet der Anbieter einen Shuttle-Service zum / vom Flughafen an, welchen man in einem Paket mit dem Stellplatz bucht.

Nun zum Problem:
- Auf der Homepage (bei Buchung) sind keinerlei Angaben zu Gepäckeinschränkungen im Shuttle ersichtlich, auch in den AGB nicht.
- In der Buchungsbestätigung (per Email erhalten) ist aber der Hinweis enthalten, dass Sperrgepäck nicht im Shuttle transportiert wird. Es wird nicht konkretisiert, was überhaupt Sperrgepäck ist.
- Ich hatte ein einziges Gepäckstück mit den Maßen 145x30x30.
- Der Anbieter lässt eine kostenlose Stornierung bis zu 24h vor Parkbeginn zu. Diese läuft aber ins Leere, wenn man < 24h vor Parkbeginn bucht und erst mit der Buchungsbestätigung von Einschränkungen erfährt.
- Aus Kulanz will der Anbieter 50% der Kosten erstatten.

In den AGB steht, dass der Vertrag mit Buchungsbestätigung (schriftlich, mündlich, telefonisch) zustande kommt.

Ich bin der Meinung, dass der Anbieter 100% der Kosten erstatten muss, da er
1. nicht erst in der Buchungsbestätigung etwaige Vertragsbestandteile einführen kann bzw.
2. erst gar kein Vertrag zustande gekommen ist, da nicht zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

Was sind eure Einschätzungen hierzu?

Vielen Dank!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124112 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
- Auf der Homepage (bei Buchung) sind keinerlei Angaben zu Gepäckeinschränkungen im Shuttle ersichtlich, auch in den AGB nicht.

Wer sagt denn das überhaupt der Transport von Gepäck das über Handgepäck hinaus geht vertraglich vereinbart war?



Zitat (von pullaw):
- Ich hatte ein einziges Gepäckstück mit den Maßen 145x30x30.

Ziemlich eindeutig Sperrgepäck.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17239 Beiträge, 9503x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
Was sind eure Einschätzungen hierzu?

Für eine 100%-Erstattung müssten Sie beweisen, dass der Transport von Sperrgepäck überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. (Bevor Sie sich darauf berufen können, dass die Verweigerung des Sperrgepäck-Transports eine unzulässige Vertragseinschränkung ist, müssen Sie beweisen, dass der Sperrgepäck-Transport überhaupt Teil des Vertrags ist.)

Zitat (von pullaw):
2. erst gar kein Vertrag zustande gekommen ist, da nicht zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

Wann haben Sie die Willenerklärung "ich will einen Shuttle-Service inklusive Transport von Sperrgepäck" denn abgegeben? Und wenn Sie die Erklärung "ich will einen Shuttle-Service" zwar abgegeben haben, aber den Teil mit "aber nur, wenn Transport von Sperrgepäck dabei ist" verschwiegen haben, dann liegen keine abweichenden Willenserklärungen vor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124112 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
"aber nur, wenn Transport von Sperrgepäck dabei ist"

Das wäre dann ein sogenannter "geheimer Vorbehalt", dieser ist nichtig - der Vertrag über den Rest hingegen nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
pullaw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer sagt denn das überhaupt der Transport von Gepäck das über Handgepäck hinaus geht vertraglich vereinbart war?


Gute Frage. Von was darf aber der Kunde dann ausgehen, wenn der Anbieter keinerlei Angaben hierzu macht?
- Kein Gepäck, also auch kein Handgepäck?
- das was die Konkurrenz auch transportieren würde? Teilweise gibt die Konkurrenz an, dass bis zu drei Koffer transportiert werden und mehr Koffer Aufpreis kostet. Teilweise schreibt die Konkurrenz auch bei Buchung, dass Sperrgepäck (ab bestimmten Maßen) pauschal Aufpreis kostet.
- jegliches Gepäck, was der Kunde auch in seinem eigenen Auto zum Parkplatz transportiert?

So simpel ist das nicht.

Zitat (von Harry van Sell):

Ziemlich eindeutig Sperrgepäck.


Genau genommen ist es in meinem Fall Sportgepäck. Aber wie ist Sperrgepäck definiert, wenn der Anbieter selbst das nicht tut? Ist man dann der Willkür des Anbieters ausgesetzt, der letztendlich alles als Sperrgepäck deklarieren kann?

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#5
 Von 
pullaw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Für eine 100%-Erstattung müssten Sie beweisen, dass der Transport von Sperrgepäck überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. (Bevor Sie sich darauf berufen können, dass die Verweigerung des Sperrgepäck-Transports eine unzulässige Vertragseinschränkung ist, müssen Sie beweisen, dass der Sperrgepäck-Transport überhaupt Teil des Vertrags ist.)


Das ist in der Tat schwierig, da überhaupt keine Abreden zu Gepäck bestehen. Und dann kommt es mMn darauf an, was marktüblich ist und ein Kunde erwarten darf.

Zitat (von drkabo):

Wann haben Sie die Willenerklärung "ich will einen Shuttle-Service inklusive Transport von Sperrgepäck" denn abgegeben? Und wenn Sie die Erklärung "ich will einen Shuttle-Service" zwar abgegeben haben, aber den Teil mit "aber nur, wenn Transport von Sperrgepäck dabei ist" verschwiegen haben, dann liegen keine abweichenden Willenserklärungen vor.


Diese Willenserklärung habe ich so natürlich nicht abgegeben. Ich würde es so sehen:
Bei Klicken des "Buchen"-Buttons (der nur ein Angebot darstellt) habe ich zum Ausdruck gebracht:
"Ich möchte bei Ihnen einen Parkplatz inklusive Shuttle-Service vom xx.xx.xxxx bis zum yy.yy.yyyy zu marktüblichen Bedingungen buchen".

Und marktüblich ist, dass der Anbieter für den Buchungszeitraum einen Stellplatz zur Verfügung stellt, mich per Shuttle zum und vom Flughafen transportiert und dass Gepäck, welches bei der Airline aufgegeben wird (und nicht extra angemeldet werden muss, sonst käme jemand auf die Idee, sein Pferd im Shuttle zu transportieren), selbstverständlich im Shuttle transportiert wird, solange vor Vertragsschluss keine Angaben dazu gemacht werden. Sollte nun jeder Kunde mit mehreren großen Gepäckstücken anreisen und der Anbieter hat keinerlei Einschränkungen gemacht, dann muss das Shuttle eben zwei Mal fahren. Aber das darf nicht Problem des Kunden sein.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124112 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
Gute Frage. Von was darf aber der Kunde dann ausgehen, wenn der Anbieter keinerlei Angaben hierzu macht?

Ganz einfach, mangels vertraglicher Vereinbarung kein Gepäck, außer das übliche Handgepäck wie Aktenkoffer, Laptoptasche, etc. (das kann man ja auf dem Schoß / in der Hand halten).



Zitat (von pullaw):
Aber wie ist Sperrgepäck definiert, wenn der Anbieter selbst das nicht tut?

Im Zweifel ist das alles was über Handgepäck hinaus geht.

Es gibt wohl auch keine generell gültige Norm für größere Koffer, da variieren die Abmessungen von 50-81 cm Länge, 42-50 cm Breite und 20-30 cm Tiefe.
Also nichts was man als valide Grundlage nehmen könnte.


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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7895 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Zweifel ist das alles was über Handgepäck hinaus geht.


so ist es.. Im übrigen kann man den Begriff auch auf vielen Seiten nachlesen
https://www.ab-in-den-urlaub.de/magazin/service/sperrgepaeck/

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#8
 Von 
pullaw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach, mangels vertraglicher Vereinbarung kein Gepäck, außer das übliche Handgepäck wie Aktenkoffer, Laptoptasche, etc. (das kann man ja auf dem Schoß / in der Hand halten).


Das ist halt entgegen der üblichen Praxis, dass sehr wohl Gepäck bei den meisten Shuttles inkludiert ist, obwohl man sich nicht im Vorfeld darüber vertraglich einig geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124112 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
Das ist halt entgegen der üblichen Praxis, dass sehr wohl Gepäck bei den meisten Shuttles inkludiert ist, obwohl man sich nicht im Vorfeld darüber vertraglich einig geworden ist.

Man kann versuchen damit zu argumentieren.
Dann sollte man aber auch prüfen was bei Sperrgepäck üblich ist - sollte es üblich sein, dass Sperrgepäck nicht im Shuttle transportiert wird, wäre man keinen Schritt weiter.


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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
In der Buchungsbestätigung (per Email erhalten) ist aber der Hinweis enthalten, dass Sperrgepäck nicht im Shuttle transportiert wird.


Ich habe ein Verständnisproblem.

Bist du beim Versuch, mit deinem Sperrgepäck in den Shuttle einzusteigen, abgewiesen worden - oder handelt es sich um eine rein theoretische Frage?

Meiner Erfahrung nach (ich kann allerdings nur für den Flughafen Düsseldorf sprechen), kontrolliert niemand, mit welchem Gepäck man in den Shuttle einsteigt.

Ich schätze, das wird an allen anderen deutschen Flughäfen nicht anders laufen.

-- Editiert von User am 25. Juli 2024 22:21

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124112 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Meiner Erfahrung nach (ich kann allerdings nur für den Flughafen Düsseldorf sprechen), kontrolliert niemand, mit welchem Gepäck man in den Shuttle einsteigt.

Und, war da schon mal 1,60m Sperrgepäck mit bei?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, war da schon mal 1,60m Sperrgepäck mit bei?


Keine Ahnung, ob da schon mal jemand ein Sperrgepäckstück dabei hatte...ich habe lediglich geschrieben, dass am/im Shuttle keine Kontrollen stattfinden.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#13
 Von 
pullaw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Bist du beim Versuch, mit deinem Sperrgepäck in den Shuttle einzusteigen, abgewiesen worden - oder handelt es sich um eine rein theoretische Frage?


Ich habe in der Buchungsbestätigung das Verbot von Sperrgepäck entdeckt und dann konkret schriftlich beim Parkplatzanbieter nachgefragt.

Dieser hat unmissverständlich erklärt, dass er mein Gepäck nicht transportieren wird. Auf den Versuch vor Ort habe ich es dann natürlich nicht ankommen lassen, wozu auch.

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7895 Beiträge, 1622x hilfreich)

Na dann ist doch alles klar.

Liest sich im Eingangspost nur eben ganz anders

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https://www.antispam-ev.de

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von pullaw):
Das ist halt entgegen der üblichen Praxis, dass sehr wohl Gepäck bei den meisten Shuttles inkludiert ist, obwohl man sich nicht im Vorfeld darüber vertraglich einig geworden ist.


Das wird für die üblich Anzahl an normalen Gepäckstücken gelten. Ein Fluggast der 20 Koffern dabei hat wird wohl keinen Anspruch auf den Transport aller Koffer haben, und Sperrgepäck (das ist oftmals auch ein Fahrrad) ist dann noch einmal eine andere Sache.

Insofern sich ich den Hinweis auf der Buchungsbestätigung auch eher als klärenden Hinweis denn als eine Vertragseinschränkung.

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