Flurbereinigung – vorläufige und finale Besitzzuweisung DRINGEND

5. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dussel88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Flurbereinigung – vorläufige und finale Besitzzuweisung DRINGEND

Folgende fiktiver Fall;
Eigentümer A besitzt ein Flurstück B, welches aufgrund der Lage und Geometrie sehr wertvoll ist. Das Flurstück B wird an den Pächter C verpachtet.
Das Flurstück B unterliegt einer Flurbereinigung. Der Eigentümer A wendet sich an den Behördenmitarbeiter D um sich zu erkundigen, ob es Pläne gibt, das Flurstück zu vergeben und neu anzuordnen. Der Pächter C besitzt ein eigenes Flurstück E direkt neben dem Flurstück B des Eigentümers A.
So einfach, wie bisher, wird es jetzt etwas komplizierter.
Die Flurstücke B und E liegen beide direkt angrenzend an einer illegalen Müllkippe Z, des Eigentümer Y, die mit Erdreich überschüttet wurde und damit nicht ersichtlich ist.
Es werden Gespräche geführt: Eigentümer A und Pächter C wollen Ihre Flurflächen behalten und informieren den Behördenmitarbeiter D darüber, das die Flurfläche Z in Wahrheit eine Illegale Müllkippe ist. Der Behördenmitarbeiter D sichert zu, die Flächen Flurstück B sowie Flurstück E nicht zu verlegen.
Nun geschieht folgendes: Der Behördenmitarbeiter D ordnet dem Eigentümer A sowie dem Pächter C anteilig das Flurstück mit der illegalen Müllkippe Z zu. Daraufhin schalten Eigentümer A sowie Pächter C sofort Rechtsanwälte ein und erheben Widerspruch gegen die vorläufige Besitzzuweisung ein. Des Weiteren wird dem Behördenmitarbeiter D Wortbruch und Falschaussage vorgeworfen. Es stellt sich heraus, das der Behördenmitarbeiter D schon vor Jahren schriftlich auf die illegale Müllkippe Z, des Eigentümers Y hingewiesen wurde. Auch stellt sich nach Rücksprache von Eigentümer A sowie Pächter C heraus, das Behördenmitarbeiter D schriftlich per E-Mail Pächter C zugesagt hat, die Flurstücke B und E nicht neu zuzuorden.
Über einen Zeitraum von über 3 Jahren ordnet der Behördenmitarbeiter D dem Eigentümer A die kontaminierte Flurfläche zu, die Vorschläge werden vom Eigentümer A natürlich abgelehnt. Der Behördenmitarbeiter D versucht mit allen Mitteln das Eigentümer A den Widerspruch zurücknimmt, gleichzeitig verweigert der Behördenmitarbeiter zahlreiche Anfragen der Rechtsanwälte. Die Anfragen zu seinem Verhalten und der getätigten Zusage und seiner Motivation werden verweigert und ignoriert.
Dann erfolgt die plötzlich die Bescheidung und Eigentümer A reicht Klage beim OWG gegen die Behörde und insbesondere den Behördenmitarbeiter A ein, nachdem auch schon eine vorherige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Behördenmitarbeiter D erfolglos geblieben ist.
Während die Klage zur vorläufigen Besitzzuweisung am Laufen ist, ordnet der Behördenmitarbeiter D die finale Anordnung an, aus der ersichtlich wird das das gute Flurstück B des Eigentümers A an den Pächter C gegangen ist, der daraufhin seinen Widerspruch zurücknimmt.
Eigentümer A legt erneut Widerspruch gegen die finale Bescheidung an. Nun erfährt Eigentümer A, das die Behörde mit Behördenmitarbeiter D die finale Anordnung bescheiden will. Diese versucht der Rechtsanwalt von Eigentümer A per Eilantrag an der OWG zu unterbinden. Das OWG lehnt den Antrag aber ab.
Sofern nun die finale Anordnung rechtskräftig wird, wird die finale Anordnung die vorläufige Anordnung ablösen und Eigentümer A sämtlicher Rechte und Ansprüche beraubt. Zusätzlich müsste im folgenden Widerspruchsverfahren erneut Klage gegen die finale Anordnung eingelegt werden.
Das Verhalten des Gerichtes ist für Eigentümer A nicht nachvollziehbar, wie kann die finale Anordnung beschieden werden, wenn die Klage zur vorläufigen Besitzzuweisung vor Gericht liegt und noch nicht entschieden ist. Aufgrund der Überlastung der Gerichte kann/können die Klagen frühestens in 3 Jahren verhandelt werden, der Behördenmitarbeiter B, der für alles verantwortlich ist, wäre auch dann nicht mehr verfügbar, da er bis dahin in Rente ist.
Wie ist die Rechtslage? Was kann Eigentümer A tun, um die Entscheidung des Gerichtes zu beschleunigen?
Und ist es rechtmäßig, wie hier vorgegangen wird?- die finale Bescheidung dafür zu benutzen, die vorläufige Bescheidung aufzuheben?-

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2580x hilfreich)

Ich hab zunächst mal eine Frage:

was ist an diesem fiktiven Fall Samstags um kurz vor Mitternacht "DRINGEND" ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18361 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von Dussel88):
Und ist es rechtmäßig, wie hier vorgegangen wird?- die finale Bescheidung dafür zu benutzen, die vorläufige Bescheidung aufzuheben?-

Ja

Zitat (von Dussel88):
der Behördenmitarbeiter B, der für alles verantwortlich ist, wäre auch dann nicht mehr verfügbar, da er bis dahin in Rente ist.

Das ist egal - die Klage richtet sich ja gegen die Behörde, nicht gegen den Mitarbeiter.
Ich sehe das eher als Chance, wenn der Mitarbeiter dann nicht mehr im Dienst ist.

Ansonsten sollte man den Fall den Anwälten überlassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41146 Beiträge, 14494x hilfreich)

Vorläufige Regelungen haben es an sich, dass sie nur so lange gelten, bis eine endgültig Regelung gefunden ist. Deshalb erledigt sich die vorläufige Regelung mit Erlass der endgültigen Reglung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dussel88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vorläufige Regelungen haben es an sich, dass sie nur so lange gelten, bis eine endgültig Regelung gefunden ist. Deshalb erledigt sich die vorläufige Regelung mit Erlass der endgültigen Reglung.

wirdwerden


Genau ist das ist das Problem...die Behörde hat über 3 Jahre nicht bescheidet..damit keine Klage eingereicht werden kann..die haben das bewusst und absichtlich rausgezögert.....das war der Plan...um dann mit der finalen Anordnung alles aufzuheben.....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.290 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen