Folgen des Widerrufs

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Folgen des Widerrufs

Hallo,
dass der Widerruf eines Pflegevertrages bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen möglich ist, ist soweit klar. Jedoch konnte ich die Frage der Rückabwicklung nicht herleiten bzw. ausfindig machen.

Da die gesetzlichen Pflegekassen hier einen Teil der Leistung aus dem monatlichen dem jeweiligen Pflegegrad Pflegebudget für den gesetzlich Versicherten übernehmen, den darüber hinaus gehenden Anteil und die sog. Investitionkosten der Versicherte aber selbst trägt, könnte angenommen werden, dass hier nach Erfüllung durch die Pflegekasse bei einem Widerruf dem Versicherten die volle Rückerstattung zusteht.

Einzig die Formulierung der Musterwiderrufsbelehrung spricht hier förmlich dagegen und verlangt insoweit die Rückführung des geleisteten Entgeltes über den Weg mit dem die Zahlung bewirkt wurde (also über die jeweilige Pflegekasse).

Letzterer Weg scheint für die gesetzlichen Pflegekasse ein Unikum zu sein, es führt absolut kein Weg dazu nach der die das Geld annehmen würden oder auch nur darüber nachzudenken.

Danke für eure Ideen.
AW

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Mir fehlt vor allem der Hinweis ob es um Pflegegeld oder Pflegesachleistungskostenersatz geht.

Berry

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#2
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Berry,

Zitat (von Sir Berry):
Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Mir fehlt vor allem der Hinweis ob es um Pflegegeld oder Pflegesachleistungskostenersatz geht.

Berry


Soweit es um den Widerrruf eines Pflegevertrages geht, sollte es klar sein, dass es NICHT um Pflegegeld geht. Das bekommt man doch von der Pflegekasse.

Ich will auf die Rückgewährung der von der PK geleisteten Entgelte für Pflegesachleistungen hinaus.

VG AW

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#3
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Berry,


Wenn ich doch von einem Widerruf des Pflegevertrages spreche, kann es nicht um Pflegegeld gehen. Das wird ja bekanntlich von einer Pflegekasse gezahlt, oder?

Mir geht es um die Rückzahlung nach dem Widerruf.
Wer bekommt die Kohle, die die Pflegekasse aus dem Sachleistungsbudget des versicherten Vertragspartners des Pflegedienstes für das versicherte Mitglied gezahlt hat?
Der Pflegevertrag ist rein privatrechtlich, also hat die Pflegekasse in Erfüllung für das versicherte Mitglied gezahlt. Damit stünde dem versicherten Mitglied die Rückzahlung auch für das von der PK gezahlte Entgelt aus dem Sachleistungsbudget zu.

Was mich an dieser Überlegung stört ist, dass die Formulierung aus der gesetzlichen Widerrufsbelehrung hier den Weg zu der PK eröffnet.
Grundlegend wäre dieses Problem aber immer dann gegeben, wenn eine Versicherung ganz oder teilweise für den zu recht Widerrufenden zahlt.

Signatur:

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ABER nicht auf eigene Fakten.

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