Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Mit leider auf eine tolle Kündigungsseite hereingefallen und bevor ich diese 30€ jetzt wirklich zahle, würde mich es doch sehr interessieren, ob ich das muss. Die Firma gibt im Impressum eine nicht existierende Handelsregisternummer an. Anhand von Bewertungen liegt es nahe, dass eine Firma aus den Niederlanden dahinter steckt. Habe ich Chancen das nicht zu bezahlen oder wären es schlauer die 30€ einfach direkt zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Forderung einer nicht existierenden Firma
20. November 2023
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Frage vom 20. November 2023 | 12:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung einer nicht existierenden Firma
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#1
Antwort vom 20. November 2023 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (126011 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatHabe ich Chancen das nicht zu bezahlen :
Klar.
Zitatwären es schlauer die 30€ einfach direkt zu zahlen? :
Kommt ganz darauf an, ob man einen rechtswirksamen Vertrag hat oder nicht.
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 23:25
Von
Status: Richter (8287 Beiträge, 1731x hilfreich)
ZitatKommt ganz darauf an, ob man einen rechtswirksamen Vertrag hat oder nicht. :
Mit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen
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#3
Antwort vom 21. November 2023 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (126011 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatMit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen :
Fast richtig.
Mit den Vertragspartnern die dahinterstehen kann man das aber durchaus. Die genießen dann unter Umständen nicht den Vorteil den eine Firma bietet.
#4
Antwort vom 21. November 2023 | 00:40
Von
Status: Senior-Partner (6617 Beiträge, 1548x hilfreich)
ZitatMit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen :
Das ist eine interessante Konstellation - man kann immerhin durchaus wirksame Verträge unter falschem Namen abschließen...
Wenn z.B. Hans Schmidt unter dem Namen Ernst Meier einen Vertrag mit Paul Schulze abschließt, und es ist offenkundig, daß sich Hans Schmidt hinter Ernst Meier verbirgt und den Vertrag als Ernst Meier abgeschlossen hat, dann gibt es einen wirksamen Vertrag zwischen Hans Schmidt und Paul Schulze.
Da aber eine "Firma" ohnehin immer von einer natürlichen Person vertreten werden muss, um überhaupt irgendwelche Rechtsgeschäfte zu tätigen, könnte ggf. auch der Geschäftsführer etc. zum tatsächlichen Vertragspartner werden, der für das nicht im HR eingetragene Unternehmen gezeichnet hat.
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