Forderung einer nicht existierenden Firma

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chantus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung einer nicht existierenden Firma

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage. Mit leider auf eine tolle Kündigungsseite hereingefallen und bevor ich diese 30€ jetzt wirklich zahle, würde mich es doch sehr interessieren, ob ich das muss. Die Firma gibt im Impressum eine nicht existierende Handelsregisternummer an. Anhand von Bewertungen liegt es nahe, dass eine Firma aus den Niederlanden dahinter steckt. Habe ich Chancen das nicht zu bezahlen oder wären es schlauer die 30€ einfach direkt zu zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126011 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von Chantus):
Habe ich Chancen das nicht zu bezahlen

Klar.



Zitat (von Chantus):
wären es schlauer die 30€ einfach direkt zu zahlen?

Kommt ganz darauf an, ob man einen rechtswirksamen Vertrag hat oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8287 Beiträge, 1731x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, ob man einen rechtswirksamen Vertrag hat oder nicht.


Mit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126011 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen

Fast richtig.
Mit den Vertragspartnern die dahinterstehen kann man das aber durchaus. Die genießen dann unter Umständen nicht den Vorteil den eine Firma bietet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6617 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mit nicht existenten Firmen kann man keine rechtsgültigen Verträge abschliessen

Das ist eine interessante Konstellation - man kann immerhin durchaus wirksame Verträge unter falschem Namen abschließen...

Wenn z.B. Hans Schmidt unter dem Namen Ernst Meier einen Vertrag mit Paul Schulze abschließt, und es ist offenkundig, daß sich Hans Schmidt hinter Ernst Meier verbirgt und den Vertrag als Ernst Meier abgeschlossen hat, dann gibt es einen wirksamen Vertrag zwischen Hans Schmidt und Paul Schulze.

Da aber eine "Firma" ohnehin immer von einer natürlichen Person vertreten werden muss, um überhaupt irgendwelche Rechtsgeschäfte zu tätigen, könnte ggf. auch der Geschäftsführer etc. zum tatsächlichen Vertragspartner werden, der für das nicht im HR eingetragene Unternehmen gezeichnet hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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