Forderung gegen Gericht

29. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Courtagen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung gegen Gericht

Hallo,

ein Amtsgericht hat im Jahre 2009 ein Urteil gegen mich gefällt. Habe mich selbst verteidigt!

Fast 2 Jahre danach kam erst der Kostenfestsetzungsbeschluss:

Verfahrenskosten nebst Zins.

Dieser Zins beträgt 40 euro.

Nach Rückfrage beim gericht, teilte man mir mit, dass der Kostenfeststezungsbeschluss schlicht und einfach vergessen wurde

Da dieser mißstand nicht von mir verschuldet wurde, frage ich, wie ich diese Zinsen vom gericht fordern kann,

Wie kann ich hier vorgehen, wenn ich die Zinsen aus der staatskasse fordern möchte.

Vielen Dank



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Du schuldest dem Gericht Geld für das Verfahren, nicht das Gericht dir!

Auf welcher Rechtsgrundlage solltest du Zinsen vom Gericht fordern dürfen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Courtagen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)



ich präzisiere den fall:

ich schulde nicht dem gericht geld, sondern muss der gegenseite die varfahrenskosten zahlen - plus zins,
diese machen mittlerweile 40 euro aus,

hätte das amstgericht sofort nach urteilssprechung -und nicht fast zwei jahre später- den kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt, wären die zinskosten nicht entstanden

bedanke mich für konsruktive beiträge

grüsse und schönes we!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Wann hast du den Antrag bezüglich des Kostenfestsetzungsbeschlusses gestellt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Courtagen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe nie einen antrag auf kostenfestsetzung gestellt, die gegenseite hat sofort nach urteilsverkündung den antrag gestellt, ergo im Oktober 2009

das gricht hat vergessen die kosten offiziell festzusetzen,

wie das gericht mir mitteilte, stellte man dies durch zufall fest, und reichte den kostenfestsetzungsbeschluss im Mai 2011 nach, daher entsnaden zinskosten für mich in höhe von 40 euro, die ich an die gegenseite zahlen muss


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Zinsen beruhen auf den anwaltlichen Kosten der Gegenseite die Sie bis jetzt nicht bezahlt hatten?

Hatten Sie denn den Kostenantrag der Gegenseite erhalten indem die Höhe und die Verzinsung beantragt wurde?





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