Formale Fehler in der Unterlassungserklärung

4. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Formale Fehler in der Unterlassungserklärung

Hallo,
Angenommen, Fritz erhielt eine Unterlassungserklärung zum Unterschreiben vom Anwalt von Emil. Er soll sich verpflichten, keinen Kontakt mehr aufzunehmen zu Emil. In dem Schreiben vom Anwalt wird eine Kontaktaufnahme von Fritz, die für die Begründung der Unterlassungserklärung relevant ist, falsch datiert. Und auf dem Vordruck der Erklärung ist der Nachname von Fritz falsch geschrieben und seine Postleitzahl ist nicht richtig angegeben. Sind das formale Fehler, die es erlauben, die Unterschrift zunächst zu verweigern bzw. die Unterlassungserklärung zurückzuweisen? Was muss Fritz tun? Den Anwalt vor Ablauf der Frist, bis zu der er die Erklärung unterschreiben soll, über die Fehler informieren und ihm mitteilen, dass er sie deswegen nicht unterschreibt? Und dann kommt vom Anwalt bestimmt das gleiche nochmal, nur korrigiert, oder?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fabyus):
Und auf dem Vordruck der Erklärung ist der Nachname von Fritz falsch geschrieben und seine Postleitzahl ist nicht richtig angegeben.

Dann wird das Schrieben auch nicht ankommen.



Zitat (von Fabyus):
Sind das formale Fehler, die es erlauben, die Unterschrift zunächst zu verweigern bzw. die Unterlassungserklärung zurückzuweisen?

Unterlassungserklärungen kann man auch vollkommen ohne Grund zurückzuweisen, insofern ist es unerheblich ob es darin Fehler gibt.



Zitat (von Fabyus):
In dem Schreiben vom Anwalt wird eine Kontaktaufnahme von Fritz, die für die Begründung der Unterlassungserklärung relevant ist, falsch datiert.

Wenn Fritz das Ereignis problemlos zuordnen kann, ist das unerheblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Fritz sollte vor allem bedenken, dass ihm hier eine Unterlassungsklage droht. Ob es vor diesem Hintergrund so sinnvoll ist, mit dem Anwalt irgendwelche Spielchen zu spielen?

Wenn Fritz die Schreibweise und die PLZ so wichtig sind, dann kann er das doch selber korrigieren bzw. den gesamten Vordruck neu abtippen.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wird das Schrieben auch nicht ankommen.
Das ist schlichtweg quatsch.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn Fritz das Ereignis problemlos zuordnen kann, ist das unerheblich.
Wichtiger wäre es, ob ein neutraler dritter, wie etwa ein Richter, davon ausgehen kann (oder sogar muss), dass das Fritz das Ereignis hätte zuordnen können müssen.

Das kommt auf die Güte an. Wenn die falsche Datierung bspw. darin liegt, dass dort steht
"der Fritz belästigte mich, als Clown verkleidet, am Rosenmontag den 25.02.2020..." wäre das durchaus irrelevant in der Konsequenz.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das ist schlichtweg quatsch.

Man meint also das jemand eine Straftat begeht und nicht an sich adressierte Schreiben öffnet anstatt diese mit dem Vermerk "unbekannt" in den Briefkasten zu werfen?

Ja, ist möglich, sollte aber nicht passieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Fritz hat gelesen, dass fehlerhafte Angaben dazu führen können, dass die Unterlassungserklärung ungültig wird. Deshalb wollte er wissen, ob das der Fall ist, wenn sein Name schon nicht korrekt auf dem Vordruck steht. Das Schreiben kam trotz der gleichen Fehler in der Adresse auf dem Umschlag mit etwas Verspätung an.
Fritz würde gern die Frist verlängern, um den Sachverhalt noch eingehender - eventuell auch mit Hilfe eines Anwalts - zu prüfen. Er ist nämlich der Meinung, dass der Tatvorwurf nicht zutrifft und damit kein Unterlassungsanspruch besteht. Emil habe ihn eben nicht vor der letzten Kontaktaufnahme darauf hingewiesen, dass er ausdrücklich keinen Kontakt mehr wünsche. Das heißt, hier steht Aussage gegen Aussage.
Fritz möchte aus dem Grund Widerspruch einlegen. Er kann nur sagen, dass es nicht so war, wie Emil behauptet. Was passiert, wenn beide jeweils auf ihrem Standpunkt beharren und es keine Zeugen gibt - weder für den einen noch für den anderen?

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#6
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Fritz braucht wahrscheinlich einen Anwalt, um sich zu wehren. Aus welchem Bereich müsste der kommen bzw. wer kümmert sich speziell um Unterlassungserklärungen bei einem Verbot von Kontaktaufnahmen?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fabyus):
Das Schreiben kam trotz der gleichen Fehler in der Adresse auf dem Umschlag mit etwas Verspätung an.

Dann sollte der Fehler egal sein wenn selbst die Post und auch Fritz das Schreiben eindeutig ihm zuweisen konnten.



Zitat (von Fabyus):
Emil habe ihn eben nicht vor der letzten Kontaktaufnahme darauf hingewiesen, dass er ausdrücklich keinen Kontakt mehr wünsche.

Irrelevant.



Zitat (von Fabyus):
Er ist nämlich der Meinung, dass der Tatvorwurf nicht zutrifft und damit kein Unterlassungsanspruch besteht.

Es ist ziemlich egal, ob der Vorwurf zutrifft.
Emil will keine zukünftige Kontaktaufnahme durch Fritz, das reicht vollkommen als Unterlassungsgrund und somit begründet es den Unterlassungsanspruch.



Zitat (von Fabyus):
Fritz würde gern die Frist verlängern,
,
Fraglich ob die Gegenseite das auch möchte, wenn nicht kann es richtig teuer werden.



Zitat (von Fabyus):
Fritz möchte aus dem Grund Widerspruch einlegen.

Verbranntes Geld.

Zielführender wäre es den Anwalt prüfen zu lassen, ob die UE nicht zu umfassend ist und gegebenfalls nicht umformuliert werden sollte.


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#8
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das versteht Fritz nicht.
Muss nicht ein Rechtsverstoß stattgefunden haben, um eine Unterlassungserklärung zu rechtfertigen? Sonst könnte doch auch Max auftauchen (den Fritz bisher gar nicht kannte) und eine solche Erklärung von Fritz fordern, die Fritz am Ende bezahlen muss.

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man meint also das jemand eine Straftat begeht und nicht an sich adressierte Schreiben öffnet anstatt diese mit dem Vermerk "unbekannt" in den Briefkasten zu werfen?
Ja, ist möglich, sollte aber nicht passieren.

Und welche Straftat soll hier bestehen, wenn "Fritz Müller" einen Brief an "Frizt Müller" öffnet?
Und welche Straftat soll bestehen, wenn die Post ihrem Tagesgeschäft nachgeht, und die Postleitzahl "12354 Musterstadt" trotzdem korrekt in "12345 Musterstadt" zustellt?

Zitat (von Harry van Sell):
Emil will keine zukünftige Kontaktaufnahme durch Fritz, das reicht vollkommen als Unterlassungsgrund und somit begründet es den Unterlassungsanspruch.
Nein. Das reicht nicht für einen Unterlassungsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Fabyus):
Muss nicht ein Rechtsverstoß stattgefunden haben, um eine Unterlassungserklärung zu rechtfertigen?

Fast.
Ich kann (und darf) Dich jederzeit dazu auffordern oder auffordern lassen dies oder jenes zu unterlassen und mir das unter strafbewehrung von Dir verschriftlichen zu lassen. Wenn Du das dann unterschreibst, dann gilt das, punkt aus feierabend.

Die Frage, die du Dir aber in diesem Fall stellen solltest und ggf. professionell klären lassen solltest: Hab ich überhaupt einen Anspruch darauf, dass Du "dies oder jenes" unterlässt? Falls ja, solltest Du unterschreiben um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Fall nein bindest Du Dich an etwas, zu was Du eigentlich nicht verpflichtet gewesen wärst und das bekommst Du nicht mehr so ohne weiteres aus der Welt.

Recht aktuelles Beispiel (und vielleicht weiß auch jemand worum es da konkret geht :) ):
Jemand bekommt eine Abmahnung, weil er einen Markennamen für Artikel verwendet hat, die gar nicht vom Markenhersteller sind und wird aufgefordert dies zu unterlassen. Die Marke steht aber möglicherweise ganz kurz davor zum Gattungsbegriff zu werden und damit gelöscht zu werden. Mit einer geschickt formulierten Unterlassungserklärung des Abmahnenden, könnte es in diesem Fall dann dem Abgemahnten später trotz der Löschung der Marke immer noch untersagt sein den gelöschten Markennamen als Gattungsbegriff zu verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Nein. Das reicht nicht für einen Unterlassungsanspruch.

Falsch. Alleine mein Wunsch das jemand die Kontaktaufnahme unterlassen möge reicht dafür absolut aus.
Ausnahmefälle gibt es natürlich (z.B. Ämter oder Bürgermeister).



Zitat (von Kalanndok):
Recht aktuelles Beispiel (und vielleicht weiß auch jemand worum es da konkret geht ):

Es ist nicht der Herr der Ringe ...

Wenn ich das Geld hätte würde ich ihm den Prozess finanzieren, alleine um diesen undankbaren abgehoben Sesselpupern mit ihren teils absurden Forderungen einen reinzuwürgen.


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#12
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wer bezahlt dann die Unterlassung, wenn sie von Fritz verlangt wird, weil Max es nicht gefällt, dass Fritz ihm im Treppenhaus beim Vorbeigehen immer einen guten Tag wünscht? Damit verletzt Fritz doch sicher keine Persönlichkeitsrechte, falls ihm das zuvor nicht ausdrücklich verboten wurde, oder? Wovon hängt es ab, wer die Anwaltskosten trägt? Von der Begründung, die zur Unterlassungserklärung führten? Wenn Rechte von Max nachweislich verletzt wurden, dann zahlt doch automatisch Fritz. Und wenn er nicht gegen irgendwelche Rechte anderer verstoßen hat und trotzdem eine Unterlassung ins Haus flattert - die er auch noch unterschreibt - wird er dann ebenso zwangsläufig in Regress genommen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fabyus):
Wenn Rechte von Max nachweislich verletzt wurden, dann zahlt doch automatisch Fritz.

Nein. Eigentlich zahlt der die Musik der die Musik auch bestellt. Max muss also erst den Anwalt zahlen und dann von Fritz die Kosten zurückfordern.
Es hat sich nur der Vereinfachung halber eingebürgert, das die Kosten gleich mit der Abmahnung einzufordern.

Die Forderung erfolgreich durchsetzen wird man aber nur können, wenn Fritz gegen die Rechte von Max verstoßen hat.


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#14
 Von 
Fabyus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, um die Kosten auf Fritz abwälzen zu können, ist eine Rechtsverletzung durch ihn erforderlich. Um eine Unterlassungserklärung zu erwirken, bedarf es dieser aber nicht.
Dann ist die Begründung, die der Anwalt für die Unterlassungserklärung angibt, irrelevant. Da kann drinstehen, was will. Er hat das Recht sie durchzusetzen und die Unterschrift von Fritz zu verlangen. Und Fritz' Unterschrift bedeutet nicht automatisch ein Schuldeingeständnis?

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fabyus):
Und Fritz' Unterschrift bedeutet nicht automatisch ein Schuldeingeständnis?

In der Regel sind Unterlassungserklärungen so formuliert, das eine Unterschrift ein Schuldeingeständnis und die Erklärung der Kostenübernahme bedeutet.


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