Fotorecht

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Fotorecht

Hallo. Mal eine kleines Frage zum Fotorecht. Ich war vor einigen Monaten an der Frankfurter Messen. Weil mir das Motiv interessant erschien, machte ich VON EINER ÖFFENTLICHEN BRÜCKE aus ein Foto auf das Gelände der Messe Frankfurt, als mich plötzlich ein Wachmann ansprach und bat, das Fotografieren zu lassen. Ist das Fotografieren von öffentlichen Flächen aus nicht generell erlaubt?

Noch ein zweiter Fall. In einem Fotoforum wurde ein Fotograf darauf hingewiesen, dass es ihn verboten sei, Fotos einer entgleisten Straßenbahn zu machen (ebenfalls von öffentlichem Gelände aus fotografiert).

Wie verhält es sich in den beiden Fällen, bei rein privater Nutzung und bei nicht kommerzieller Veröffentlichung. Wie ist da die Rechtslage?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antworten würde. :) ))

VG Tom

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11 Antworten
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#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Daß es immer wieder Leute gibt, die es nicht verstanden haben und meinen, sie könnten einem irgendetwas untersagen, kommt natürlich vor.

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#2
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke erstmal. Es ist aber schon etwas schwammig, was die Panoramafreiheit besagt. Reichlich Ausnahmen und Motive, die nicht unter dieses Gesetz fallen, z.B. Verkehrsflächen und Fahrzeuge.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es geht vorliegend ja nicht um die Abbildung von Personen, sondern offensichtlich um die Abbildung von Gebäuden bzw. Ereignissen (Bei denen ggf keine Personen zu erkennen sind).

Mein Vorredner liegt also mit seinen Ausführungen neben der Sache.

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, bestehen hier keinerlei rechtliche Bedenken, das Geländer der Messe zu fotographieren. Gleiches gilt für den Fall mit der Straßenbahn, soweit keine Personen im Vordergrund stehen.

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"justice"

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
schwachsinn


Du bist immer schnell mit den Pöbeleien zur Hand, obwohl du selbst nicht die geringste Ahnung hast, wovon du sprichst.
Was hat denn die Frage, ob man Bilder von fotografierten Personen veröffentlichen darf, mit der Panoramafreiheit zu tun? Das paßt wohl nur in deiner eigenen kleinen Welt zusammen.

Schön auch, daß du fremden Text ohne Quellenangabe copypastest, in einem Rechtsforum auch eine ganz tolle Leistung. :-/

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#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
das ist pöbelei


Du hast doch damit angefangen, eine sachlich völlig korrekte Antwort als "schwachsinn" zu bezeichnen, nur um dann richtigen Schwachsinn hinterher zu schieben.
Das ist doch "the pot calling the kettle black" in Reinform.

quote:
schonmal was davon gehört das jede antwort in diesem forum unverbindlich ist


Das ist doch keine Entschuldigung dafür, offensichtlich unpassenden Krams abzulassen. "Unverbindlich" != "schreib was du denkst, egal ob richtig oder falsch".

quote:
daher kann man nicht wirklich von einem jura/rechtsforum sprechen


Genau, wir sind ein Kaninchenzüchterforum mit gelegentlichen Katzenbilderintermezzos. Ach nein, falsch, hier ist das Fanforum des FC Bayern Hamburg. Oh Mist, neee, hier ist ja eBay...

quote:
eher eine austauschplattform für user


Aber keine Unfugsaustauschplattform.

-- Editiert am 08.03.2010 12:42

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#8
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Hmm, ich wollte jetzt hier keine Lawinie an verbalen Kopfnüssen lostreten, aber es scheint in diesem Forum auch recht schnell zu gehen. Trotzdem danke für die Antworten. :) Da eine entgleiste Straßenbahn nicht als Kunstobejkt oder Person bezeichnet werden kann, scheint es wohl wirklich rechtlich unbedenktlich zu sein, Fotos zu erhaschen und zu veröffentlichen.
Aber mal nebenbei, wie sieht es mit dem Straßenbahnfahrer aus. Auf vielen Fotos sind diese unkenntlich gemacht? Zählen diese nicht als Beiwerk?

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#9
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Zählen diese nicht als Beiwerk?


Schwierig. Oft wird die "Beiwerk"-Definition zwar darauf reduziert, ob eine Person im Mittelpunkt steht oder lediglich ein unbedeutender Aspekt des Bildes ist.
Andererseits kann gerade eine solche Veröffentlichung (Identität des Unfallverursachers) auch dann problematisch sein, wenn er auf dem Bild zwar technisch nur eine Nebenfigur ist, durch seine besondere Rolle aber trotzdem exponiert ist. Vermutlich möchten sich die Zeitungen da schon prinzipiell Ärger ersparen bzw. nehmen auch Rücksicht auf die Privatsphäre in so einem besonderen Fall.

-- Editiert am 09.03.2010 10:23

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Aber mal nebenbei, wie sieht es mit dem Straßenbahnfahrer aus. Auf vielen Fotos sind diese unkenntlich gemacht? Zählen diese nicht als Beiwerk?

Es kommt darauf an, ob das Ereignis (=Straßenbahnunglück) oder die Person (=der Schuldige am Unglück, das Leid der Opfer, etc.) im Vordergrund steht. Angesichts des Schutzzweckes dürfte das Pendel in der Mehrzahl der Zweifelsfälle zu Gunsten des Persönlichkeitsschutzes ausschlagen.


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#11
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, ihr versteht mich jetzt falsch (was auch gut nachvollziehbar ist). Dass der Fahrer im Rahmen des Unfalls (weniger Unglück) nicht gezeigt werden sollte, kann ich am ehesten verstehen. Ich meinte Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn-Fotos allgemein. Da ich viel mit Cityfotographie mache und ansehe, ist ab und an ein solches Verkehrsmittel dabei.

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