Hallo!
Ich möchte von Straßen und Gebäuden Fotos machen, diese auf Leinwände drucken und verkaufen. Ist das so erlaubt oder könnte man irgendwie Ärger bekommen, weil es Eigentum der Stadt ist oder sich Einwohner des Gebäudes in der Privatsphäre verletzt fühlen?
Fotos - Urheberrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das fällt, soweit ich informiert bin, unter die sogenannte Panoramafreiheit.
(Auf Deutschland bezogen, andere Länder, andere Rechte).
So im Groben:
Fotos von Gebäuden (aussen) kann man machen, solange sie von der Strasse oder einem anderen öffentlich zugänglichen Gelände aus gemacht worden sind.
Muss für das Foto eine Hilfe (Gegenstand zum höher steigen, Gebäude gegenüber) in Anspruch genommen werden, kann es Probleme geben.
Fotos von Bahnen, Bussen etc. sind soweit ich noch weiss genehmigungspflichtig.
Vorsicht auch bei Schlössern und sowas - da gibts wohl aktuell neue Entscheide.
Wenn Personen auf dem Foto zu sehen sind, darauf achten, dass durch das Foto selbst eindeutig wird, dass es sich um ein Foto des Gebäude handelt und nicht um die Personen, sondern dass die Personen sozusagen nur Beiwerk sind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
> Fotos von Bahnen, Bussen etc. sind soweit ich noch weiss genehmigungspflichtig.
Das ist mir neu - hast du dafür eine Quelle?
> Vorsicht auch bei Schlössern und sowas - da gibts wohl aktuell neue Entscheide.
Ja, das betrifft Fotos, die entgegen einem expliziten Fotografierverbot (!) in einem (privaten? städtischen?) Schloßpark von selbigem gemacht wurden.
>Fotos von Bussen und Bahnen<
hatte ich mal irgendwo gelesen - Bahnhöfe sind Sicherheitsbereiche oder so und man muss um Genehmigung fragen.
Hier gibts ne Tabelle (bezogen auf UBahnen glaub ich)
http://absence-of-fear.de/content.php?site=fotogenehmigungen
> Bahnhöfe sind Sicherheitsbereiche oder so und man muss um Genehmigung fragen
Das ist aber etwas anderes als die Aussage "Das Fotografieren von Bussen und Bahnen ist genehmigungspflichtig", denn das würde ich so verstehen, daß es sich auch auf Busse und Bahnen im normalen Verkehrsraum (Straße) bezieht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten