Frage versicherungsleistung katze schaden

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Katzenfrage
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage versicherungsleistung katze schaden

Hallo, ich bin vor kurzem übers woxhenende weg gefahren und habe beim gepäck ins auto einladen die haustür eine weile offen stehen lassen um div. Gepäckstücke ins auto einzuladen. Hierbei muss vemutlich eine fremde katze ( ich habe sie zuvor nicht gesehen) unbemerkt ins haus gekommen sein, und war ein wochenende eingesperrt...resultat: mein sofa wurde völlig veekrazt und angepinkelt. Als ich wieder heim gekommen bin ist sie an mir nach draußen vorbei gesaust, ich weiß nicht mal ob sie eine marke um den hals hatte... nunja, jetzt hab ich ein kaputtes sofa und weiß nicht so recht ob ich dies meiner hausrat ider haftpflicht melden kann... leider weiß ich nicht wem die katze gehört, also denke ich der schaden bleibt nun an mir hängen oder kann ich dies aux bei meienr versicherung einreichen ? Vielen dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(869 Beiträge, 164x hilfreich)

Sorry, da hast du leider Pech!

Würdest du den Besitzer der Katze ausfindig machen, würde es dem seine Haftpflicht zahlen.
Aber dass dein Haftpflicht Dein Sofa zahlt - sorry NO
genauso siehts mit der Hausrat aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114499 Beiträge, 39004x hilfreich)

Zitat (von Katzenfrage):
und weiß nicht so recht ob ich dies meiner hausrat ider haftpflicht melden kann...
...
kann ich dies aux bei meienr versicherung einreichen ?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevant.

Um zu erfahren, was die eigenen Versicherungen abdecken, da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Daskalos):
Aber dass dein Haftpflicht Dein Sofa zahlt - sorry NO

Ja, die Haftpflicht dürfte zu 99,9% raus sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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