Frage zu gültigkeit einer Unterschrift

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu gültigkeit einer Unterschrift

Hallo,
habe eine Frage zu einer Unterschrift vor einem Notar. Recherchen im Internet und die Antwort eines Notars sind sehr widersprüchlich.

Frage:
Was muss ein Notar Prüfen?
Ist es ausreichend, das der Notar den Pass/Ausweis prüft oder muss er die Unterschrift die sich im Pass/Ausweis befindet mit der Unterschrift auf der Notarurkunde vergleichen?
Bsp.: Herr Schmitt geht zum Notar, Notar prüft Pass, Herr Schmitt unterschreibt nicht mit Schmitt sondern mit Donald Duck.
Ist die Notarurkunde Gültig?

Vielen Dank in vorraus.


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12 Antworten
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#2
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ein Banker muss bei Kontoeröffnung Pass/Ausweis-Unterschrift mit der geleisteten Unterschrift vergleichen, ohne Übereinstimmung keine Kontoeröffnung.
Wenn der Notar die Unterschriften nicht vergleichen muss, würde es dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Schmitt könnte immer behaupten es wäre nicht seine Unterschrift. Beim Notar könnte der Verdacht aufkommen es handelt sich um eine Manipulation.


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#4
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

„Das glaubst du jetzt aber nicht, oder?" diese Frage habe ich nicht verstanden.

Das würde bedeuten, alle Menschen sind deshalb ehrlich, weil sie Sanktionen befürchten.
Da lebe ich in einer anderen Welt.
Sicher war es einmal so, ein Notar ist eine Vertrauensperson, ohne den geringsten Zweifel.
Wenn es so wäre, weshalb sitzen Notare im Gefängnis?
Mir sind 3 Notare persönlich bekannt die ihr Notariat aufgeben mussten.

Ein uneingeschränkter Vertrauensvorschuss für einen Notar ist Vergangenheit.


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#5
 Von 
legion1955
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zur Zeit lese ich viel über fehlende Unterschriften usw.
Folgende Frage habe ich nun:
Eine Versicherungsgesellschaft hatte einen Mahnbescheid geschickt. Wurde kein Widerspruch eingelegt.
Folglich ließ der Vollstreckungsbescheid auch nicht lange auf sich warten.
Die Vollstreckung wurde durchgezogen mit einem PuÜb. an die Bank als Drittschuldner.
Nun liegt ein PuÜb. vor der aber nur mit Stempeln als Unterschrift (Namen lass ich weg) versehen ist und zwar wie folgt.

xyz
(Rechtspfleger9

Ausgefertigt.

xyz
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des AG

Und zum Schluss noch eine Stempel der wie folgt lautet

AUSGGEFERTIGT
LS.GEZ. UNTERSCHRIFT
ALS URKUNDSBEAMTER
DER GESCHÄFTSSTELLE.

Meine Frage nun ist, sind diese Stempel als Unterschrift überhaupt rechtens? Oder müssen die Dokumente auch Handschriftlich unterzeichnet sein? GGf auch von einem Richter?
Für Antworten bedanke ich mich schon bei Ihnen im voraus:


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#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Der Original-Beschluss (bleibt bei Gericht) wird natürlich unterschrieben.
An die Bank als Drittschuldner geht dann eine Ausfertigung des Beschlusses (mit Ausfertigungs-Vermerk wie oben von ihnen beschrieben).
Ein Richter hat mit ganzen nichts zu tun.

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Aber eine Ausfertigung muß vom ausfertigenden Urkundsbeamten doch unterschrieben sein - oder gelten für einen PfÜb Sonderregeln?

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#8
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 312x hilfreich)

Das wurde doch schon beantwortet.

Das Original ist unterschrieben, die Ausfertigung nicht.

Es ist eine immer wieder erfolglose Taktik, die Gültigkeit von irgendwas anzuzweifeln, weil nicht alle Kopien und Ausfertigungen davon unterschrieben sind (übrigens auch ein beliebtes Crank-Argument).

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zudem: Banken und Notare kann man nicht vergleichen. Die Bank ist ein privates Unternehmen, bei dem bei der Kontoeröffnung eine Unterschrift hinterlegt wird. Die Bank muss später in der Lage sein, die Unterschriften mit der hinterlegten Unterschrift zu vergleichen. Außerdem kann sie, weil sie nunmal mit niemandem Verträge schließen muss, vorschreiben, dass man so zu unterschreiben hat wie auf dem Ausweis.
Der Notar prüft nur, ob die Person auch vor ihm sitzt. Da es jedem frei steht, seine Signatur zu ändern, kann ihm egal sein, wie die Person zeichnet.
Die weiterführenden Gedanken, auch Notare könnten Straftaten begehen, sind ja schön und gut, aber das ist so ein ins Blaue geschossener Unsinn, der nicht zielführend ist. Natürlich können sie das. Wie alle anderen auch.

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Der Notar prüft nur, ob die Person auch vor ihm sitzt. Da es jedem frei steht, seine Signatur zu ändern, kann ihm egal sein, wie die Person zeichnet.


es geht noch weiter:
Der Notar hat sich von der Testierfähigkeit der Person, welche vor ihm sitzt, zu überzeugen.

§ 28 BeUrkG
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit

Der Notar soll seine Wahrnehmungen über die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken.

§ 40 BeUrkG
Beglaubigung einer Unterschrift

(1) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars vollzogen oder anerkannt wird.

(2) Der Notar braucht die Urkunde nur darauf zu prüfen, ob Gründe bestehen, seine Amtstätigkeit zu versagen.

(3) Der Beglaubigungsvermerk muß auch die Person bezeichnen, welche die Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat. In dem Vermerk soll angegeben werden, ob die Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt worden ist.

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#11
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 312x hilfreich)

Deshalb lässt sich ein Notar auch immer die Persos der anwesenden Personen zeigen und überprüft diese.

Hier gehen aber gerade zwei Themen durcheinander, einmal die Pflichten eines Notars, andererseits eine Crank-Theorie, nach der von jedem Dokument alle Ausfertigungen unterschrieben sein müssen, weil sie sonst nicht "gültig" sind (letztere ist falsch).

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Falsch, aber nicht auszurotten. Vertreten wird das immer von denen, die einen Verfahrensfehler zu ihren Ungunsten konstruieren wollen.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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