Frage zum Ablauf einer mündlichen Verhandlung

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
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Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)
Frage zum Ablauf einer mündlichen Verhandlung

Ich bin Handwerker. Einer meiner Kunden wollte meine Rechnung nicht bezahlen da er unzufrieden mit der erbrachten Leistung ist. Die Leistung ist aber objektiv mängelfrei, ordentlich und durchschnittlich erbracht worden. Kein außerordentliches Meisterstück, aber solide Handwerksarbeit. Ganz sicher kein Pfusch.

Er hat mir die komplette Zahlung verweigert, obwohl er schriftlich zugegeben hat, dass Teile der Arbeit ja gut durchgeführt wurden, nur bestimmte andere Teile gefallen ihm nicht und die findet er ungenügend. Ich habe ihm dann angeboten er muss die Rechnungssumme nicht bezahlen, wenn er mir im Gegenzug wenigstens das eingekaufte Material bezahlt. Das wollte er aber auch nicht, und hat mir dann aufgrund dieses Angebots geschrieben, dass wir uns ja nun geeinigt haben, dass er nicht bezahlen muss.

Also habe ich erst einen Mahnbescheid geschickt. Dem hat er ohne weitere Angaben widersprochen. Dann habe ich Klage beim Amtgericht erhoben. Der Forderung hat er widersprochen und angegeben, dass er sich selbst verteidigen will. Eine Begründung für die Verweigerung mich zu bezahlen hat er aber auch dabei nicht geschrieben.

Jetzt kommt es bald zur mündlichen Verhandlung und ich weiß absolut nicht, was er vor Gericht behaupten wird. Kann er einfach erst in der mündlichen Verhandlung begründen warum er mich nicht bezahlen möchte? Weil ich würde mich ja gern auf seine Vortragungen vorbereiten können, aber solange ich nichts über seine Argumentation weiß, kann ich mich auch nicht vorbereiten. Ich befürchte er will lügen, dass sich die Balken biegen um nicht nicht bezahlen zu müssen. Beispielsweise wäre denkbar, dass er behauptet mein genutztes Material sei nicht den Anforderungen entsprechend geeignet gewesen. Oder ich hätte weniger von einen Material genutzt wie eigentlich notwendig gewesen wäre. Sowas könnte ich dann mit etwas Rechereche und den entsprechenden Nachweisen leicht wiederlegen. Ich schätze die meisten Lügen könnte ich widerlegen, doch dazu muss ich recherchieren und mich vorbereiten.

Ist sowas üblich, dass ein Beklager sich erst in der mündlichen Verhandlung zum Sachverhalt äußert? Wird sowas von den Gerichten als glaubwürdig angesehen? Was wenn ich Zeit brauche um seine Behauptungen zu wiederlegen?

-- Editiert von Kernell am 25.06.2020 15:54




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Dann hat man bereits eine Klage / Klagebegründung geschrieben?



Zitat (von Kernell):
Ist sowas üblich, dass ein Beklager sich erst in der mündlichen Verhandlung zum Sachverhalt äußert?

Nein, in der Regel wird er eine Frist bekommen um eine Klageerwiederung zu zu stellen.

Kann aber auch passieren, das man das vergisst, dann kann er das noch in Der Verhandlung machen.



Zitat (von Kernell):
Was wenn ich Zeit brauche um seine Behauptungen zu wiederlegen?

Dann teilt man das dem Gericht mit.


Im übrigen wird das Gericht erst mal auf einen Vergleich hinarbeiten wollen. Darauf sollte man sich auch vorbereiten.


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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann hat man bereits eine Klage / Klagebegründung geschrieben?

Ja das hat mein Anwalt für mich bereits gemacht. Leider informiert er mich relativ wenig über den weiteren Ablauf, daher bin ich mit meinen Fragen hierher gekommen. Bin etwas nervös vor der Verhandlung die Ende August stattfinden wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kernell):
Ist sowas üblich, dass ein Beklager sich erst in der mündlichen Verhandlung zum Sachverhalt äußert?

Nein, in der Regel wird er eine Frist bekommen um eine Klageerwiederung zu zu stellen.

Kann aber auch passieren, das man das vergisst, dann kann er das noch in der Verhandlung machen.

Die Frist hat er erhalten und nicht darauf reagiert. Entstehen ihm aus dem Fristversäumnis denn überhaupt irgendwelche Nachteile? Wenn nein, wozu dann überhaupt die Frist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Entstehen ihm aus dem Fristversäumnis denn überhaupt irgendwelche Nachteile?

Ja, das wäre dann verspätetes Vorbringen, das muss man dann in der Verhandlung auch aktiv rügen.
Mit etwas Pech für ihn, wird sein Vortrag dann nicht mehr relevant sein.


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#4
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das wäre dann verspätetes Vorbringen, das muss man dann in der Verhandlung auch aktiv rügen. Mit etwas Pech für ihn, wird sein Vortrag dann nicht mehr relevant sein.


Oder die Gegenseite hat schlichtweg einen Fristverlängerungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Ratgeber@123.net):

Oder die Gegenseite hat schlichtweg einen Fristverlängerungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.

Das würden wir (also mein Anwalt und ich) doch aber dann von Gericht erfahren, oder?

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#6
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Das würden wir (also mein Anwalt und ich) doch aber dann von Gericht erfahren, oder?
Signatur:


Dein Rechtsanwalt sollte hierüber informiert werden.

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#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich habe die Verhandlung in erster Instanz vollumfänglich gewonnen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann allerdings noch in die Berufung gehen.

Danke für eure Hinweise! Bin nun gespannt ob ich mein Geld nun auch wirklich bekomme oder ob sich der Typ trotz des Urteils weiterhin quer stellt.

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#8
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 51x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.

Konnte/ durfte er sich in der Verhandlung noch äußern oder wurde ihm die fehlende Klageerwiederung zum Verhängnis?

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#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Eff123):

Konnte/ durfte er sich in der Verhandlung noch äußern oder wurde ihm die fehlende Klageerwiederung zum Verhängnis?

Er konnte sich zwar noch umfangreich in der mündlichen Verhandlung äußern, das wurde aber beim Urteil dann wegen der von mir gerügten Verspätung nicht mehr gewürdigt. Einen vorgeschlagenen Vergleich oder ein (kostengünstigeres) Anerkenntnisurteil hat er auch abgelehnt. Er hat auch direkt angekündigt sich nun einen Anwalt zu nehmen und in Berufung zu gehen. Daher nehme ich auch an, dass er trotz des Urteils nicht zahlen wird.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Daher nehme ich auch an, dass er trotz des Urteils nicht zahlen wird.

Zumindest erst mal an Anwalt und Gericht für die "nächste Runde".

Auch da wird man dann wieder auf die Präklusion treffen, denn sein Anwalt wird wohl als erstes versuchen diese zu beseitigen.


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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Auch da wird man dann wieder auf die Präklusion treffen, denn sein Anwalt wird wohl als erstes versuchen diese zu beseitigen.

Ist das denn möglich bzw. wahrscheinlich? Immerhin hat die erste Instanz seine ganzen Einlassungen zu recht verworfen, da er sich nicht an die gesetzte Frist gehalten hat - nicht mal annähernd. Und auch keine Entschuldigungsgründe für die Verspätung genannt hat, außer dass er davon ausging, dass alles dem Gericht bereits vorläge.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Wenn es ein sog. Fluranwalt gewesen wäre, dann wäre die Preisvorstellung im dreistelligen Bereich völlig zutreffend. Hier hat aber ein Überprüfung, eine Beratung vorab stattgefunden.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ist das denn möglich bzw. wahrscheinlich?
Das grundsätzliche Recht, in Berufung zugehen, hat der Gegner. Das ist ein Grundelement der Rechtsstaatlichkeit. Wie käme man sonst hinauf zum obersten Gericht?
Vielleicht würdigt die 2. Instanz anders, oder der Beklagte bereitet sich besser vor, oder sein Anwalt macht das...
Zitat (von Kernell):
Daher nehme ich auch an, dass er trotz des Urteils nicht zahlen wird.
Richtige Annahme. Geht er fristgerecht in Berufung, braucht er zunächst nicht an dich zahlen.
Du musst dich gedulden. Evtl. benötigst auch du noch weitere anwaltl. Unterstützung. Diese müsstest du vorab auch erst honorieren, in der Hoffnung, dass dein Prozessgegner wieder verliert ...und dann aufgibt.
Und dann...wenn er noch kann...an dich zahlt, wozu er verurteilt wurde.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
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(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht würdigt die 2. Instanz anders, oder der Beklagte bereitet sich besser vor, oder sein Anwalt macht das...


Das Problem der Präklusion wird auch ein Anwalt in der 2. Instanz nicht mehr beheben können. Die Berufungsinstanz sieht sich nicht als Ersatzspieler für die 1. Instanz, nur weil eine Partei in der 1. Instanz geschlafen hat.
Solange also nicht offenkundig rechtsfehlerhaft geurteilt wurde (was sehr unwahrscheinlich ist), wird das die Gegenseite nur mehr Geld kosten.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das Problem der Präklusion wird auch ein Anwalt in der 2. Instanz nicht mehr beheben können.
Aha, danke dir.
Zitat (von BigiBigiBigi):
wird das die Gegenseite nur mehr Geld kosten.
Ja, doch das dürfte dem TE egal sein. Bis die 2. Instanz entschieden/beschlossen/geurteilt hat--- wird und braucht die Gegenseite nicht an den TE die von ihm erwartete Summe zahlen. Richtig?

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung.
Ja,stimmt.
Zitat (von Kernell):
Bin nun gespannt ob ich mein Geld nun auch wirklich bekomme
Von allein bekommt er es nun jedoch nicht.

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#18
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Die Gegenseite hat schon angekündigt trotz des Urteils auf keinen Fall zu bezahlen und auch den Gerichtsvollzieher nicht in seine Wohnung zu lassen.
Der Typ fühlt sich nämlich zu unrecht zur Zahlung verurteilt und wird nun einfach weiterhin nicht zahlen.

Oh je, ich bin gespannt was da auf mich zukommt und ob der die Zahlung nun wirklich so einfach weiterhin verweigern kann.

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#19
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Die Gegenseite hat schon angekündigt trotz des Urteils auf keinen Fall zu bezahlen und auch den Gerichtsvollzieher nicht in seine Wohnung zu lassen.


Notfalls kommt der GV mit Polizei. Mit einem Titel ist so ziemlich jede Zwangsmaßnahme durchsetzbar.

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#20
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich wollte nur kurz berichten wie alles ausgegangen ist: Der Gerichtsvollzieher hat den Beklagten informiert was nun auf ihn zukommt, und daraufhin hat dieser dann doch die ganze geforderte Summe bezahlt. Anscheinend waren die Konsequenzen aus einer Vollstreckung zu nervig für ihn, als dass er seine ursprüngliche Drohung, trotzdem nicht zu zahlen, durchgehalten hätte.

Danke nochmal hier an alle die mir Ratschläge und Erläuterungen gegeben haben!

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#21
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deine Rückmeldung. Ich finde das wichtig, so können andere auch lesen wie soetwas ausgegangen ist

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