Frage zur" Teilhaben am Arbeitslebe"

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Locke2706
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur" Teilhaben am Arbeitslebe"


bei mir wurden Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben als erforderlich angesehen.

Zu mir: ich hatte einen Autounfall und war 4 Woche in der Reha. Der Sozialarbeiter dort hat mich dafür bei der Rentenversicherung angemeldet zur teilhabe am Arbeitsleben, da ich meinen alten job nicht mehr ausüben kann. Zu meiner Freude wurde die teilhabe am Arbeitsleben auch genehmigt. Da ich gerne eine Umschulung machen würde.

Ich hab auch schon 2 mal einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung bekommen
Die ich beide aus gesundheitlichen Gründen beide absagen musste.

Morgen steht ein neuer Termin an, mir geht es aber immer noch sehr schlecht und ich bin bis 20.4 krankgeschrieben. Bekomme kaum einen klaren Gedanken. Ich wüsste nicht ob ich beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter alles richtig verstehen würde.

Jetzt zu meiner eigentlich frage. Könnte ich Probleme bekommen wenn ich den Termin schon wieder verschiebe.

Ich kann schon die ganze Nacht nicht schlafen aus Angst das es Konsequenzen für mich haben könnte, das ich nicht mehr an der "teilhabe am Arbeitsleben" teilnehmen darf.

Ich nehme zur Zeit stärkere Schmerzttabletten (bin mir garnicht sicher ob ich überhaupt damit fahren darf) und werde wohl auch die Nacht nicht schlafen können. Und da ich ziemlich weit mit dem Auto muss, auch noch durch eine Großstadt,habe ich Angst das was passieren könnte. Als Fahranfänger bin ich noch nie durch eine Großstadt gefahren.

Das war es eigentlich auch schon. Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten.

Mfg

Locke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Locke2706):
Könnte ich Probleme bekommen wenn ich den Termin schon wieder verschiebe.
Das weiß man nicht.
Andere Idee:
Kannst du für diesen Termin keinen Bekannten/Freund/Verwandten fragen, der dich sogar fährt? Denn bekanntlich hören 4 Ohren mehr als 2.
Selbstverständlich kannst du auch heute telefonisch absagen, den Grund werden sie dort bei der DRV verstehen.

Verloren geht deshalb nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7255 Beiträge, 1526x hilfreich)

Man kann zur Sicherheit auch noch eine Kopie der Krankschreibung vom Arzt an die Rentenversicherung schicken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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