Frau schreibt Buch über Ex-Mann

13. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Quiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau schreibt Buch über Ex-Mann

Hallo,
die Ex-Frau meines Partners hat ein Buch über ihre gescheiterte Ehe geschrieben und macht ihn zur Hauptfigur. Das Buch soll im Dezember veröffentlicht werden. Es ist bereits bei Amazon und einer großen Buchhandlung vorbestellbar. Ein Verlag aus Hamburg ist involviert.

Es liegt keine Zustimmung meines Partners vor und er hat nur durch mich von diesem Buch erfahren. Er spricht und versteht kein Deutsch.

Sie ist Deutsche, lebt in den USA. Mein Freund ist Amerikaner. Der Verlag hat seinen Sitz in Hamburg.

Kann ich von Deutschland aus irgendwas gegen die Veröffentlichung tun? Der Verlag wurde bereits angeschrieben (Verletzung Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre, üble Nachrede), schweigt jedoch still. Sie rechtfertigt sich mit Meinungsfreiheit/freedom of speech.

Sie ist mittelgroße Influencerin (360k Follower) und somit ist eine klare Linie erkennbar, wer ihr Ex Mann ist. Sie veröffentlicht unter ihrem real Namen. Ein klarer Rachefeldzug gegen die Person meines Freundes ist erkennbar. Sie hat Teile zu Werbezwecken öffentlich vorgelesen.

Sie behauptet z.B. Er hätte sie gewürgt und wäre ein Narzisst und noch viele andere Dinge.
Sie ist sich sicher, dass sie das aus ihrer Sicht behaupten darf, weil es ihre Empfindungen wären und solange sie seinen Namen nicht nennt, wäre dies in Ordnung.

Sie verarbeitet ihre gescheiterte Ehe. Mir liegen Videos (sie schlägt ihn) und eine Strafanzeige vor (sie schlägt ihren neuen Partner), dass sie selbst der eigentliche Aggressor ist und er sich wehren musste.


-- Editiert von User am 13. Oktober 2024 11:30

-- Editiert von User am 13. Oktober 2024 11:32

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1485 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Sie ist Deutsche, lebt in den USA. Mein Freund ist Amerikaner.


Verstehe ich das richtig, dass dein Partner ebenfalls in den USA lebt?

Zitat (von Quiz):
Der Verlag wurde bereits angeschrieben (Verletzung Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre, üble Nachrede), schweigt jedoch still.


Der Verlag wird sich vermutlich bereits im Vorfeld abgesichert haben.





-- Editiert von User am 13. Oktober 2024 12:29

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Quiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Verstehe ich das richtig, dass dein Partner ebenfalls in den USA lebt?


Ja. Beide leben in den USA. Ich frage mich, ob ich beim Verlag (Hamburg) etwas gegen die Veröffentlichung tun kann die erstmal ausschließlich für Deutschland geplant ist, weil keine Zustimmung Dritter Personen für das Verbreiten von intimsten Lebensbereichen vorliegt. Sie schildert u.a. auch sein Verhalten bei einem Paartherapeuten als es um seine Vater-Sohn-Beziehung gibt.

Eigentlich dreht sich ihr ganzes Buch nur um ihn. Im negativen Sinn.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1485 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Ich frage mich, ob ich beim Verlag (Hamburg) etwas gegen die Veröffentlichung tun kann die erstmal ausschließlich für Deutschland geplant ist, weil keine Zustimmung Dritter Personen für das Verbreiten von intimsten Lebensbereichen vorliegt.


Ich habe meinen Beitrag ergänzt.

Ansonsten einfach mal einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einem versierten Fachanwalt machen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Quiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre der Gerichtsstand nicht Hamburg, da der herausgebende Verlag (Orbita Media) ihr vorgestellt ist? Oder hat der Verlag überhaupt keine Verbreiterhaftung bezüglich des Inhalts eines vom Verlag veröffentlichten Buches?

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#5
 Von 
Quiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der Verlag wird sich vermutlich bereits im Vorfeld abgesichert haben.


Auf deren Webseite habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Okay, verstehe.

Also ist es unsinnig den Verlag nochmals deutlich auf die Rechtslage hinzuweisen, weil nun auch noch die Gewaltvorwürfe öffentlich wurden. Ich dachte echt, der Verlag hätte auch Pflichten wie z.B. Werke straffrei zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35136 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Kann ich von Deutschland aus irgendwas gegen die Veröffentlichung tun?
DU? Du bist vermutlich nicht betroffen. Wenn sich dein Partner betroffen fühlt, kann er sich wehren, das geht auch in anderen Sprachen. Heerscharen von Anwälten beschäftigen sich mit solchem.
Zitat (von Quiz):
Der Verlag wurde bereits angeschrieben
Von wem denn? Von deinem Freund? Das muss den Verlag zunächst gar nicht interessieren... denn der hat den Vertrag mit der Ex und vermutlich die einzuhaltenden P-Rechte kommuniziert.
Zitat (von Quiz):
Sie rechtfertigt sich mit Meinungsfreiheit/freedom of speech.
Sie dürfte damit mE durchaus im Recht sein. Egal, wo sie lebt und welche Sprachen alle sprechen.
Zitat (von Quiz):
Sie ist mittelgroße Influencerin (360k Follower) und somit ist eine klare Linie erkennbar, wer ihr Ex Mann ist.
Vollkommen Irrelevant.

Es geht um das Buch, was veröffentlicht wird... Es geht nicht um dich. Und erst recht nicht um i-welche Follower oder insta-sh***.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126121 Beiträge, 40604x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Kann ich von Deutschland aus irgendwas gegen die Veröffentlichung tun?

Nö.
Es fehlen sowohl die Befugnis als auch die dazu notwebdigen Kenntnisse.



Zitat (von Quiz):
Beide leben in den USA.

Eigentlich beste Voraussetzungen - da gibt es Anwälte die auf Provisionsbasis arbeiten und Millionenklagen sind in den USA für so was auch möglich.



Zitat (von Quiz):
Sie rechtfertigt sich mit Meinungsfreiheit/freedom of speech.
...
Sie ist sich sicher, dass sie das aus ihrer Sicht behaupten darf, weil es ihre Empfindungen wären und solange sie seinen Namen nicht nennt, wäre dies in Ordnung.

Meinungsfreiheit / freedom of speech wird in den USA sehr hoch gehalten.
Zudem wird sein Name nicht genannt - man würde also beweisen müssen, das - insbesondere Dritte - ihn mühelos identifizieren könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17533 Beiträge, 9619x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Kann ich von Deutschland aus irgendwas gegen die Veröffentlichung tun?

Sie sowieso nicht, nur Ihr Partner.

Ich fürchte, dass die Tatsache, dass die beteiligten Personen in den USA ansässig sind, das Buch aber nur in D erscheint, zum springenden Punkt wird.

Zur Erfolgsaussicht allgemein sollten Sie sich mit dem "Esra-Urteil" beschäftigen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6624 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Quiz):
Ich frage mich, ob ich beim Verlag (Hamburg) etwas gegen die Veröffentlichung tun kann

Sie schon mal überhaupt nicht.
Dagegen vorgehen kann der Ex-Ehemann - falls durch die Veröffentlichung seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Dafür kann er sinnvollerweise einen in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt mandatieren, ohne einen solchen geht da eh gar nix.

Ob mit dem Buch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, kann man nur prüfen, wenn man das vollständige Buch gelesen und geprüft hat, und das ist eine Aufgabe für Fachleute.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17533 Beiträge, 9619x hilfreich)


Ich möchte nochmal Wert auf die Feststellung legen, dass in der Sache an sich die Erfolgsaussichten gut sind - wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie von der Fragestellerin beschrieben.
Im von mir erwähnten "Esra-Urteil" musste das Buch ja auch eingestampft werden.

Ich gehe allerdings davon aus, dass der Verlag das "Esra-Urteil" auch kennt und möglicherweise dementsprechend vorgesorgt hat.

Zitat (von Quiz):
Sie hat Teile zu Werbezwecken öffentlich vorgelesen.

Wie sicher ist, dass die Version die vorgelesen wurde, tatsächlich mit der Version übereinstimmt, die der deutsche Verlag letztendlich veröfftenlichen wird?

Zitat (von Quiz):
die Person meines Freundes ist erkennbar

Zur Erkennbarkeit muss aber noch hinzutreten, dass die geschilderten Handlungen als Realität beschrieben werden. (Vereinfacht gesagt: Fiktive Geschichten sind im Regelfall von der Kunstfreiheit gedeckt, auch wenn in den fiktiven Geschichten erkennbare, reale Personen vorkommen.)
Wie sicher ist, dass das Buch nicht geschickt als "fiktiver Roman" verpackt ist?

Und wie gesagt: Es könnte(!) zu einem Problem werden, dass die beteiligten Personen alle keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Hier ist die Beauftragung einen Anwalts, der auf Presserecht spezialisiert ist (sehr sinnvoll), anzuraten.
Die Suche eines geeigneten Anwalts und der Erstkontakt mit dem Anwalt ist natürlich schon etwas, was die Fragestellerin für ihren Partner von Deutschland aus erledigen kann. Aber um nach außen hin tätig zu werden (= "etwas gegen die Veröfentlichung zu unternehmen"), dafür muss der Auftrag an den Anwalt offiziell vom Partner kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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