Freistellung von der Schule wegen Termin beim Psychologen

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
MamaMimi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Freistellung von der Schule wegen Termin beim Psychologen

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob mein Thema in diese Rubrik passt und hoffe, trotzdem eine Antwort zu erhalten.

Mein Kind ist in der dritten Klasse und hat Anzeichen für Hochbegabung, weshalb wir bei einem Psychologen einen Intelligenztest durchführen lassen. Der erste Termin hierfür lag in den Ferien und der zweite wird in der Schulzeit liegen. Da wir einen längeren Anfahrtsweg haben, wird es für den zweiten Termin einen Schultag fehlen müssen. Ich möchte mein Kind für diesen Tag freistellen lassen, aber ungern als Begründung einen Termin beim Psychologen angeben. Näher liegt es, das Fernbleiben von der Schule mit einem wichtigen Arzttermin zu begründen. Kann es sein, dass die Schule dann einen Beleg, eine Art Entschuldigungszettel, vom Arzt einfordern darf und darüber dann ersichtlich wäre, dass mein Kind beim Psychologen war? Ich möchte, dass die Lehrerin nur davon erfährt, wenn tatsächlich eine Hochbegabung vorliegt und es objektiv ersichtlich ist, dass mein Sohn von einer anderen Lernumgebung profitieren würde.

Muss ich für eine Freistellung von der Schule für einen Tag überhaupt einen konkreten Grund angeben oder würde es evtl. ausreichen "wichtige persönliche Gründe" anzugeben?

Beste Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 307x hilfreich)

Wenn bei deinem Kind Anzeichen für eine Hochbegabung gegeben sind, dann werden diese der Lehrerin nicht entgangen sein. Von daher wäre ein offenes Gespräch sicherlich zielführender.

Schulrecht an sich ist Ländersache bzw. in einigen Bereichen sogar Sache der Schule. Daher kann die keiner hier sagen, was die Schule von dir verlangen wird. Manche Schulen erwarten nur etwas schriftliches von den Eltern, andere fordern ein Attest... Da musst du die Schule direkt fragen.

Übrigens bedeutet Hochbegabung nicht zwangsweise, dass das Kind eine andere Lernumgebung benötigt. Das hängt stark vom Kind und der Art der Begabung ab bzw. auch von der allgemeinen Entwicklung des Kindes was Sozialkompetenzen und Äußerung der Begabung angeht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36337 Beiträge, 13534x hilfreich)

Wie die Abwesenheit eines Kindes zu entschuldigen ist, das kann, soweit ich das überblicke, jede Schule selbst bestimmen. Die Regeln sollten der Mutter bekannt sein.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 8030x hilfreich)

http://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/elternabend/art/tipp/befreiung-vom-unterricht.html
Hier wird auch der Besuch einer Beratungsstelle als Grund für eine Befreiung genannt. Aber da steht nicht, ob man der Schule die Stelle mitteilen muss. :sweat: Ich tendiere dazu, den Grund:Beratungsstelle mitzuteilen und nähere Auskünfte zu verweigern. Lehrer müssen ja nicht alles wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MamaMimi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Calimero2010, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin selbst vom Fach und kann einschätzen, ob eine veränderte Lernumgebung notwendig wäre. Die Psychologin, die den Test bei unserem Kind durchführt, würde Akzeleration in Betracht ziehen, was mein Mann und ich nach eingehender Diskussion und Abwägen aller Bedingungen nach einer erfolgreichen Probephase im Bedarfsfall auch befürworten würden. Die Klassenlehrerin schätzt mein Kind arrogant ein und hat mehrfach betont, wie genervt sie von ihm ist. Sie hat allerdings auch angemerkt, dass er den Kindern aus der nächst höheren Klassenstufe einiges voraus ist.

Hallo wirdwerden, ich kenne die Maßgaben für eine Befreiung vom Unterricht, jedoch hatte ich befürchtet, dass die Klassenlehrerin sich von einem Intelligenztest in ihrem Urteil über unser Kind negativ beeinflussen lassen könnte. Daher meine Vorsicht. Man gerät, wenn man annimmt, das eigene Kind könne besondere kognitive Fähigkeiten haben, schnell unter Beschuss und muss sich allerlei subjektive Urteile im Hinblick auf das eigene Kind anhören. Letztlich versuchen wir nur zu erfassen, wie er denkt, um geeignete Wege zur Förderung und Forderung zu suchen.

Hallo Altona01, auch Ihnen vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten. Letztlich habe ich um Befreiung von der Schule für einen Tag gebeten, mit der Begründung, die kognitiven Fähigkeiten unseres Kindes psychologisch überprüfen zu lassen, da in den letzten zwei Jahren Lern- und Verhaltensauffälligkeiten aufgetreten sind. Ich bin so dem Begriff Intelligenztest ausgewichen und die Klassenlehrerin hat nur fragend geschaut, aber ihr Okay gegeben.


-- Editiert von MamaMimi am 25.08.2015 12:28

-- Editiert von MamaMimi am 25.08.2015 12:29

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

3.klasse bedeutet, daß sie als elternteil schaun wollen, auf welche weiterführende schule ihr kind gehen soll.

ein kind, jugendlicher als schüler kann ganz normal wie arbeitnehmer auch mal fehlen, logischerweise mit einer begründung.
für einen termin muß man aber nicht so ein aufsehen erheben und das privatleben eines kindes in die öffentlichkeit rücken.

es geht um einen termin, alleine das genügt. schließlich muß das kind sich nun vor der lehrerin rechtfertigen, wenn sie das kind fragt.
und dann als "aufhänger" auffälligkeiten zu benutzen finde ich dem kind gegenüber herabwürdigend, vor allem wenn dem kind auch noch suggeriert wird, daß es "anders" ist.

jeder mensch ist individuell und ob die psychologen/lehrer sich selber an die richtlinien halten, die sie ihren klienten entgeldlich vermitteln wollen? ...
das kind muß mit den weiterführenden entscheidungen noch jahrelang leben, deswegen hat es da auch ein mitsprache-recht und ein recht auf würde.

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