Fremdes Eigentum im Haus der Großeltern entsorgen.

21. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
vanessanienburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdes Eigentum im Haus der Großeltern entsorgen.

Hallo an alle hier,
folgende Situation treibt uns gerade um:

Mein Onkel hat Jahrzehnte im Haus meiner Großeltern gewohnt. Dort hat er den Dachboden angefangen zu renovieren (vor 30 Jahren) und das nie fertig gestellt. Jetzt steht dort eine Menge Sperrmüll und ähnliches, die Decke ist nicht fertig verkleidet, etc.. Außerdem gibt es ein Zimmer in dem er gewohnt hat, dieses ist verschlossen und vermutlich auch noch voll mit Möbeln und anderem Eigentum. Darüber hinaus ein von ihm nicht bewohntes Kinderzimmer wo er die Hälfte jetzt einfach abgebaut und in seine neue Wohnung mitgenommen hat.
Wir müssen aufgrund der Pflegebedürftigkeit meiner Großeltern jetzt dringend renovieren. Wir benötigen für eine 24h Pflege u.a. das Zimmer in dem er zuvor gelebt hat. In drei Zimmern des Hause befindet sich Zeug/Müll von ihm und wir brauchen diese Räume.
Er ist sang- und klanglos unbekannt verzogen, Anfrage beim EMA ist gestellt. Wir wollen ihm eine endgültige schriftliche Frist setzen seine Sachen zu entfernen und das Zimmer zu räumen.
Es gab nie einen Mietvertrag oder ähnliches, er ist einfach nie ausgezogen bis jetzt und hat 3 Zimmer des Hauses quasi in Beschlag genommen. Jetzt ist er bereits Ü60 und endlich weg, ist wohl angeblich regelmäßig bei meinen Großeltern zu Besuch, ich erwische ihn jedoch nie.
Dürfen wir nach Ablauf einer gesetzlichen Frist seine Sachen entsorgen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, wir sind echt verzweifelt und meine Großeltern brauchen jetzt Hilfe und Pflege, aber so wird es nicht möglich sein, dass dort eine Pflegekraft einzieht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vanessanienburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Frist kann bis zu 30 Jahre betragen ...


Aber auf welcher Grundlage denn? Es ist nicht sein Haus und er hatte nie einen Mietvertrag! Das ist halt die große Frage die ich mir stelle.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von vanessanienburg):
Es ist nicht sein Haus und er hatte nie einen Mietvertrag!

Aber offenbar hat er einen wie auch immer gearteten Nutzungsvertrag. Den muss man erst mal rechtskräftig kündigen.

Und selbst wen er keinen Nutzungsvertrag hätte, fremdes Eigentum darf man halt nicht einfach so entsorgen, will man negative Folgen vermeiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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