Fremdes Handyguthaben aufladen = Geldwäsche?

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdes Handyguthaben aufladen = Geldwäsche?

Wenn ich Geld auf ein fremdes Giro./Bankkonto einzahle, dann verlangt die Bank meine Personalien. Die Bank begründet das mit Geldwäschegesetz und man müsse den Ursprung nach-verfolgen können bla bla bla

Wenn man eine Prepaid-Handynummer hat, kann jedermann das Guthaben des anderen aufladen (Prepaid vorausgesetzt). Alle 3 Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, eplus) lassen es zu, dass man Guthaben unter Angabe der Handynummer aufladen kann, das sogar mittels anonymen Zahlungsmethoden z.B. paysafecard.

Es ist toll und bequem, dass heutzutage Prepaidguthaben so einfach und konfortabel aufgeladen werden kann, aber...

Ist das überhaupt gesetzeskonform?
Plötzlich hat irgendjemand reichlich Prepaidguthaben und dann wird dieser jemand der Geldwäsche bezichtigt, schließlich kann diese Person noch nicht einmal nachweisen woher diese Gelder/Guthaben herkommen.

-- Editiert von wurm1 am 13.05.2019 13:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Geld auf ein fremdes Giro./Bankkonto einzahle, dann verlangt die Bank meine Personalien.


Ist mir ehrlicherweise noch nie passiert und ich überweise regelmässig Gelder auf mir bis dato unbekannte Konten. Entweder die Summe, der Empfänger, der Sender und/oder der Verwendungszweck sind verdächtig. Wenn auf einem neu eröffneten Konto plötzlich 50.000 Euro landen (Einzahlung oder Überweisung) die noch am selben Tag an ein weiteres Konto überwiesen werden gehen in den meisten Computersystemen die Alarmglocken an.

Zitat:
Ist das überhaupt gesetzeskonform?
Plötzlich hat irgendjemand reichlich Prepaidguthaben und dann wird dieser jemand der Geldwäsche bezichtigt,


DIeses Prepaidguthaben wird man schwer wieder in Geld umwandeln können. Bleiben wir beim Beispiel mit den 50.000 €. Lade ich jemandem 50.000 Euro Prepaid Guthaben auf sein Konto, kann der Empfänger dieses nicht weiter überweisen oder sich auszahlen lassen. Es wurde also für eine Dienstleistung bezahlt die nur der Empfänger in Anspruch nehmen kann.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn man über 1000€ bei der Bank bar einzahlt, dann will diese die Personalien aufnehmen. Ist so vorgeschrieben. Bei Überweisungen sind ja nun die Daten des Überweisenden bekannt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn man über 1000€ bei der Bank bar einzahlt, dann will diese die Personalien aufnehmen. Ist so vorgeschrieben.


Das dürfte auch für das Einzahlen von Prepaid-Guthaben gelten. Fällt nur wegen fehlender praktischer Relevanz nicht auf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
Ist das überhaupt gesetzeskonform?

Ja, da die Netzbetreiber keine Verpflichteten nach § 2 GwG sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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