Hallo,
habe einem "Freund" 130€ letztes Jahr im Oktober geliehen. Er versprach immer wieder das Geld zu zahlen, tat es aber nicht.
Habe die Whatsapp Nachrichten die alles beweisen. Hatte ihn schon schriftlich angemahnt und mit Mahnbscheid gedroht, scheint ihn nicht zu interessieren.
Der Betrag mag gering sein, doch ich als Student der von Bafög lebt, braucht das Geld wieder. Wie stehen meine Chancen meinen Anspruch auf Herausgabe des Geldes gerichtlich durchzusetzen? Welche Kosten bedeutet das für mich und würde ich die Kosten erstattet bekommen wenn ich vor Gericht Recht bekomme?
Da ich Bafög beziehe steht mir doch auch die Möglichkeit zu, ein Antrag auf Beratungshilfe zu stellen der die Anwaltskosten decken würde?
Mit freundlichen Grüßen
David.H
Freund geliehen
Welche Kosten bedeutet das für mich Das Web ist voll von Gerichts- und Anwaltskostenrechnern...
und würde ich die Kosten erstattet bekommen wenn ich vor Gericht Recht bekomme? Theoretisch ja. Praktisch: Keine Ahnung, denn es muß ja erstmal was zum Pfänden dasein.
Da ich Bafög beziehe steht mir doch auch die Möglichkeit zu, ein Antrag auf Beratungshilfe zu stellen der die Anwaltskosten decken würde? Mit Beratungshilfe gibt es Beratung - darum heißt sie auch so. Es gibt aber auch Prozeßkostenhilfe. Die steht Ihnen vermutlich zu, muß aber ggf. zurückgezahlt werden, wenn sich im Lauf der nächsten 4 Jahre die Einkommenslage verbessert. Und das könnte bei einem Studenten, der ja i. d. R. einen gutbezahlten Beruf anstrebt, durchaus der Fall sein...
Der Betrag mag gering sein, doch ich als Student der von Bafög lebt, braucht das Geld wieder. Das mag ja sein, aber schnell geht da gar nichts und ansonsten gilt, was ich oben schon zu den Gerichts- und Anwaltskosten sagte: Von jemand, der ein eher geringes Einkommen hat, läßt sich nichts pfänden. Und da hilft das schönste Gerichtsurteil nichts. Klar, damit kann man 30 Jahre lang pfänden - aber ob man sich wirklich in 10 oder 20 Jahren noch damit befassen will?
Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wegen eines Mahnbescheids. Der kostet Sie dann 32,- €, das wäre der kostengünstigste Weg. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen müssen Sie den zahlen, wenn der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat oder eben nicht verurteilt wird. Das wäre ein teures Risiko angesichts der Forderung.
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