Freund schuldet mit Geld

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hannaa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund schuldet mit Geld

Hallo,
habe ein riesen Problem, habe vor etwa 2,5 jahren meinem freund mein auto verkauft für 2900euro. mit Vertrag. Bis heute habe ich nohc kein cent bekommen. (er ist unbekannt verzogen und habe ihn heute zufällig wieder telefonisch erreicht). Was soll ich nun machen? Inkasso firma beauftragen? Rechtsanwalt? Oder as kann ich noch machen? Mahnung...uws.
Bin für jede hilfe dankbar.gruss hanna

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

als erstes sollte geprüft werden, ob der Schuldner zahlungspflichtig ist. Da es sich um eine, nach Ihrem Sachverhalt zurfolge, unstrittige Forderung handelt, ist die Anwendung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens überlegenswert. Die Rechtsanwaltskosten, sollten Sie einen RA mandatieren, können idR dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33897 Beiträge, 17611x hilfreich)

Hi,

den Kollegen Roenner möchte ich dahingehend ergänzen, daß sich der ganze Aufwand und die vorgeschossenen Kosten nur lohnen, wenn es was zu pfänden gibt. Eine Lohnpfändung lohnt sich erst, wenn er wenigstens 1000 Euro verdient (falls er keine Kinder hat, für die er zahlen muß, sonst liegt die Freigrenze noch höher).

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!!
Nach 2,5 Jahren ist die Forderung verjährt,
wenn zwischenzeitlich keineMahnungen oder
Zahlungsaufforderungen gestellt wurden.Sie können also unter ERFAHRUNG gesammelt
das Geld vergessen.


Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49219 Beiträge, 17323x hilfreich)

@sammy1
Das stimmt nicht. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Wenn die Forderung also aus dem Jahr 2003 stammt, dann verjährt sie zum 31.12.2006.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt musst Du einen Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid gestellt habe, wenn Du das Geld nicht völlig in den Wind schreiben willst.

Ansonsten schließe ich mich den Antworten von J. Roenner und mümmel an.

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 170x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Zunächst sollte der Freund mal offiziell mit Fristsetzung aufgefordert werden zu zahlen. Wenn man gleich klagt, riskiert man das sofortige Anerkenntnis und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen...

-----------------
"justice"

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