Freund will Geld

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Freund will Geld

Hi,

vor circa vier Monaten hat mir ein Bekannter eine gute Summe Geld per Post zukommen lassen- ich sollte für ihn ein paar Dinge bestellen (nichts was unter das BtMG etc fällt). Habe das Geld weiterverschickt, aber der Verkäufer hat sich bis heute nicht gemdelet und jeden Versuch ihn ausfindig zu machen, war vergebens. Die letzten vier-fünf Male ging alles gut, nur diesesmal halt nicht.

Meine frage daher, in wie weit bin ich haftbar bzw kann er mich belangen, so dass ich ihm das Geld zurückzahlen muss? Ich kann ja nichts für den Verlust des Geldes.
Trug ich das Risiko bei der Annahme oder mein Kollege, als er mir das Geld zuschickte?

Was könnte passieren

MfG

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Haben Sie das Geld auf ein Konto überwiesen? Wenn ja, können Sie es zurückbuchen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Haben Sie das Geld auf ein Konto überwiesen? Wenn ja, können Sie es zurückbuchen lassen.
von murgab


nein kann man nicht... oh oh oh

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Warum hat denn Ihr Freund nicht direkt bei dem Verkäufer bestellt? Die ganze Sache hat einen eigentümlichen Geschmack. Haben Sie denn nicht mal hinterfragt, worum es überhaupt geht? Aus welcher Quelle stammt das Geld. Je nach Herkunft wird vielleicht Ihr Freund von rechtlichen Schritten sogar Abstand nehmen.

Viele Grüsse,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,

nein, das Geld ist mit der Post gekommen.

@ barchetta

er hätte es mit Sicherheit auch direkt bestellt, nur kannte er den Verkäufer nicht, sondern nur durch meinen Kontakt.

"Die ganze Sache hat einen eigentümlichen Geschmack"

ja, ganz ok ist der Verkauf dieser Sachen nicht, aber der besitz ist auch nicht strafbar. In Zukunft werde ich solche "Gefallen" sicher nicht mehr tun.

Ich habe jetzt aber keine Lust ihm das Geld zu ersetzen, ich habe es weiterverschickt und er wusste um das Risko. Habe auch viel unternommen und meinen Kontakt ausfindig zu machen, leider ohne Erfolg.


-- Editiert von mike44 am 28.02.2006 19:16:10

-- Editiert von mike44 am 28.02.2006 19:16:58

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Sofern wir hier überhaupt von einem legal zustande gekommenen Vertrag sprechen, ist der Verkäufer ja verpflichtet Ihnen nach Aushändigung des Geldes die Ware zu liefern. Das hat er nicht getan und somit haben Sie das auch nicht zu vertreten. Sie haben ja Ihren Teil der Verpflichtung erfüllt. Wäre Ihrem Freund bei einer Direktbestellung nicht anders ergangen. Oder verdächtigt er Sie das Geld eingesteckt zu haben?

Aus Ihrem Posting geht nicht genau hervor, um welches Geschäft es sich handelt und in welcher Höhe. Es scheint sich aber in einer Grauzone zu befinden. Somit stellt sich die Frage wie groß das Interesse Ihres Freundes überhaupt an einer Zivilklage ist.

Viele Grüße,

barchetta

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#6
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

@ barchetta

danke für die Antwort.

Das ganze zerrt schon ein wenig an meinen Nerven, weil ich ja schon viel versucht habe um das Geld zurückzubeschaffen (u.a. eine Tel.-liste abtelefoniert um den Kontakt auf diese Art ausfindig zu machen, aber auch das leider ohne Erfolg). Die Summe war schon etwas höher – unter 1000€- und das Geld will er zurück. Natürlich verstehe ich seine Situation, weigere mich aber die „Verantwortung“ zu übernehmen, da der Versand des Geldes ja über den Postweg erfolgte und ich das Geld nur weitergeleitet habe (ebenfalls Postweg). Verdient habe ich nichts, es war ein Gefallen. Glauben Sie, dass ich eine Chance habe oder ob er mich haftbar machen kann?

MfG mike

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Mike,

es kommt darauf an, um was für eine Summe es sich handelt, mit welcher Sie tätig wurden und worum es genau bei Ihrer Tätigkeit geht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@tommy21: Stimmt, vollkommen korrekt, ich habe hier Lastschrift und Überweisung verwechselt.

Was ich nicht verstehe, wenn das Geld von Postweg Freund über Postweg von Ihnen zu Empfänger ging, warum Ihr Freund nicht gleich das Geld an den Empfänger gesendet hat. Sie hätten den Verkäufer doch nennen können.

Haben Sie den Überweisungsbeleg, so dass Sie diese belegen können?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sorry, ich habe Lastschrift und Überweisung verwechselt, natürlich kann man in Ihrem Fall nicht zurückbuchen.

Sie haben doch einen Überweisungsbeleg der Post, mit dem Sie diese nachweisen können, oder?



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16990 Beiträge, 5894x hilfreich)

Hallo,

ja, das sehen Sie falsch. Auch wenn einen das die Banken gerne glauben machen wollen. Eine ungerechtfertigte Lastschrift kann man auch noch nach vielen vielen Monaten wieder zurückbuchen lassen (sofern das andere Konto dann noch existiert).


Viele Grüße, Michael

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#12
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, damit Sie das ganze ein wenig besser verstehen. Jeder Sportler ist nur so gut wie seine Ernährung, sein Training und seine ... die er vom Arzt oder vom Manschsaftkameraden bekommt (wie z.B. Österreicher/Olympia). Ich hoffe die Umschreibung lässt vermuten um was es ging. Da er bzw. wir keine Profisportler sind, ist der Besitz für uns auch nicht Strafbar.

Ich habe einen Kontakt über das Internet, von dem ich für uns oder auch nur für ihn ca. zwei Mal im Jahr etwas bestelle. Das Geld wird über den Postweg verschickt. So auch dieses mal - Bekannter brauchte seine „Ergänzungen“ und hat mir darauf die Summe per Briefpost zukommen lassen, die ich wiederum meinem I-Net Kontakt habe zukommen lassen. Doch nach circa 4 Wochen hat er sich nicht mehr gemeldet und jeder Versuch noch irgendwie Kontakt zu ihm aufzunehmen, war vergebens.
Jetzt hat also mein Kollege weder sein Geld, noch seine „Ergänzungen“ und will mich für den Verlust haftbar machen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Aus Ihren Angaben schließe ich, dass es hierbei nicht um normale Glutamin-oder Creatin-Präparate geht, die man als Sportler!!! zur Nahrungsergänzung einnimt. Die lassen sich ja auch hier ganz legal erwerben.

Sofern diese Präparate in Deutschland verboten sind, sind Handel, Erwerb und Gebrauch dieser Mitteln illegal. Das gilt auch für Amateursportler. Wie soll also Ihr Bekannter das Geld von Ihnen oder vom Verkäufer zurückverlangen können? Auf dem Klageweg sicher nicht. Wie sagt man im Rheinland: Wat fott es, es fott.

Im übrigen sollten weder Profi- noch Amateursportler solche verbotenen Substanzen einnehmen. Es ist absolut unsportliches Verhalten, denn dadurch werden alle Sportler, die ehrlich an ihrer Leistung arbeiten benachteiligt. Außerdem zerstört es das Image einiger Sportarten. Ganz davon zu schweigen, dass Doping für den Sportler selbst sehr gefährlich werden kann.

Nutzen Sie und Ihr Freund diese Chance und versuchen Sie auf ehrlichem Weg Ihre Leistung zu bringen.

Sorry aber das mußte ich noch loswerden. :)

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Verstehe Ihre Ansichten, nur glauben sie mir 99% aller Spitzensportler nehmen diese oder andere „Ergänzungen“, nur wissen die, wie man bei einer Kontrolle ein negatives Ergebnis erzeugt- darum sind sie offiziell „sauber“. Der Einsatz dieser Mittel ist denn noch nicht gerechtfertigt, da stimme ich Ihnen zu, nur manchmal ist der Ehrgeiz größer als die Vernunft.
Um die Ergänzungen, um die es hier geht, sind in D nicht illegal ( Kauf und Gebrauch). Wer einen „guten“ Arzt hat, kann sie sich auch Verschreiben lassen (fallen unter das AMG).
Ich hoffe Sie haben recht und ich muss nicht haften. In jedem Fall war das eine Lehre für mich!

Mit freundlichen Grüßen Mike

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sofern Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist eine Haftung weder aus Vertrag, noch aus Deliktsrecht in einem Gefälligkeitsverhältnis erkennbar. Sollte es sich um ein Vertragsverhältnis handeln, so gilt es jedoch anderweitige Ansprüche als Schadensersatzansprüche zu prüfen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 01.03.2006 15:11:04

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Auch wenn diese sog. Ergänzungen in D nicht illegal sind: Dadurch, das sie unter das AMG fallen, bleibt der private rezeptfreie Gebrauch trotzdem illegal. Sonst könnte man ja ganz auf Rezepte und Ärzte verzichten und diese Produkte in jeder Apotheke frei verkaufen. Da solche Mittel meist riskante Nebenwirkungen haben, darf sie eben nur ein Arzt verschreiben. Das gilt besonders für die beschriebenen Substanzen, ich tippe da mal auf Steroide oder Pro-Hormone.

Was die Haftung betrifft, da sind Sie wohl draußen. Denn es dürfte in diesem Fall kein Vertragsverhältnis begründet worden sein, da ein solches Geschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (hier: AMG) und somit ist es nichtig.

Ich finde es aufrichtig gut, dass es Ihnen eine Lehre ist. Aber bitte nicht nur was die Beschaffungswege angeht sondern auch bezüglich des Konsums.

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mike44
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Möchte mich bei allen für die Hilfe bedanken, werde Sie informieren, wie die Sache ausging.

@barchetta

von Heut auf Morgen geht das leider nicht, da Stoffwechsel und Hormonhaushalt erst wieder "ins Reine" kommen müssen. Habe das mit meinen Arzt vor 2 Wochen besprochen und er wird mich unterstützen- das ganze wird aber min. 3-4 Monate dauern+ die Psyche muss ja auch wieder "eingerenkt" werden, aber ich seh der Sache positiv entgegen.

Nochmals vielen Dank

Mike

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Gern geschehen. Lassen Sie von sich hören wie es ausgegangen ist und alles Gute beim clean werden.

Viele Grüße,

barchetta

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