Freundin von verstorbenen Vater möchte Unterhalt-/pflegekosten für die Wochen wo er bei ihr war?

12. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go622852-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin von verstorbenen Vater möchte Unterhalt-/pflegekosten für die Wochen wo er bei ihr war?

Mein Vater ist gestorben und seine Freundin (ca. 1,5 Jahre zusammen), hat sich bereit erklärt ihn zu Pflegen. Was allerdings nur 14 Tage war. Vorher ist er jedes Wochenende eine einfache Strecke von 2h zu ihr gefahren.
Nun, möchte sie von uns Kindern Unterhalts-/pflegekosten, Mietzuschuss und Zeitaufwands Entschädigung.
Alles in allem, hat er ihr Fahrrad, ihren TV und sämtliche kosten (Urlaub, Amazon, Sprit, Heizöl etc.pp) rund 15000€ bezahlt.
Sie sieht es aber nicht ein und möchte ihre "Entschädigung" (600€).
Suche nun Paragraphen und eben Handfeste Argumente um sie davon abzubringen, das Geld einfordern zu können.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go622852-96):
Suche nun Paragraphen und eben Handfeste Argumente um sie davon abzubringen, das Geld einfordern zu können.
Du brauchst doch gar nichts suchen. Du kannst diese tolle Freundin fordern lassen und §§ suchen lassen, die ihren seltsamen Wunsch evtl. stützen.
Zitat (von go622852-96):
und möchte ihre "Entschädigung" (600€).
Was genau schreibt sie überhaupt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wie ist "hat sich bereit erklärt" in der Praxis vonstatten gegangen? Habt ihr vereinbart, dass der Vater bei ihr bleibt und dabei irgendwas dazu leisten wolltet oder war gar nichts derartiges besprochen?

-- Editiert von User am 12. Dezember 2022 15:16

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von go622852-96):
Was allerdings nur 14 Tage war. Vorher ist er jedes Wochenende eine einfache Strecke von 2h zu ihr gefahren.

Sie hat ihn also mehr als 14 Tage versorgt und ihr Kinder wurdet nicht mit dem kranken Vater belastet.
Die 600 € sind da nicht zu viel verlangt.
Er war bei ihr jedes Wochenende, sie begleitete ihn in Urlaub, was der Vater offenbar so wollte. Somit sollte man die Geschenke nicht aufrechnen.
Zitat (von go622852-96):
Handfeste Argumente um sie davon abzubringen, das Geld einfordern zu können.

Ihr solltet es freiwillig bezahlen, denn sie hat den Vater gepflegt. Bekam er Pflegegeld, wenn ja, könnt ihr doch diese verwenden, dafür wird es ja bezahlt.

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#4
 Von 
go622852-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wie ist "hat sich bereit erklärt" in der Praxis vonstatten gegangen? Habt ihr vereinbart, dass der Vater bei ihr bleibt und dabei irgendwas dazu leisten wolltet oder war gar nichts derartiges besprochen?

Wir haben ihm alle angeboten in zu pflegen, aber seine "Freundin" hat darauf bestanden das er zu ihr kommt. Da ihr damaliger Mann auch Krebs hatte und ihn bis zum Tod gepflegt hatte und "da sie ja weiß wie es geht". Sie ist auch durch psychische Probleme nicht berufstätig und da war es für uns in Ordnung.
Mein Vater hatte genug Geld und hat immer alles bezahlt. Es war nie die Rede von Leistungen. Es war doch "Liebe".

-- Editiert von User am 12. Dezember 2022 16:09

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn dem so war, dann hat sie keine durchsetzbaren Ansprüche! Ob ihr was honorieren wollt, ist eure freiwillige Entscheidung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Erst mal mein aufrichtiges Beileid. Und bitte nie vergessen: solange wir sie in unserem Herzen tragen, sind sie nicht tot.

Nun zur Frage. Zunächst einmal besteht ein möglicher Anspruch (Akzent liegt auf möglich) gegenüber den Erben. Ist das denn klar? Es kann ja auch sein, dass er ein Testament erstellt hat, in welchem seine Freundin oder der Tierschutzbund als Erbe eingesetzt wurde. So, wenn klar ist, dass Ihr die Erben seid, dann wäre die nächste Frage, ob die Freundin von ihm einen Anspruch hat. Ich würde nicht lange fackeln, wenn er ein anerkannter Pflegefall war und die Pflegeversicherung gezahlt hat. Dann wird eben für die 14 Tage Pflegegeld gezahlt und gut ist.

Ansonsten müsste genau geklärt werden wie die Vereinbarung war, die da getroffen würde, ausgesehen hat. Die Freundin wäre in der Beweislast. Ob es sich lohnt, das kann ich nicht abschätzen. Wenn die Erbfrage zweifelsfrei geklärt ist, würde ich um des lieben Friedens wegen, wahrscheinlich den halben Betrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweisen, einfach, wegen der eigenen Ruhe wegen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ihr solltet es freiwillig bezahlen,...
Ehrlich?
Zitat (von go622852-96):
Unterhalts-/pflegekosten, Mietzuschuss und Zeitaufwands Entschädigung.
Bei allem Verständnis für aufwändige Pflegesituationen.
Dass man als *Freundin* für eine 2wöchige Pflege eine derartige Rechnung aufmacht, lässt mich schlucken.
Dass jemand das auch noch in Ordnung findet, fast noch mehr.
:sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go622852-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bei allem Verständnis für aufwändige Pflegesituationen.
Dass man als *Freundin* für eine 2wöchige Pflege eine derartige Rechnung aufmacht, lässt mich schlucken.
Dass jemand das auch noch in Ordnung findet, fast noch mehr.
:sad:

Genau, ja! Zudem wurde alles aufgezählt von ihr (Kaufland, Aldi, Wasser, Sonntagsbrötchen, Kassenbons geteilt durch 2) und von meinem Vater gingen 2000€ für ihr Heizöl weg (plus Ebike, SmartTV etc.) da fragen wir uns, war das Liebe.
In den 2 Wochen war er Fit! Er konnte laufen, alles machen, bis auf Autofahren da die Metastasen auf sein Auge gedrückt haben. Es ging erst richtig los als ich ihn geholt habe und bei uns ins Krankenhaus gebracht habe da sein Blutzucker nicht mehr mitgemacht hat. Als ich ihn abgeholt hat, war es das letzte mal als sie meinen Vater gesehen hat. Sie konnte ihn nicht im KH besuchen, da sie plötzlich kein Zug mehr fahren kann (oder warum auch immer), nicht mal zur Beerdigung ist sie erschienen. :sad:

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#9
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Solange es keinen Vertrag gibt (Pro Tag Pflege bezahle ich ...) hat sie gar nichts zu fordern. Wie sie ja selber sagte war es Liebe und freiwillig! Wenn Sie für ihre Arbeit etwas haben wollte, hätte sie sich an den jetzt verstorbenen wenden sollen.
Sollte sie weiterhin darauf bestehen, könnt ihr darauf bestehen, dass sie Amazon, Urlaub, Sprit zurück zu zahlen hat.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go622852-96):
Suche nun Paragraphen und eben Handfeste Argumente um sie davon abzubringen, das Geld einfordern zu können.

Die Paragraphen wird man nicht finden. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles, denn dass ist ein Grundprinzip diese Rechtsstaates.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann man, will man, darf man, ist man vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Da braucht es dann mitunter Paragraphen, die muss dann allerdings die Gegenseite nennen.


Und die Handfesten Argumente ... tja, woher sollten wir die kennen? Wir kennen nicht mal Dich, geschweige denn den ganzen Sachverhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sollte sie weiterhin darauf bestehen, könnt ihr darauf bestehen,

Bestehen ist wie fordern ... siehe oben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von go622852-96):
Sie sieht es aber nicht ein und möchte ihre "Entschädigung" (600€).


Keine Vereinbarung, kein Geld.

-- Editiert von User am 13. Dezember 2022 09:33

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go622852-96):
Mein Vater hatte genug Geld und hat immer alles bezahlt.
Zitat (von go622852-96):
Sie konnte ihn nicht im KH besuchen, da sie plötzlich kein Zug mehr fahren kann (oder warum auch immer), nicht mal zur Beerdigung ist sie erschienen.
Deutet daraufhin, dass sie sich hat aushalten lassen und ob man es Liebe nennt, ist jetzt wurscht. Der *Unterhalt* versiegte.

Wenn diese Freundin eine gültige Vereinbarung zwischen sich und ihrem Gönner vorlegt, könnte ggfl. eine Forderung zu Recht bestehen, davon schreibst du bisher nichts.
Bis dahin würde ICH keinerlei Energie in diese Sache verschwenden, die unverschämte Forderung abheften.

Zitat (von wirdwerden):
solange wir sie in unserem Herzen tragen, sind sie nicht tot.
Ist es nicht andersherum? Der Vater ist tot, ist beerdigt--- man muss ihn aber nicht vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deutet daraufhin, dass sie sich hat aushalten lassen und ob man es Liebe nennt, ist jetzt wurscht. Der *Unterhalt* versiegte.

Anami, wir kennen nur die TE Version, ob sich die Person aushalten ließ, kann hier niemand beurteilen. Sie hat den Vater am WE versorgt und auch jetzt kurz vor seinem Tod. Und wenn es Pflegegeld gab, dann kann man ihr doch etwas dafür geben.
Kennst du Pflege in den letzten Wochen und Tagen vor dem Tod? Offenbar nicht. Und Geschenke des Vaters gehen die Kinder nichts an, er war geschäftsfähig.
Und gäbe es eine Vereinbarung, Vater - Freundin, würde es jetzt heißen, so kurz vor seinem Tod hat man ihn zur Unterschrift gezwungen. Das es mit den Kinder keine geben kann, dürfte nachvollziehbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Es ist keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Freundin an die Hinterbliebenen zu erkennen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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