Friedhof

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
thequant
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Friedhof

Hallo, ich habe keine Idee in welches Thema das hier passt.
Als meine Oma starb haben wir uns für einen örtlichen Bestatter entschieden, der wie wir kürzlich erfahren haben auch Leiter des kirchlichen Friedhofes ist. Bei den Gesprächen zum Thema Grabwahl und Art, wurde uns permanent der Vorteil von dem kirchlichen Friedhof vorgerechnet und die Kosten des Gemeindefriedhofs hochgerechnet.
Bei der Kirche werden uns nur 1600€ für das Grab in rechnung gestellt, da sei alles drinn. Bei der gemeine kostet alles doppelt so viel und da kostet der aushub zusätzlich noch 1000 Euro.
6 Wochen nach der Beisetzung haben wir dann eine "Rechnung" von der Gemeinde erhalten bitte der bitte 980€ für den Aushub des Grabes zu zahlen.
Da haben wir dann mit der Friedhofsverwaltung von der Gemeinde telefoniert und erfahren, dass dieser Betrag bei jeder kirchlichen Sargbeisetzung stattfindet und der Bestatter das sehr wohl weiß. Da hatte ich aus Neugier gefragt wie die Kosten auf dem Gemeindeteil sind, wo mir die Dame erklärt hat, dass es dort günstiger ist. Bei der Kirche müssen sich die Mitarbeiter immer vorher die stellen zeigen lassen, was in Rechnung gestellt wird.

Mit der Zeit kommt man auch mit anderen Angehörigen ins Gespräch und erfährt, dass das eine typische Masche von den Bestatter ist.

Hat sich der Bestatter da einer Straftat schuldig gemacht? oder habe ich sonst eine Chance mich gegen diese Person zu wehren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, der Bestatter hat sich nicht schuldig gemacht..
Gab es einen schriftlichen Kostenvoranschlag? Es ist Aufgabe der Hinterbliebenen zu klären, welche Kosten auf sie zukommen, egal, was ein Bestatter redet.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, aber SIe können ja wenigstes Andere warnen, auch für Bestatter gibt es Bewertungsforen.


-- Editiert von altona01 am 01.04.2018 19:44

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Gab es einen schriftlichen Kostenvoranschlag?

Das zum einen.
Zum anderen müsste man auch schauen, wie verbindlich dieser Kostenvoranschlag war.



Zitat (von thequant):
Bei den Gesprächen zum Thema Grabwahl und Art, wurde uns permanent der Vorteil von dem kirchlichen Friedhof vorgerechnet und die Kosten des Gemeindefriedhofs hochgerechnet.

Wie könnte man das möglichst gerichtsfest beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich verkenne nicht, dass man in einer Ausnahmesituation ist, wenn ein lieber Angehöriger stirbt, der womöglich noch im Nachbarzimmer liegt. Aber, letztlich geht es auch um einen einfachen Vertragsschluß. Den Vertrag unterzeichnet man oder auch nicht. Oder Teilbereiche, denn gerade Bestattungen sind ja ein Puzzle. Man kann das annehmen, was man derzeit benötigt, den Rest abklären. Und die einzelnen Puzzlesteine dazu fügen. Das ist hier wohl nicht passiert. Und dann sind Verträge eben geschlossen.

wirdwerden

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