Führerschein Entzug THC coooh

7. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Eddy0711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein Entzug THC coooh

Ich wurde Außerorts in der 80er Zone mit abzüglich der tolleranz 36 kmh zu schnell gemessen und angehalten.
Danach wollten die Herren eine Urin Probe was nicht geklappt hat da ich gerade erst als ich die Autobahn runter bin aufs Klo gegangen bin und wenige Minuten später haben sie mich dann angehalten. Darauf haben sie mich auf die Wache mitgenommen und haben Blut abgenommen. Ich vermute ein hoher THC coooh Wert und hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Meine Frage ist kann da ein Anwalt für Verkehrsrecht noch helfen oder kann ich davon ausgehen dass ich sowieso 12 Monate Abstinenz nachweis erbringen muss + MPU und dazugehörigen Vorbereitungskurs.
Ich bin 31 und habe genau 1 Jahr erst meinen Führerschein daher auch noch in der Probezeit!! Davor nie auffällig gewesen oder ähnliches auch davor nie einen Führerschein gehabt.

-- Editiert von Moderator topic am 8. April 2026 14:49

-- Thema wurde verschoben am 8. April 2026 14:49




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19122 Beiträge, 10304x hilfreich)

So lange das Ergebnis der Blutprobe nicht da ist, kann ein Anwalt sowieso nichts machen.

Und auch danach gilt: Die Werte verändern kann ein Anwalt auch nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129527 Beiträge, 41313x hilfreich)

Zitat (von Eddy0711):
Meine Frage ist kann da ein Anwalt für Verkehrsrecht noch helfen

Kommt ganz darauf an, was man da erwartet. Ein versierter Fachanwalt kann die Akten auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen.

Aber an den Fakten die rechtmäßig erhoben wurden, kann auch er nichts ändern.



Bei Anzeichen für regelmäßigen Konsum gilt man für die Behörden durchaus als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Ein hoher THC-COOH-Wert (ab 150 ng/ml) gilt als Indiz für einen täglichen / sehr intensiven Cannabiskonsum, in Folge wird die Fahreignung grundsätzlich angezweifelt und führt zur Anordnung einer MPU. Die Behörde interessiert sich dabei für die Fähigkeiten des Probanden zum Bereich "Trennvermögen" (Fähigkeit, Konsum und Fahren strikt zu trennen).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Eddy0711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann man sich den Anwalt theoretisch sparen und man geht direkt zur MPU Beratung?

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Anwalt kannst Du Dir sparen. Im Moment kann er gar nichts machen, denn es liegt ja noch gar kein Untersuchungsergebnis vor. Danach kann er auch nur eines machen: Eine Rechnung schreiben. Das Geld für den Anwalt ist, wenn es denn erforderlich werden sollte, in die Vorbereitung auf die MPU besser investiert.


Zitat (von Eddy0711):
Ich vermute ein hoher THC coooh Wert
Das heißt Du konsumierst regelmäßig? Ab 150 mg/ml wird von Missbrauch ausgegangen. Das hat dann die Einladung zur MPU zur Folge.


Zitat (von Eddy0711):
hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber wenn Di selbst schon von einem hihen THC-COOH-Wert ausgehst, dann bin ich da eher skeptisch.


Zitat (von Eddy0711):
kann ich davon ausgehen dass ich sowieso 12 Monate Abstinenz nachweis erbringen muss
Wenn eine MPU angeordnet werden sollte, dann wirst Du auch Abstinenznachweise erbringen müssen. Ob für 12 oder mehr oder weniger Monate kann Dir hier im Moment Niemand sagen. Das ist von der Konsumform abhängig.


Zitat (von Eddy0711):
MPU und dazugehörigen Vorbereitungskurs.
Vergiss die Vorbereitungskurse. Das ist meistens eine üble Abzocke.


Das Ergebnis der Blutuntersuchung kannst Du ca. 2-6 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen. Dann kann man eher abschätzen, was auf Dich zukommen wird.


Für Dich ganz interessant der aktuelle Thread, "Strafe Führerschein". Da gibt es jede Menge Infos, die auch Dir helfen können.


Zitat (von Eddy0711):
daher auch noch in der Probezeit
Die wird schon alleine wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert werden. Je nachdem, was die Blutuntersuchung ergibt wird außerdem entweder ein Aufbauseminar, oder ein besonderes Aufbauseminar angeordnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129527 Beiträge, 41313x hilfreich)

Zitat (von Eddy0711):
Also kann man sich den Anwalt theoretisch sparen

Er könnte nur auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen. Das wäre alles - Fehler passieren, aber nur sehr selten. Ob an zu den wenigen Glücksfällen zählt, weis man aber immer erst hinterher.
Ob man das Geld einsetzen will oder für die MPU anspart, muss jeder selber entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er könnte nur auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen.
Das hattest Du ja schon einmal geschrieben. Bei Alkohol ist mir tatsächlich auch ein Fall bekannt, bei dem das einem findigen Anwalt gelungen ist. In jenem Fall wurde ein Tupfer mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel verwendet. Der Anwalt argumentierte, dass dadurch Alkohol in die Blutprobe gekommen sein könne, was zu einer Verfälschung der Probe geführt haben könne. Das Gericht folgte dieser Argumentation, weswegen die Blutprobe nicht verwertbar gewesen ist. Seither hat die Polizei ihr eigenes steriles Besteck einschließlich Tupfern mit alkoholfreien Desinfektionsmitteln dabei.

Bei THC ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Anwalt ein Beweisverwertungsverbot erreichen konnte. Aber da Harry schon 2x auf diese Möglichkeit verwiesen hat, wird er wohl Beispeile kennen und hier benennen und idealerweise auch verlinken.

Noch einmal zu
Zitat (von Eddy0711):
hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Wie ist den Polizisten denn der Verdacht gekommen, dass Du Drogen (THC) konsumiert haben könntest? Ich vermute mal, dass sich der Verdacht durch Deine Pupillen / Pupillenreaktion ergeben hat. Polizisten sind geschult Drogenkonsum anhand der Pupillen zu erkennen. Die Pupillen reagieren aber nicht auf Abbauprodukte, soondern nur auf den Wirkstoff selbst. Daher, und weil Du selbst von einem hohen THC-COOH-Wert ausgehst, wäre ich sehr erstaunt, wenn das aktive THC unterhalb des Grenzwertes von 3,5 ng/ml liegen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ein Anwalt könnte aber das Verfahren verzögern. Das könnte dann, muss aber nicht zwingend, zur Folge haben, dass sich die Führerscheinstelle erst später mit der Anordnung der MPU meldet. Dann hätte man Zeit zur Vorbereitung und zum Sammeln der Abstinenznachweise gewonnen.

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