Garantie

20. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Luna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage und zwar mein Freund hat dieses Jahr einen Joystick gekauft, da er nicht richtig funktionierte hatte er ihn vor 1 Woche zur Reparatur gebracht. Heute ist er ihn abholen gefahren und dachte er hört nicht recht, er musste 20 Euro bezahlen, weil angeblich nichts an dem Joystick gewesen ist. Zuhause hat er ihn getestet und er funktioniert jetzt einwandtfrei. Ist es rechtens dass er 20 Euro bezahlen musste obwohl ja noch Garantie auf dem Joystick ist?

Gruss

Luna

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Luna,

wenn eine Garantie auf dem Joystick war und dieser einen Sachmangel aufwies, so ist es nicht rechtens, Ihren Freund die Reperatur in Rechnung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
Luna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur der Verkäufer meinte, dass es keinen Mangel gab, deswegen musste mein Freund ja die 20 Euro bezahlen, jetzt funktioniert er ja und wie soll man beweisen, dass der Joystick vorher nicht funktioniert hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Könnte mir vielleicht jemand die Frage beantworten ob es legitim ist, dass man einfach behauptet an einem Gerät wär kein Mangel und 20 Euro für´s durchchecken abkassiert? So kann man sich dann ja immer vor der Garantie drücken... würde mich echt freuen, wenn mir jemand antworten würde.

Danke

Luna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo "Luna",

nein, es ist natürlich nicht rechtens, wenn man behauptet, dass an einem mangelhaften Gerät kein Schaden gewesen ist und dann dafür Geld abkassiert.

Problematisch ist hier die Beweislage. Für die Argumentationseite Ihres Freundes spricht, dass es unsinnig wäre, einen intakten Joystick in die Reperatur zu geben. Zudem greift das Argument der Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf. Ihr Freund wirkt somit glaubhafter.

Die Veranlassung zur Zahlung von €20 war somit nicht rechtens.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Luna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo Bobo,

danke für die Antwort, dann werden wir uns nochmal an das Geschäft wenden, bin gespannt, ob mein Freund sein Geld zurück bekommt.

Gruss

Luna

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