hallo zusammen
bin neu hier und hoffe ihr könnt meine frage beantworten:
habe in ner disco, wo ich 1 euro für die garderobe bezahlen mußte meien jacke und mein schal abgegeben. die bediehnung hat dann den schal in den ärmle der jacke getan und sie aufgehangen. nun ist der shcal weg und der betreiber weigert sich den schal zuersetzen. muß er dafür haften oder sind das lose gegenstände wo er nicht für haftet?
ich weiß das die frage so oder so ähnlich bestimmt shcon oft vor kamm aber ich hoffe doch auf ein paar gute antworten
ich bedanke mich im vorraus an alle die da mitmachen!!
gr
markus
-----------------
"super das es solch eine seite gibt!!!"
Garderoben Haftung
3. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2006 | 18:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garderoben Haftung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 08:30
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Was steht denn auf dem Garderobenzettel, den du bekommen hast bezüglich der Haftung.
#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:05
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Januar 2006 | 17:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
den hab ich nicht mehr...es stand an der wand für lose und wert gegenstände wird nicht gehaftet...
gr
markus
#4
Antwort vom 5. Januar 2006 | 05:19
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Dürfte dann keine Chance bestehen, den Schal ersetzt zu bekommen, außer es ist Vorsatz (Diebstahl) nachweisbar. Das dürfte jedoch kaum der Fall sein.
Und jetzt?
Schon
266.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten