Liebe Forum Freunde,
ich hoffe ihr könnt mir in dieser Situation weiter helfen.
Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Situation:
ein Grundstück ist als Wochenendgrundstück eingetragen, Grundsteuer B. Bundesland RLP. Größe 1500m². Das Grundstück ist komplett eingezäunt mit Maschendrahtzaun und drumherum umgeben mit Bäumen, nicht einsehbar. Es ist abgelegen, liegt am Waldrand, umgeben vom Ackerland. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleines Gartenhaus, schätzungsweise 3x3 oder 3x4m², nicht höher als 2,5m. Das Gartenhaus befindet sich auf einer Betonbodenplatte. Die Betonplatte ist ca. doppelt so groß wie das Gartenhaus, da diese auch als Terasse dient. Das Gartenhaus ist ein Aufenthaltsraum (ein Raum), keine Toilette, aktuell ohne Feuerstätte, kein fließend Wasser. Aufenthaltsraum in dem Sinne, dass es sich um ein kleines Wochenendhaus auf einem Wochenendgrundstück handelt. Es handelt sich nicht um einen Kleingartenverein. Es befanden sich mehrere Wochenendhäuser in dieser Umgebung welche wie ich erfahren haben aber verrottet sind und nicht mehr zu gebrauchen. Die Grenzabstände sind relativ groß.
Der Kauf des Grundstücks von Person A erfolgte 2022. Im Kaufvertrag wurde eine Hütte erwähnt jedoch wurde ein Zusatz eingetragen "Hütte hat keine Genehmigung". Die Hütte steht schon lange auf dem Grundstück, wie lange lässt sich zur Zeit nicht ermitteln. Das Grundstück wurde also wie oben angegeben an den nächsten Käufer übergeben. Notar, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer wurde von Person A gezahlt und es störte sich keiner an dem Gartenaus. Das Gartenhaus ist dicht und mit bloßem Auge sind keine Mängel erkennbar. 2023 möchte Person A dieses Grundstück verkaufen. Person B ist sich nicht sicher ob der Kauf zustande kommen sollte aus diesen Gründen:
- Darf die Hütte ohne Genehmigung weiter dort stehen oder muss diese abgerissen werden?
- Mindert die nicht vorhandene Genehmigung den jetzigen Kaufpreis und den des Wiederverkaufs?
- Ist es möglich die Genehmigung im Nachhinein zu bekommen? Dauer, Kosten?
- Habe gelesen, es gibt hohe Strafen für die Errichtung eines Gartenhauses ohne Genehmigung
aber dieses steht ja schon länger. Würde eine Strafe auf den nächsten Käufer übertragen?
- Braucht man für den vorhandenen Zaun auch eine Genehmigung? Der steht auch schon ewig da.
- Ergeben sich Probleme beim evtl. Mieten, Pachten des gekauften Eigentums?
- Was wäre für Person B die bestmögliche Entscheidung um das Grundstück mit dem Gartenhaus
als Erholungsgrundstück und Wertanlage zu nutzen?
- Welche Ansprechpartner gibt es um das besser zu verstehen? Bauamt, Notar, Rathaus?
- Wenn man Anonym, aus Datenschutzgründen und um den Verkäufer nicht zu belasten nachfragt,
bekommt man dort kostenfrei Antworten? Am besten wären Handfeste Antworten vor dem Kauf.
Einen Antrag beim Bauamt stellt der Verkäufer aber nicht und ich habe eine Frist bekommen mich zu
entscheiden. Macht es was aus, wenn ich bei einer anderen Gemeinde im gleichen Bundesland nachfrage?
Am sichersten wäre doch den Zusatz abzuändern von "Gartenhaus hat keine Genehmigung" in "Gartenhaus braucht keine Genehmigung". Wenn sich das vor dem Kaufvertrag klären lässt wäre das super. In LBauO RLP vom 24. November 1998 gültig ab 15.12.2022, § 62 - Genehmigungsfreie Vorhaben heißt es in 1.d) benötigen keine Genehmigung: Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen. Ob genau das zutrifft kann ich nicht genau sagen, da mir keine Schriftstücke zur Verfügung gestellt wurden. Verkäufer möchte keine Behördengänge machen die ihn belasten könnten. Ich möchte jedoch auch nicht in etwas rein geraten wo ich mit Verlust und Nachteilen da raus komme.
Sollte man das auf sich nehmen? Sorry für den langen Text.
Ich danke euch sehr wenn Ihr aus Erfahrung, Wissen berichtet.
LG
Gartenhaus auf WE-Grundstück vorhanden aber keine Genehmigung
20. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. August 2023 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenhaus auf WE-Grundstück vorhanden aber keine Genehmigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. August 2023 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (127472 Beiträge, 40813x hilfreich)
Zitat- Was wäre für Person B die bestmögliche Entscheidung um das Grundstück mit dem Gartenhaus als Erholungsgrundstück und Wertanlage zu nutzen? :
Es einfach zu machen.
ZitatAm sichersten wäre doch den Zusatz abzuändern von "Gartenhaus hat keine Genehmigung" in "Gartenhaus braucht keine Genehmigung". :
Zumindest für den Käufer und seinen Anwalt - da ist die Schadenersatzklage schon fast ein Selbstläufer ...
Zitat- Darf die Hütte ohne Genehmigung weiter dort stehen oder muss diese abgerissen werden? :
- Mindert die nicht vorhandene Genehmigung den jetzigen Kaufpreis und den des Wiederverkaufs?
- Ist es möglich die Genehmigung im Nachhinein zu bekommen? Dauer, Kosten?
- Habe gelesen, es gibt hohe Strafen für die Errichtung eines Gartenhauses ohne Genehmigung
aber dieses steht ja schon länger. Würde eine Strafe auf den nächsten Käufer übertragen?
- Braucht man für den vorhandenen Zaun auch eine Genehmigung? Der steht auch schon ewig da.
- Ergeben sich Probleme beim evtl. Mieten, Pachten des gekauften Eigentums?
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat- Welche Ansprechpartner gibt es um das besser zu verstehen? Bauamt, Notar, Rathaus? :
Da sollte man sich an Fachleute wenden, das wären z.B. Architekten
Zitat- Wenn man Anonym, aus Datenschutzgründen und um den Verkäufer nicht zu belasten nachfragt, bekommt man dort kostenfrei Antworten? :
Mal abgesehen davon, das das "anonym" dabei nicht möglich ist, bekommt man dort nicht immer Antworten die der Rechtslage entsprechen.
ZitatMacht es was aus, wenn ich bei einer anderen Gemeinde im gleichen Bundesland nachfrage? :
Die werden sich nicht die Mühe machen, nachzuforschen, was konkret für das Grundstück in dem anderen Bezirk gilt.
#2
Antwort vom 20. August 2023 | 22:17
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat2023 möchte Person A dieses Grundstück verkaufen. Person B ist sich nicht sicher ob der Kauf zustande kommen sollte aus diesen Gründen: :
Ich würde dringend von einem Kauf abraten, bevor die Sache mit dem Gartenhaus nicht geklärt ist. (nachträgliche Genehmigung/Abriss?)
ZitatAm sichersten wäre doch den Zusatz abzuändern von "Gartenhaus hat keine Genehmigung" in "Gartenhaus braucht keine Genehmigung". :
Ja, für den Verkäufer und du hast die ...Karte.

Zitat:Verkäufer möchte keine Behördengänge machen die ihn belasten könnten. Ich möchte jedoch auch nicht in etwas rein geraten wo ich mit Verlust und Nachteilen da raus komme.
Finger weg!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.300
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten