Hallo,
Ich bräuchte bitte dringend einen Rat.
Die Jahesabrechnung kam jetzt verspätet mit Datum 24.06.2015 für den Abrechnungszeitraum 01.04.2014-31.03.2015
Dier monatliche Abschlag ist gesenkt worden. Dennoch wurde seit April diesen Jahres der alte Abschlag abgebucht. Es ist eine Differenz von fast 1100€. Ich schrieb die Firma an mit Bitte um Klärung und Erstattung. Als Antwort kam, sie erstatten nicht, der neue Beitrag würde erst ab 01.08. gelten. Und sie berücksichtigen es in der nächsten Jahrerechnung. Dürfen die das wirklich? Da ich in Trennung lebe und in Kürze ausziehen werde, aktuell aber noch alle Unkosten hier alleine bestreite und von der nächsten Abrechnung nichts sehen werde, würde ich am liebsten den zuviel gezahlten Betrag zurück buchen lassen.
Ginge das, ohne das es irgendwie Ärger gibt?
Natürlich würde ich dies dem Anbieter vorab schriftlich mitteilen.
Bin ratlos und total verunsichert.
Vorab schonmal vielen Dank
Gruß
Caro
-- Editier von Caro117 am 15.07.2015 21:07
Gasanbieter bucht zuviel ab
Zitat:Da ich in Trennung lebe und in Kürze ausziehen werde, aktuell aber noch alle Unkosten hier alleine bestreite und von der nächsten Abrechnung nichts sehen werde,
Soll bedeuten man hat den Vertrag nicht zum Zeitpunkt des Auszugs gekündigt?
Dann wird man den noch weiter zahlen dürfen aus wenn man nicht mehr dort wohnt ...
Hallo,
Ich werde ausziehen. Das Haus hier wird verkauft, gerade wird ein Gutachten u. Energieausweis erstellt. Erst zum Auszugsdatum meines Ex wird entweder gekündigt bzw. der Vertrag mit in eine andere Immobilie genommen. Von daher ist es bisher nicht gekündigt.
Gruß
Karo
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Erst zum Auszugsdatum meines Ex wird entweder gekündigt bzw. der Vertrag mit in eine andere Immobilie genommen.
Dann haftest Du für alle Kosten bis der Vertrag beendet ist.
Und Du hast natürlich auch Anspruch auf entsprechende Abrechnung.
Hallo,
Danke schön. Ich würde, sofern ich darf, gerne den zuviel gezahlten Betrag zurückbuchen lassen.
Denn es ist ja einwandfrei zuviel gezahlt worden.
Da der Auszug sozusagen greifbar ist, könnte ich natürlich auch das Geld gut gebrauchen um neu starten zu können.
Wie gesagt, seit 11 Jahren zahle ich alle Unkosten hier von meinem Geld. Mein Ex hat sich bisher immer ganz gut vor körperlicher Betätigung(Arbeit) drücken können. Dies wird sich dann wohl auch evtl. ändern.
Könnte ich nicht einfach zurück buchen, die Einzugsermächtigung entziehen und einen Dauerauftrag mit der richtigen Summe einrichten?
Dies würden die natürlich schriftlich bekommen.
Danke schön für die Hilfe
Gruß
Caro
Zitat:Dier monatliche Abschlag ist gesenkt worden.
Wie wurde das mitgeteilt? Irgendwelche (auch abstrkten) Zeiträume die genannt wurden?
Zitat:Dennoch wurde seit April diesen Jahres der alte Abschlag abgebucht. Es ist eine Differenz von fast 1100€. Ich schrieb die Firma an mit Bitte um Klärung und Erstattung. Als Antwort kam, sie erstatten nicht, der neue Beitrag würde erst ab 01.08. gelten.
Auf welcher Rechtsgrundlage sool das erst ab 01.08 gelten?
Rückantwort schriftlich erhalten?
Hallo "Caro117",
nach Ihrer Schilderung hat Ihr Gasanbieter eigenmächtig, zu viel abgebucht hat und möchte das nicht ändern, daher werden Sie anwaltliche Hilfe benötigen. Sie könnten bei frag-einen-anwalt.de eine Anfrage dazu stellen oder vor Ort Hilfe suchen.
Nicht immer ist es sinnvoll, eine Abbuchung für Energielieferanten zu erteilen.
MfG, soso55
Hallo,
Ich habe eine PDF Datei per email erhalten, wie jedes Jahr mit der Jahresabrechnung.
Dort steht der wie oben genannte Zeitraum.
Der Orginaltext, den ich als Antwort erhalten habe:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.07.2015.
Gern erläutern wir Ihnen die Hintergründe wegen der Abschlagzahlung.
Ihre Jahresrechnung wurde am 24.06.2015 erstellt und somit gilt der zukünftige Abschlag erst ab dem 01.08.2015.
Leider erhalten Sie deswegen keine Rückerstattung der abgebuchten Abschläge, denn diese werden dann in Ihrer nächsten Jahresrechnung berücksichtig und im Kundensaldo verrechnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Berfügung.
Firma .....
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die meinen, das Geld einfach behalten zu dürfen???
Wenn doch der Abrechnungszeitraum da steht, bedeutet das für mich, das ich ab diesem Zeitpunkt die eben niedrigere Summe zu zahlen habe und die Firma mir dementsprechend zuviel gezahltes Geld, erstatten müssten. Liege ich da so falsch. Darum möchte ich es ja zurück buchen. Ich möchte mich aber vorher ein wenig absichern, das ich richtig handle.
Vielen Dank für die Unterstützung und Hilfe.m
Gruß
Caro
Für die Zeiträume April bis Juni konnte der Anbieter die neuen, niedrigeren Abschläge gar nicht abbuchen, weil die Abrechnung des vorhergehenden Zeitraums noch gar nicht fertig war.
Zitat:Darum möchte ich es ja zurück buchen.
Nicht zu empfehlen.
Die Lobby der Energieanbieter hat es geschafft, für sie ziemlich günstige Regelungen in den gesetzlichen Vorschriften unterzubringen.
§17 GasGVV lautet:
(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
2. sofern
a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und
b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt
und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
Eine Rückbuchung wäre eine Zahlungsverweigerung. Und die Bedingungen des §17 sind nicht erfüllt.
Hallo,
Vielen Dank.
Angenommen ich buche 3 Monate zurück, dann haben die ja immer noch mehr als das was für 4 Monate fällig wäre. Ist das dann immer noch eine Zahlungsvereeigerung?
Ansonsten:
Ich werde einfach nochmal freundlich nachfragen, ob nicht eine Kulanzregelung möglich ist. Werde die Situation schildern und dann hoffen, das die eventuell darauf eingehen.
Ich hoffe, es klappt.
Vielen Dank nochmal
Gruß
Caro
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