Guten Morgen,
vorab: ich konnte nichts über die SuFu finden und bin mir aber auch gleichzeitig nicht sicher ob dies der richtig gewählte Themenbereich dafür ist (entschuldigt bitte falls dem nicht so ist).
Es geht um folgende Sachlage:
Wir haben einen Gastronomen damit beauftragt über mehrere Tage für Getränke und Essen zu sorgen (Kompanielokal für einen Schützenverein).
Dies hat auch alles wunderbar funktioniert. Es wurden vorab Preise festgelegt sowie auch Getränke gesperrt, die nicht über die Vereinskasse laufen dürfen und der Gastronom selbst direkt an der Theke abrechnen muss, sobald diese von Vereinsmitgliedern + Angehörigen bestellt werden.
Darüber hinaus gab es einem Abend an dem der Verein in der Gastronomie gefeiert hat während gleichzeitig auch normaler Gastbetrieb dort herrschte. Zur Unterscheidung für den Service, wurden an alle Vereinsmitglieder + An/Zugehörige Bändchen verteilt anhand denen der Service sofort erkennen konnte, wer zu Lasten der Vereinskassen essen/trinken durfte.
Nun wurde uns die Rechnung ausgestellt mit einem Gesamtwert, der den Vorjahreswert (trotz geringerer Teilnehmerzahl) um mehrere tausend Euro übersteigt.
Wir befürchten das doppelt abgerechnet wurde oder zum Teil Leistungen berechnet wurden die nicht von uns in Anspruch genommen wurden.
Was uns stutzig macht:
Sämtliches Essen wurde genau aufgeführt (z.B. 40x Frühstück für 14€ ; x Pizzen für x €) aber bei den Getränken hingegen ist auf der Rechnung nur "Diverse Getränke" und ein vierstelliger Betrag dahinter aufgeführt.
Nun zu meiner Frage:
Ist der Gastronom dazu verpflichtet eine genaue Aufstellung der Getränke aufzuführen sodass wir nachvollziehen können ob überhaupt richtig abrechnet wurde oder ist dies ein "kann" aber kein "muss"?
Vielen Dank im Voraus und allen einen guten Start ins Wochenende.
Gastronomie - Detaillierte Rechnung
25. August 2023
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Frage vom 25. August 2023 | 08:15
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastronomie - Detaillierte Rechnung
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#1
Antwort vom 25. August 2023 | 08:45
Von
Status: Lehrling (1589 Beiträge, 347x hilfreich)
ZitatIst der Gastronom dazu verpflichtet eine genaue Aufstellung der Getränke aufzuführen sodass wir nachvollziehen können ob überhaupt richtig abrechnet wurde :
Habt Ihr schon um eine detaillierte Aufstellung gebeten?
Was sagte der Wirt dazu?
P.S.: Wie wollt ihr anhand der detaillierten Aufstellung prüfen, ob alles richtig ist?
#2
Antwort vom 25. August 2023 | 09:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30411 Beiträge, 5438x hilfreich)
Nur, wenn das im Vertrag so deutlich vereinbart wurde.ZitatIst der Gastronom dazu verpflichtet :
Das wird der Anbieter bei Nachfrage/Reklamation sicher begründen können.Zitatmit einem Gesamtwert, der den Vorjahreswert (trotz geringerer Teilnehmerzahl) um mehrere tausend Euro übersteigt. :
Und eure Schützen werden sich evtl. erinnern, ob sie ihre besonderen Getränke beim Wirt extra bezahlt haben.
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#3
Antwort vom 25. August 2023 | 09:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo de Bakel,
ja wurde angesprochen und als Rückmeldung kam "Wie er das denn jetzt noch nachträglich nachvollziehen solle..."
Natürlich können wir das nicht auf den € genau zurück rechnen aber bei der jetzigen Rechnung würden wir durchschnittlichen auf einen Verzehrbetrag / Kopf kommen, der jenseits eines realistischen Verzehrwertes liegt (nur Getränke, das Essen wurde extra ausgewiesen und fließt in den Betrag der uns zu hoch erscheint, nicht mit ein).
#4
Antwort vom 25. August 2023 | 09:08
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNur, wenn das im Vertrag so deutlich vereinbart wurde. :
Sprich eine mündliche Absprache in Form von gesperrten Getränken ist nicht gültig da es keine schriftliche Vereinbarung gab?
#5
Antwort vom 25. August 2023 | 09:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30411 Beiträge, 5438x hilfreich)
Ob das in eurem Fall so ist, wird sich wohl erst später ergeben. Evtl. erst vor Gericht.ZitatSprich eine mündliche Absprache in Form von gesperrten Getränken ist nicht gültig :
So ist es leider häufig mit mündlichen Absprachen, die dann Auftrag sind und letztendlich das große Staunen beim Auftraggeber auslösen.
Eine Auftragsbestätigung in Schriftform vom Wirt gab es demnach wohl auch nicht.
Und ja, bestimmt haben die Schützen auch Zeugen...über die Absprache.
Und ja, sicher hat der Verein einen Kassenwart, der weiß, wie Aufträge für den Verein rechtssicher vereinbart werden sollten.
Und vermutlich kam die gastronomische Rückmeldung auch mündlich, weil eure Frage zu detaillierten Aufstellung auch nur mündlich gestellt wurde.
Welcher Zeitraum lag denn zwischen Schützenfest und Rechnung? Tage, Wochen, Monate?ZitatWie er das denn jetzt noch nachträglich nachvollziehen solle..." :
Hat der Wirt ein Kassen-/Bonsystem, dass die getrennte Erfassung erlaubt?
#6
Antwort vom 25. August 2023 | 09:46
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine Auftragsbestätigung in Schriftform vom Wirt gab es demnach wohl auch nicht. :
Nein diese liegt nicht vor.
Der Gastronom stellt bereits seit einigen Jahren seine Räumlichkeiten + Servicekräfte zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr wurde laut Kassenwart der Rechnungsbetrag nur mündlich mitgeteilt statt schriftlich (was ich auch sehr seltsam finde).
ZitatWelcher Zeitraum lag denn zwischen Schützenfest und Rechnung? Tage, Wochen, Monate? :
Hat der Wirt ein Kassen-/Bonsystem, dass die getrennte Erfassung erlaubt?
Es lag ein Zeitraum von 5 1/2 Wochen zwischen erbrachter Leistung und ausgestellter Rechnung.
Wie es bzgl. normalen Betrieb und Bonmöglichkeit ausschaut, weiß ich leider nicht.
Mich macht es nur stutzig da ich es von anderen Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw.) von anderen Gastronomen kenne, dass dort eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen (verzehrte / angebrochene Getränke) auf der Rechnung zu finden ist.
Daher war/bin ich mir nicht sicher ob es verpflichtend ist, dies zu tun.
#7
Antwort vom 25. August 2023 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (116134 Beiträge, 39210x hilfreich)
ZitatDaher war/bin ich mir nicht sicher ob es verpflichtend ist, dies zu tun :
Wenn es vertraglich vereinbart ist ja, ansonsten sehe ich da keine Pflicht.
Zitatder den Vorjahreswert (trotz geringerer Teilnehmerzahl) um mehrere tausend Euro übersteigt. :
Die Getränkehersteller haben ordentlich zugeschlagen, bis zu 100% mehr als vor 1,5 Jahren.
#8
Antwort vom 25. August 2023 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (46675 Beiträge, 16549x hilfreich)
Zitatund als Rückmeldung kam "Wie er das denn jetzt noch nachträglich nachvollziehen solle..." :
Und wie hat er dann den Rechnungsbetrag ermittelt?
#9
Antwort vom 25. August 2023 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (30411 Beiträge, 5438x hilfreich)
Ist es nicht. Und vereinbart wurde es offenbar auch nicht.ZitatDaher war/bin ich mir nicht sicher ob es verpflichtend ist, dies zu tun. :
#10
Antwort vom 25. August 2023 | 12:55
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Werden es dann über den Kulanzweg versuchen und hoffen das es doch eine Aufstellung gibt bzw. diese auch uns vorgelegt wird.
Danke soweit
Und jetzt?
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