Hallo wir hatten am 07.07.19 einen Haus Brand derzeit ist das Haus immer noch unbewohnbar und gleicht einer Ruine.
Erst jetzt hat die Versicherung im Januar einen Grundbuchauszug gefordert.
Hier haben wir nachgefragt weshalb erst 6 Monate danach... Dann kam die Antwort dass sei ab einem Schaden ab 50.000 € so üblich.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage:
Ich und ein damaliger Bekannter mit dem wir aber mittlerweile schon einige Jahre keinen Kontakt mehr haben sind jeweils zur Hälfte Hauseigentümer.
Meine Eltern haben das Haus die letzten 3 Jahre alleine bewohnt und auch alles gezahlt.
Die Gebäude Versicherung läuft auf meinen Vater.
Jetzt die Frage:
Kann uns die Versicherung daraus einen Strick drehen, dass mein Vater kein Hauseigentümer ist ?
(Der Versicherungsmakler wusste damals bei Abschluss davon)
Können Sie im Nachhinein die Regulierung ablehnen ?
Oder weshalb fordern sie einen Grundbuchauszug....?
Ist das nicht egal wer da drin steht ?
Ihr würdet mir echt super weiterhelfen
Gebäude Versicherung fordert Grundbuchauszug
13. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2020 | 21:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäude Versicherung fordert Grundbuchauszug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Februar 2020 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatKann uns die Versicherung daraus einen Strick drehen, dass mein Vater kein Hauseigentümer ist ? :
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung an.
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten