Hallo,
Auf meinem Flug ins europäische Ausland have ich im Flugzeug meinen Personalausweis verloren. Der Ausweis muss mir einzeln während des Fluges aus der Hosentasche gefallen sein. Bei der Ankunft bemerkte ich den Verlust nach verlassen des Fliegers und durfte nicht wieder zurück.
Nachdem ich die Fundbüros beider Flughäfen kontaktiert hatte blieb nur das Abwarten.
Eine Woche später erhielt ich eine Email vom Fundbüro des abgehebden Flughafens das mein Ausweis gefunden wurde und ich diesen innerhalb von 6 Monaten abholen könnte.
Allerdings gesellt sich in der Mitteilung auch das Beiwort „Verwaltungsgebühr", welche eine Höhe von 20€ beträgt.
Meine Frage wäre nun, ist es rechtens eine Gebühr für das Finden eines Ausweisdokuments (welches einen Neubeantragungswert von 28€ hat) zu erheben?
Ich habe dem zuständigen Betreiber des Fundbüros bereits schriftlich mitgeteilt, dass ich aktuell nicht in der Lage bin meinen Ausweis abzuholen und die Bitte geäußert, das Dokument an die Bundespolizei zu übergeben. Natürlich erhielt ich darauf keine Antwort.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Gebühr für verlorenen Personalausweis
20. Januar 2018
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Frage vom 20. Januar 2018 | 10:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebühr für verlorenen Personalausweis
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#1
Antwort vom 20. Januar 2018 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatMeine Frage wäre nun, ist es rechtens eine Gebühr für das Finden eines Ausweisdokuments (welches einen Neubeantragungswert von 28€ hat) zu erheben? :
Klar.
Warum sollten nicht die Verursacher die Kosten tragen sondern völlig Unbeteiligte?
#2
Antwort vom 20. Januar 2018 | 17:32
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Es muss eine Gebührenordnung geben. Oder ist das ein privates Fundbüro?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2018 | 10:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:
Klar.
Warum sollten nicht die Verursacher die Kosten tragen sondern völlig Unbeteiligte?
In Teilen stimme ich da zu, aber 20€ sind ja mehr als kostendeckend.
ZitatEs muss eine Gebührenordnung geben. Oder ist das ein privates Fundbüro? :
Handelt sich um ein privates Fundbüro ohne einsehbare Gebührenordnung. Die GmbH scheint den Lost&Found Service des Flughafens zu führen und nebenbei auch die Flugzeugreinigung.
Wie steht es im übrigen mit der Auslegung von
§ 978 Abs. 1? Gilt das Flugzeug als öffentliches Verkehrsmittel?
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