Gebührenerhöhung Sparkasse 2025 rechtskonform?

14. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Olaf17
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenerhöhung Sparkasse 2025 rechtskonform?

Muss irgendwo im Anschreiben oder im Extra-Flyer das Wort "Gebühren-Erhöhung" vorkommen?
Von "meiner" Sparkasse hat mich gerade ein Schreiben ereilt: "Sehr geehrter xy, gern möchten wir uns für ihre Treue bedanken und haben daher neue Ankerkonten entwickelt, bei denen Sie den Kontopreis mitbestimmen können. Wir versprechen ihnen: Unsere neuen AnkerKonten sind exakt auf sie zugeschnitten... Nutzen sie ihre Vorteile und stimmen sie zu!".

Vorher hieß es Girokonto und Ankerkonten gab es nicht.

Sie benennen es um und erhöhen um 40,9% die Kontoführungsgebühr.
Das wird nicht erwähnt. Wenn ich nicht wüsste, wie viel ich gerade zahle, würde es nicht auffallen.
Es wird also teurer und der Service wird zudem weniger. Es gibt auch keinen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht oder was passiert, wenn ich nicht zustimme.

Sparen und die Gebühren verringern kann man außerdem nur in Business-Konten, die bis zu dreimal mehr kosten, wenn man Fondsparen macht, ein Wertpapierdepot anlegt, ein DekaDepot anlegt oder Gold-Kreditkarten nimmt.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Ich schlage vor, Sie nehmen mal Kontakt mit der Bank auf. Ist das einfachste und dort kann man Ihre Fragen auch gut beantworten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40255 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Olaf17):
Sie benennen es um und erhöhen um 40,9% die Kontoführungsgebühr.
Du musst ja nicht zustimmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19155 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von Olaf17):
Sie benennen es um und erhöhen um 40,9% die Kontoführungsgebühr.
Das wird nicht erwähnt. Wenn ich nicht wüsste, wie viel ich gerade zahle, würde es nicht auffallen.

Das ist auch nicht vorgeschrieben.

Zitat (von Olaf17):
Es gibt auch keinen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht oder was passiert, wenn ich nicht zustimme.

Wenn das Konto bei Nicht-Zustimmung zu den alten Konditionen weiterläuft, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn nichts drinsteht, was bei Nicht-Zustimmung passiert, dann läuft es zu den alten Konditionen weiter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du musst ja nicht zustimmen.


Dann kann passieren, dass die Bank das Girokonto kündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40255 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Xvidia123):
Dann kann passieren, dass die Bank das Girokonto kündigt.
Weil man einen Flyer mit Anschreiben und einem Angebot der Sparkasse erhielt?
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Unter *Ankerkonto Sparkasse* findet mein Internet zB gar nichts. Was soll das denn sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.270 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.