Gebührenrecht GOÄ/GOZ Ausfallgebühr Zahnarzt

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zitrone123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenrecht GOÄ/GOZ Ausfallgebühr Zahnarzt

Hallo,
ich habe von meinem Zahnarzt eine Rechnung über 70 € erhalten für die "Ausfallgebühr nach kurzfristigen Terminabsagen und/ oder Terminversäumnissen, wenn dies mehr als 3 mal vorkommt".

Heute war ich in der Praxis um zu klären, wann ich einer solchen Regelung schriftlich zugestimmt hätte und um welche Termine es sich da handelte.
Frage 1 wurde von der Schwester mit "das steht wahrscheinlich irgendwo auf dem Anamnese-Bogen" und zu Frage 2 nannte sie mir 3 (!) Termine, die ich nicht wahrgenommen hatte, entweder ohne anzurufen oder ich hatte erst innerhalb der 24 Std vor dem Termin abgesagt.

Habe ich irgendeine Chance dagegen vorzugehen? Ich werde mir den Anamnese Bogen noch faxen lassen, da mich wirklich interessiert, ob ich das wirklich irgendwo unterschrieben habe, zumal ich gern wüsste, ob da was von der Höhe der Gebühr zu lesen ist und des Weiteren finde ich es ziemlich komisch, dass auf der Liquidation von "mehr als 3 mal" die Rede ist und ich aber "nur" 3 mal den Termin nicht wahrgenommen habe. Ich habe die Schwester daraufhingewiesen und die hat n bisschen rumgedruckst und meinte, dass sie das in Zukunft auf den Schreiben ändert, die Regelung aber bei 3 mal greift.

Die Termine konnte ich eigentlich jedes Mal wegen beruflichen Terminen, die kurzfristig dazwischengekommen sind, nicht wahrnehmen. Kann mein Arbeitgeber mir das eine Art "Atttest" ausstellen, die mir helfen könnten, um diese Gebühr herumzukommen?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
wann ich einer solchen Regelung schriftlich zugestimmt hätte


Das wäre vermutlich auch irrelevant, da ein solcher Anspruch generell aus BGB besteht (allgemeines Schadensersatzrecht) und nicht explizit vereinbart werden muß.

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Warum?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zitrone123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wahnsinnig hilfreiches Forum....

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Habe ich irgendeine Chance dagegen vorzugehen?

Nein. Selbst wenn es nicht explizit in dem Anamnese Bogen steht.

Es war jeweils ein fester Termin vereinbart, der entweder unentschuldigt oder sehr kurzfristig abgesagt wurde.

In solchen Fällen ist man nach BGB zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Und zwar für jeden versäumten Termin. Das hier erst nach oder bei dem 3. Mal dieser Schadensersatz verlangt wird, ist eine Kulanz seitens des Arztes.
Der Schaden ist in diesem Fall der Verdienstausfall des Zahnarztes.



quote:
Die Termine konnte ich eigentlich jedes Mal wegen beruflichen Terminen, die kurzfristig dazwischengekommen sind, nicht wahrnehmen.
#
In diesem Falle könnte man höchstens versuchen den Arbeitgeber in Regress zu nehmen, da er ja Auslöser der Terminverschiebung war.
Wurde der Arbeitgeber auf den bestehenden Arzttermin hingewiesen?



quote:
Kann mein Arbeitgeber mir das eine Art "Atttest" ausstellen, die mir helfen könnten, um diese Gebühr herumzukommen?

Nein, auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilft hier nicht, da diese rechlich irrelevant ist.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Es kommt drauf an, wie der Arzt seine Praxis führt.
Musst du regelmäßig warten, bis du drankommst, so wird das mit dem Schadensersatz schwer für den Dok. Denn dann kann er nicht nachweisen, daß er in dieser Zeit Leerlauf hatte.
Ist die Praxis jedoch leer, und dein Termin ist fest eingeplant, (außnahme Notfälle), so entsteht dem Dok ein Schaden. Er muss die Löhne bezahlen, ob du kommst oder nicht. Und die ganzen Geräte haben sich auch nicht selbst finanziert.
Ist dein Termin fest, und du sagst den kurzfristig ab, sind 70€ noch human. Erst recht beim 3. mal.
Wie würdest du reagieren, wenn Dein Arbeitgeber sagen würde; wir können Dir nur 80% des gehaltes ausbezahlen. Weil 20% unserer Kunden kurzfristig abgesprungen sind. Würdest du sagen. Ja klar verstehe ich, oder gäbe es dann ein posting im Arbeitsrecht?


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" "

-- Editiert am 15.09.2009 17:10

1x Hilfreiche Antwort

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