Geburtsurkunde

3. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
tafina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsurkunde

Guten tag,

ich müsste eine neue Urkunde in meinem Geburtsort beantragen und hab mich per email mit der Standesbeamtin in Verbindung gesetzt. Sie schrieb u.a. folgendes: "für die Ausstellung einer Urkunde wird die Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Allerdings wird eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke gebührenfrei ausgestellt . Insofern bitte ich Sie, mir mitzuteilen für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen"

Sind das nun 2 verschiedene Arten von Urkunden oder könnte ich einfach die gebührenfreie nehmen? Ich bräuchte eine Kopie für die Anmeldung an einer Fachhochschule.

Vielen Dank im Voraus,

Kira S.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo tafina,

das sind in der Tat zwei verschieden Dinge. Auf den kostenlosen, für Sozialversicherungszwecke, steht dieser Verwendungszweck auch drauf.

Für die Anmeldung auf der FH brauchst die aber die "richtige" Abschrift, für welche dann 10€ fällig werden.

LG Nero

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#2
 Von 
tafina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

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