Guten Tag zusammen,
ich wäre an der Beurteilung von folgendem Fall interessiert:,
A ist Mitarbeiter in der Firma F.
Er bestellt bei der Fa. X waren im Namen der Firma F und gibt als Lieferanschrift zwar den Namen der Firma F aber unter seiner Privatadresse an. Die bestellten und gelieferten Waren verwendet A privat.
A lässt nun die der Warenlieferung beiliegende Rechnung verschwinden und erstellt am PC eine neue Rechnung mit sämtlichen Rahmendaten der ursprünglichen Rechnung, nur werden die ursprünglich geliefertenin Artikel anders benannt. Es werden also anstelle der z. B. tatsächlich gelieferten Haushaltsgeräte nun verschiedene Werkzeuge als gelieferte Artikel aufgeführt.
Diese geänderte Rechnung gibt der A nun in der Firma F unterschrieben in die Buchhaltung zur Zahlung. A ist aufgrund seiner Position berechtigt Rechnungen zur Zahlungsfreigabe zu unterzeichnen.
- Welcher vergehen hat sich der A schuldig gemacht ?
- Würden diese Vergehen nur auf Antrag seines Arbeitgebers F verfolg bzw. geahndet werden?
- Wenn die Firma F sich intern mit dem A auf Schadenersatz einigt und keine weiteren Schritte einleiten will, kann diese Manipulation bei einer Wirtschafts bzw. Steuerprüfung in der Firma F aufgedeckt werden und muss diese dann verfolgt werden ?
Vielen Dank für Eure Meinungen..
Gefälschte Rechnung
10. März 2005
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Frage vom 10. März 2005 | 14:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschte Rechnung
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#1
Antwort vom 10. März 2005 | 21:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo nochmal,
ich glaube die Frage ist im Strafrechtsforum besser aufgehoben. Ich stelle es deswegen dort ein.
-- Editiert von lunatic am 10.03.2005 21:03:32
Und jetzt?
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