Gefahr durch Holz-, Sperrmüll- und Schrottlagerung am Straßenrand – welche rechtlichen Schritte mögl

7. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefahr durch Holz-, Sperrmüll- und Schrottlagerung am Straßenrand – welche rechtlichen Schritte mögl

Guten Tag,
ich wohne in der Gemeinde Weinbach (Hessen) und habe seit längerer Zeit Probleme mit einem Nachbarn, der sein Grundstück sowie den angrenzenden öffentlichen Straßenraum zunehmend mit Holz, Sperrmüll, Schrott und verschiedenen Gegenständen vollstellt.
Konkret lagern dort große Mengen morsches und instabil gestapeltes Altholz, aber auch Sperrmüll (u. a. Möbelteile, Baumaterialien) sowie Schrott und sonstige Gegenstände, teilweise bis unmittelbar an den Straßenrand. Aus meiner Sicht besteht die konkrete Gefahr, dass Teile abrutschen oder umkippen und dadurch Fußgänger oder den Straßenverkehr gefährden.
Zusätzlich wird regelmäßig ein kleines Fahrzeug mit Scooter-Kennzeichen auf der Straße vor dem Grundstück abgestellt, das sichtbar mit Gegenständen beladen ist. Nach meiner Wahrnehmung ist die am Fahrzeug angebrachte blaue Umweltplakette abgelaufen. Durch das Abstellen dieses Fahrzeugs wird der öffentliche Verkehrsraum weiter eingeengt.
Darüber hinaus wird ein Anhänger genutzt, um fortlaufend neuen Sperrmüll, Schrott und weitere Gegenstände auf das Grundstück zu bringen, sodass sich die Gesamtsituation stetig verschärft.
Das Ordnungsamt der Gemeinde ist bereits informiert. Parallel läuft nach meinem Kenntnisstand ein abfallrechtliches Prüfverfahren beim Landkreis. Trotz dieser Meldungen hat sich die Situation bislang kaum verbessert.
Meine Fragen:
• Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn trotz Meldung weiterhin eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums besteht?
• Kann ich weitere Schritte einleiten (z. B. Gefahrenanzeige, einstweilige Maßnahmen, anwaltliches Schreiben)?
• Welche Behörde ist in einem solchen Fall verpflichtet, kurzfristig einzugreifen?
Vielen Dank für eine rechtliche Einschätzung.




41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20215 Beiträge, 7318x hilfreich)

Einerseits ist der öffentliche Raum keine private Mülldeponie.
Mit der Anzeige beim Ordnungsamt hast du das Deinige getan. Ich nehme stark an, dass du die Zustände einigermaßen regelmäßig dokumentierst.
Andererseits bist nicht du Geschädigter, sondern eben Gemeinde, ggf. auch der Müllentsorgungsbetrieb. Somit hast du kein Mittel aus eigenem Recht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
• Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn trotz Meldung weiterhin eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums besteht?

Welche konkrete Gefährdung gibt es denn?
Bisher las ich nur von nebulösen Vermutungen es könnte eventuell was auf die Straße fallen.



Zitat (von go545770-66):
Gefahrenanzeige

Die gab es doch schon?
Zitat (von go545770-66):
Das Ordnungsamt der Gemeinde ist bereits informiert.




Zitat (von go545770-66):
einstweilige Maßnahmen

Da sehe ich keine valide Rechtsgrundlage.



Zitat (von go545770-66):
anwaltliches Schreiben

Das geht immer.
Ob der Nachbar sich davon beeindrucken lässt ist eher ungewiss.



Zitat (von go545770-66):
• Welche Behörde ist in einem solchen Fall verpflichtet, kurzfristig einzugreifen?

Ordnungsamt bzw. bei Unerreichbarkeit oder akuter Gefahrenlage Polizei, Feuerwehr, THW


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche konkrete Gefährdung gibt es denn?
Bisher las ich nur von nebulösen Vermutungen es könnte eventuell was auf die Straße fallen.



Nach meinem Verständnis liegt hier nicht nur eine mögliche Gefährdung, sondern auch ein Verstoß gegen abfallrechtliche Pflichten (ordnungsgemäße Entsorgung nach KrWG) sowie gegen ordnungsrechtliche Vorgaben zur Gefahrenabwehr vor, da Abfälle und Gegenstände dauerhaft und unsachgemäß bis an den öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Stell doch mal ein Foto von allem hier rein, was du sicher auch schon dem Ordnungsamt gegeben hast

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Man weiß doch gar nicht, wie das Ordnungsamt reagiert hat. Wenn es um "Umwidmung" des Straßenraumes in der Regel schon relativ schnell, das kostet dann, und zwar viel mit der Androhung von Ersatzvornahme. Nur, das alles kann Zeit in Anspruch nehmen. Eben Verwaltungsakte, Widerspruchsfristen, Widerspruch dagegen, eben der ganze Vorgang, wie er in einem Rechtsstaat so erforderlich ist. Und das dauert eben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
sondern auch ein Verstoß gegen abfallrechtliche Pflichten (ordnungsgemäße Entsorgung nach KrWG) sowie gegen ordnungsrechtliche Vorgaben zur Gefahrenabwehr vor, da Abfälle und Gegenstände dauerhaft und unsachgemäß bis an den öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden.

Das mag sein, nur ist das keine konkrete Gefährdung in den Sinne das auf die Ermittlung und die Fristen welche der Rechtsstaat vorsieht (1-4 Wochen) verzichtet werden kann.

Bedeutet erst mal wird ermittelt, dann kommen Fristen zur Beseitigung (in der Regel 14 Tage) als erste Frist und dann noch mal 14 Tage als Nachfrist.
Widerspruch / Klage des Bürgers sind auch noch möglich und haben in der Regel dann auch noch aufschiebende Wirkung.



Zitat (von wirdwerden):
Wenn es um "Umwidmung" des Straßenraumes in der Regel schon relativ schnell

In der Tat, aber hier geht es ja nur um die Lagerung bis an den öffentlichen Verkehrsraum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
• Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn trotz Meldung weiterhin eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums besteht?

So lange Sie nicht selbst geschädigt sind: keine

Zitat (von go545770-66):
• Kann ich weitere Schritte einleiten (z. B. Gefahrenanzeige, einstweilige Maßnahmen, anwaltliches Schreiben)?

So lange Sie nicht selbst geschädigt sind: nein

Zitat (von go545770-66):
• Welche Behörde ist in einem solchen Fall verpflichtet, kurzfristig einzugreifen?

Die zuständige Behörde ist das Ordnungsamt. Das haben Sie bereits informiert. Wie das Ordnungsamt nun weiter vorgeht entscheidet es nach eigenem Ermessen. Wenn Sie der Meinung sind, die Ermessensentscheidung wäre falsch, können Sie nur dagegen vorgehen, wenn Sie selbst geschädigt sind.

-- Editiert von User am 7. Februar 2026 21:03

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
So lange Sie nicht selbst geschädigt sind: keine

Also man sollte warten bis mir sein morsch Holz und Schrott entgegen fällt, dann kann ich gegen ihn vorgehen?
Wir fahren an diesen Zustand jeden Tag vorbei da wir in einer Sackgasse wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Stell doch mal ein Foto von allem hier rein, was du sicher auch schon dem Ordnungsamt gegeben hast

Leider lässt sich hier kein Bild hochladen.
Wir wohnen in einer Sackgasse und fahren jeden Tag vorbei. Es geht um seit Jahren gesammelten Schrott und schon morschen Holz. Das ist kein Zustand. Ich kann mir nicht vorstellen wie in Deutschland so was erlaubt wird. Unsere Beschwerde ging weiter zu Abfallentsorgung und bis jetzt hat sich nichts getan, Bürokratie usw. Mich würde interessieren was könnte in diesen Fall unternehmen damit die Sache schnell erledigt wird. Man weiss nicht was alles da ans Schrott noch drinn ist, könnte alles sein, Ratten können sich vermehren. Es gibt so viel müll da vor ein paar Jahren konnte der Kranke Father nicht aus dem Haus geholt werden müsste laut Nachbarn mit Hubschrauber Einsatz geholt werden.
Als Nachbar möchte so was nicht jeden Tag vor seine Tür sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Und der Hubschrauber kam ins Haus?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und der Hubschrauber kam ins Haus?
Was spielt das für eine rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
Also man sollte warten bis mir sein morsch Holz und Schrott entgegen fällt, dann kann ich gegen ihn vorgehen?

Ich habe es so verstanden, dass der Unrat droht, auf öffentliche Fläche (Gehweg, Straße) zu fallen und dass Ihr Grundstück nur "optisch" beeinträchtigt ist (durch den Anblick).
Wenn der Unrat droht auf Ihr Grundstück zu fallen, dann sieht es eventuell anders aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Am Anfang habe ich es so verstanden, dass auch öffentlich-rechtlicher Raum benutzt wurde. Dagegen wären die Behörden schnell vorgegangen. Wenn es nur um die Lagerung auf einem Privatgrundstück geht, wie sogar ich jetzt verstanden habe, dann wird natürlich anders geprüft, Wir haben andere Rechtsgrundlagen, und wenn es lediglich um Lagerungen auf dem eigenen Grundstück geht, dann ist natürlich auch auch das Recht des Eigentümers in die Entscheidung mit einzubeziehen.

Ratten pflegen normalerweise nicht altes Holz oder Metallteile zu verwerten. Das Problem haben wir eher bei schlampiger Entsorgung von Essensresten u.s.w. Aus dem letzten Beitrag schließe ich, dass primär die hässliche Aussicht stört. Und das muss man gegebenenfalls hinnehmen. Und für den Rest ist Geduld angesagt.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40217 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
Mich würde interessieren was könnte in diesen Fall unternehmen damit die Sache schnell erledigt wird.
Seit Jahren ärgert ihr euch über das Sammelsurium dort und jetzt soll alles schnell gehen?
Zitat (von go545770-66):
Trotz dieser Meldungen hat sich die Situation bislang kaum verbessert.
Man könnte bei den Behörden nachfragen/Druck machen/aktuelle Fotos vorlegen...
Zitat (von go545770-66):
Also man sollte warten bis mir sein morsch Holz und Schrott entgegen fällt,
Ihr fahrt seit Jahren dort vorbei. Falls jetzt aktuell was auf die Straße fällt, dürfte es relativ schnell gehen... mit einer entsprechenden Maßnahme. Man müsste nur den eingetretenen Fall melden. Also deinen Schaden oder die Unmöglichkeit, durch die Sackgasse zu fahren... oder öffentlicher Raum wie Straßengraben osä.
Evtl. ist der Mensch ein Messi? Dann haben sich noch andere Behörden *zu kümmern*, das machts schwierig und verlangsamt vieles noch viel mehr.
Zitat (von go545770-66):
Ich kann mir nicht vorstellen wie in Deutschland so was erlaubt wird.
Nicht alles ist unzulässig oder verboten. Die Haupthindernisse dürften hier sein: A) Gefahr könnte ausgehen. B) das Grundstück ist Privateigentum.
Aber voll ärgerlich ist sowas auf jeden Fall! Oft kriegt keiner solche Flodders weg...wohin denn?

Zitat (von go545770-66):
Unsere Beschwerde ging weiter zu Abfallentsorgung
Wenn noch alles auf privatem Grund liegt, tun die nix.
Und Ratten? Die vermehren sich überall, davon kannst du nicht nur in Deutschland zu 150% ausgehen :sad: ...
also auch nichts, was *hilft*.
Zitat (von go545770-66):
Als Nachbar möchte so was nicht jeden Tag vor seine Tür sehen.
Das stimmt, aber solange es da keinen *Erdrutsch* gibt und alles auf öffentlichen oder deinen Privatgrund fällt...

Fotos? Doch, geht...mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz...hochladen...evtl. anonymisieren...dann hierher verlinken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7517 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
habe seit längerer Zeit Probleme mit einem Nachbarn, der sein Grundstück sowie den angrenzenden öffentlichen Straßenraum zunehmend mit Holz, Sperrmüll, Schrott und verschiedenen Gegenständen vollstellt.

Unter Beachtung der diversen einschlägigen Vorschriften des "Abfallrechts" kann der Nachbar auf seinem Grundstück soviel Holz, Sperrmüll, Schrott und andere Gegenstände lagern wie er mag.

Im öffentlichen Straßenraum darf man gar nichts lagern, außer Sperrmüll zwecks Abholung durch die Müllabfuhr, oder man hätte eine Sondernutzungserlaubnis dafür.

Zitat:

Konkret lagern dort große Mengen morsches und instabil gestapeltes Altholz, aber auch Sperrmüll (u. a. Möbelteile, Baumaterialien) sowie Schrott und sonstige Gegenstände, teilweise bis unmittelbar an den Straßenrand. Aus meiner Sicht besteht die konkrete Gefahr, dass Teile abrutschen oder umkippen und dadurch Fußgänger oder den Straßenverkehr gefährden.

Solange es nur auf dem Grundstück umkippt oder abrutscht: sein Problem. Wenn wirklich Gefahr besteht, daß es auf den Gehweg oder die Fahrbahn fällt usw., kann man je nach Eilbedürftigkeit die Ordnungsbehörde oder die Feuerwehr verständen. Die kümmern sich dann. Eine "gefühlte Gefahr" wird aber nicht dazu führen, daß die dann auch entsprechend tätig werden, es kann auch sein, daß die sich das angucken und sagen "Ach was, das ist nicht gefährlich"...
Zitat:
Zusätzlich wird regelmäßig ein kleines Fahrzeug mit Scooter-Kennzeichen auf der Straße vor dem Grundstück abgestellt, das sichtbar mit Gegenständen beladen ist.

E-Scooter dürfen grundsätzlich, genau wie Fahrräder, auf dem Gehweg abgestellt werden. Auch dann, wenn sie mit Gegenständen beladen sind.

Zitat:

Nach meiner Wahrnehmung ist die am Fahrzeug angebrachte blaue Umweltplakette abgelaufen.

E-Scooter haben überhaupt keine Umweltplakette... Was für ein "Scooter" soll das denn sein?

Zitat:

Durch das Abstellen dieses Fahrzeugs wird der öffentliche Verkehrsraum weiter eingeengt.

Das passiert grundsätzlich immer, wenn Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das macht es aber noch lange nicht illegal.
Zitat:
Darüber hinaus wird ein Anhänger genutzt, um fortlaufend neuen Sperrmüll, Schrott und weitere Gegenstände auf das Grundstück zu bringen, sodass sich die Gesamtsituation stetig verschärft.

Siehe oben: auf seinem Grundstück ist das zunächst mal völlig legal, sofern nicht gegen besondere "Abfallvorschriften" (Schadstoffe usw.) verstoßen wird.
Zitat:
Das Ordnungsamt der Gemeinde ist bereits informiert.

Was will man dann noch mehr.
Zitat:
Parallel läuft nach meinem Kenntnisstand ein abfallrechtliches Prüfverfahren beim Landkreis.

Logisch. Und das Ergebnis dieser Prüfung muss man nun abwarten.

Zitat:
Meine Fragen:
• Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn trotz Meldung weiterhin eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums besteht?

Siehe oben.
Zitat:
• Kann ich weitere Schritte einleiten (z. B. Gefahrenanzeige, einstweilige Maßnahmen, anwaltliches Schreiben)?

Weitere als die schon gemachten? Nein. Würde das eigene Grundstück beeinträchtigt, könnte man u.U. zivilrechtlich dagegen vorgehen, mit einer Forderung auf Unterlassung, die man dann gerichtlich (ggf. auch mit einer einstweiligen Verfügung) durchsetzen könnte. Setzt aber eben solche Beeinträchtigung voraus.
Zitat:
• Welche Behörde ist in einem solchen Fall verpflichtet, kurzfristig einzugreifen?

Ob sie überhaupt eingreift und wenn ja wie kurzfristig, entscheiden die zuständigen Behörden im pflichtgemäßen Ermessen.

Wenn es wirklich Gefahren für "die Öffentlichkeit" (also Passanten, Verkehrsteilnehmer usw.) gibt, ist die Feuerwehr immer die beste Wahl. Die gucken sich das an (weil sie ja auch diejenigen sind, die ggf. nachher die Schei... wegräumen müssen, wenn ein Fußgänger vom Sperrmüll erschlagen wird...), und wenn die meinen: "Gefahr für die öffentliche Sicherheit!", dann wird die Feuerwehr aktiv und holt auch sofort die Ordnungsbehörde ins Boot.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7517 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Am Anfang habe ich es so verstanden, dass auch öffentlich-rechtlicher Raum benutzt wurde. Dagegen wären die Behörden schnell vorgegangen.

Na ja... Oder auch nicht, oder auch erst nach Monaten, oder in Berlin nach Jahren... Auch für die Beseitigung tatsächlicher Gefahrenquellen im öffentlichen Raum lassen sich manche Ordnungsbehörden manchmal erstaunlich viel Zeit. Und ein anderes Mal geht es dann auch schon mal sehr schnell... Ich verstehe schon, daß sich manche Bürger manchesmal fragt: Wofür haben wir eigentlich Gesetze, wenn es eine zuständige Behörde nicht kümmert, ob die eingehalten werden?

Zitat:
Ratten pflegen normalerweise nicht altes Holz oder Metallteile zu verwerten.

Das ist richtig.
Zitat:
Das Problem haben wir eher bei schlampiger Entsorgung von Essensresten u.s.w. Aus dem letzten Beitrag schließe ich, dass primär die hässliche Aussicht stört. Und das muss man gegebenenfalls hinnehmen. Und für den Rest ist Geduld angesagt.

So ist es.

(Was auch noch relevant sein kann: wenn ein reines Wohngrundstück für gewerblichen Umgang mit Schrott usw. genutzt wird. Also ein Gewerbebetrieb dort errichtet wird. Aber bis das behördlicherseits abgefrühstückt ist, kann es auch schon mal sehr lange dauern...)

-- Editiert von User am 8. Februar 2026 13:18

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
Was spielt das für eine rolle?

Die Glaubwürdigkeit von Schilderungen spielt immer eine Rolle.



Zitat (von go545770-66):
Das ist kein Zustand.

Irrelevant.
Sofern er alle Gesetze etc. einhält, kann und darf er sein Grundstück gestalten wie er will. Befindlichkeiten der Nachbarn spielen da keine Rolle. Weder gibt es einen Rechtsanspruch auf "schöne Gestaltung" des Nachbargrundstückes noch ein Recht auf eine schöne Aussicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20215 Beiträge, 7318x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Am Anfang habe ich es so verstanden, dass auch öffentlich-rechtlicher Raum benutzt wurde.

... so steht es auch in der Eingangsschilderung.

Überbordende Dramatisierung hilft dir / euch nicht wirklich; damit meine ich die Ratten-Besorgnis, aber auch, das kein Durchkommen sei: wenn /solange ihr täglich daran vorbeifahrt, schafft es auch ein Krankenwagen.

Wenn wirklich konkrete Gefahr (!) von dem Grundstück ausginge und ihr betroffen sein solltet, gäbe es auch Handlungsmöglichkeiten, den Nachbarn zu verklagen. Wenn wirklich kein Durch- resp. Daran-Vorbeikommen wäre, könnte das i.d.T. die Feuerwehr interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seit Jahren ärgert ihr euch über das Sammelsurium dort und jetzt soll alles schnell gehen?

Wir sind hier neu eingezogen, die Nachbarn haben es so erzählt dass nichts passiert seit Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40217 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
Wir sind hier neu eingezogen, die Nachbarn haben es so erzählt dass nichts passiert seit Jahren.
Oh...danke für die Info in #19.
Aber es bleibt bei dem, was von allen hier geschrieben wurde. Einfach oder schnell kriegt ihr da nichts weg...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
So lange Sie nicht selbst geschädigt sind: nein

Warum?
Was sollte ihn am Anwaltsbreif hindern?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Niemand hindert jemanden, einen Anwalt zu mandatieren. Ist sogar sehr gut, zumindest für das Anwaltskonto, also durchaus sinnvoll. Nur, bewirken kann so ein Brief in so einen Fall doch gar nichts. Wenn seit Jahren die Behörden eingeschaltet sind, die den Grundstücksnutzer nicht beeindruckt haben, also die, die wirklich vielleicht was tun könnten, auf selbst auf Kosten des Verursachers, wieso sollte dann ein Anwaltsbrief eine Abänderung zur Folge haben?

Wenn man selbst nichts genaues weiß, wie wärs dann damit, mal selbst Kontakt zu den Behörden aufzunehmen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nachtrag: seit längerer Zeit hat man bei erst kürzlichem Einzug mit der Grundstücksgestaltung des Nachbarn Probleme?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

https://files.catbox.moe/1m8xe0.jpg
https://files.catbox.moe/3s2u8i.jpg
https://files.catbox.moe/iemwsb.jpg
Hier ein paar Bilder zum Verständnis

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go545770-66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

https://files.catbox.moe/g0j79y.jpg
https://files.catbox.moe/zkayph.jpeg
https://files.catbox.moe/2u8v0i.jpg
https://files.catbox.moe/6xlitk.jpg

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2661 Beiträge, 630x hilfreich)

Ich kann keine Gefährdung erkennen.

Du hast das KrWG ja schon eingebracht. Dann lies mal die Definition in § 3 Absätze 1 und 3.
Es handelt sich vermutlich nicht einmal um Abfall.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Hübsch hässlich.

Sieht aus, als ob da jemand ein Messi-Problem hat.

Gefahr für die Öffentlichkeit sehe ich da noch nicht.
Am ehesten geht da was übers Abfallrecht (illegale Müll-Lagerung).
Aber das kann nur von der Kommune aus initiiert werden. Und wenn die nicht will, kann man als Privatperson nichts machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40217 Beiträge, 6550x hilfreich)

Tja, ziemlich übel siehts aus, daran besteht kein Zweifel. :sad:

Man könnte nun sagen...LEIDER... liegt nichts auf der Straße... und kein Starkregen oder Sturm hat die Durchfahrt jemals behindert?
- Der Gehweg gehört evtl. auch noch dem Grundstückseigentümer?
- Diverse Abfalltonnen stehen recht ordentlich an der für die Abfuhr vorgesehene Stelle.
- Ratten vermehren sich nicht wegen eines halben Kuchens.

Ich tippe auf Messie-Syndrom... wahrscheinlich hatten die anderen Nachbarn deshalb keinen Erfolg mit ihren Beschwerden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Wie wir inzwischen wissen, kennt man den verfahrensrechtlichen Stand bei den Behörden nicht. Alles Gerede von Nachbarn. Was man da so sieht, das ist wohl eine Beleidigung für die Augen, als Nachbarn, aber mehr auch nicht. Wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, wenn Verstöße gegen örtliche Regelungen vorliegen, was wir hier nicht wissen können, so kann man das über die üblichen Behördenwege klären. Also, nicht mit Nachbarn quatschen, sondern die Behörden kontaktieren. Das mal so als ersten Schritt, der wirklich weiter führt. Vielleicht nicht unbedingt in Richtung Beseitigung der Sache, aber dass man mal Kenntnis darüber erhält, was der "Verfahrensstand" ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7517 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von go545770-66):
https://files.catbox.moe/g0j79y.jpg

Da parken ziemlich viele KFZ auf dem Gehweg - was generell verboten ist, außer es wäre eine Parkregelung eingerichtet, daß "aufgesetztes Gehwegparken" mit zwei Rädern auf maximal 50cm Gehwegbreite erlaubt ist. Dafür muss der Gehweg mindestens 2,10m breit sein, meint zumindest die Verkehrsbehörde der Stadt Oldenburg in Oldenburg...

0x Hilfreiche Antwort

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