Geforderter Betrag nicht Korrekt, besteht aber auf Zahlung

24. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Syc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geforderter Betrag nicht Korrekt, besteht aber auf Zahlung

Hallo zusammen ;)

ich habe eine kurze und relativ simple Frage.

Es existiert eine Rechnung im Wert von 207,95 €, welche durch 3 Personen geteilt werden sollte und von Person 1 als gesamt erstmal übernommen worden ist.

Nun Fordert diese Person von mir 138,64 € zzgl. 10,95 Mahnkosten.

Gemäß meiner Rechnung ergibt 207,95 € / 3 = 69,32 € und stimmt somit nicht zu den 138,64 €.

Trotz Info, das die Forderung Fehlerhaft ist, beharrt P1 auf Zahlung des gesamten Betrags und droht mit Gerichtsvollzieher bei nicht Zahlung.

Da hier scheinbar nun bewusst die Kosten von P2 auch auf mich übertragen werden, stehe ich vor der Frage ob es hier reicht einfach nur meinen Betrag zu Bezahlen und den Rest ab zu warten, oder habe ich ggf. die Möglichkeit hier eine Täuschung bzw. einen Betrugsversuch geltend zu machen?

LG

Syc

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127090 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat:
Es existiert eine Rechnung im Wert von 207,95 €, welche durch 3 Personen geteilt werden sollte

Und das könnte man wie genau beweisen?



Zitat:
und droht mit Gerichtsvollzieher bei nicht Zahlung.

Gab es denn schon Mahn- und Vollstreckungsbescheid vom Gericht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Syc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die sehr schnelle Antwort.

Zitat:
Und das könnte man wie genau beweisen?

Es geht um Notar-Kosten auf dessen schreiben alle 3 Personen zu gleichen Teilen genannt werden.


Zitat:
Gab es denn schon Mahn- und Vollstreckungsbescheid vom Gericht?

Nein den gibt es nicht...

Das mit dem Gerichtsvollzieher war eine "Aussage" via. Telefon...

Zudem kommt das Zitat aus dem Schreiben: "Im Falle eines Verzugs Ihrer Zahlung erhebe ich Klage gegen Sie als Gesamtschuldner..."


-- Editiert von Syc am 24.07.2016 02:26

-- Editiert von Syc am 24.07.2016 02:30

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#4
 Von 
Syc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz zur Sachlage:

P1,2 u.3 wollten zusammen eine UG gründen (daher die Notar Kosten) P1 wurde als HG.
P1 ist in vorleistung beim Notar getreten und dennoch tragen für die UG alle 3 den gleichen Teil.

Dannach ist einiges passiert weshalb P2 und 3 mit P1 nicht weiter zusammen arbeiten wollten und die Gründung nicht vollendet wurde.

Mahnkosten gibt es bisher keine... Eine Aufschlüsselung über die Kosten sowie deren Zahlung liegt vor.

-- Editiert von Syc am 24.07.2016 02:59

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127090 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat:
"Im Falle eines Verzugs Ihrer Zahlung erhebe ich Klage gegen Sie als Gesamtschuldner..."

Durchaus möglich.
P3 müsste sich in dem Falle dann mit P2 auseinadersetzen bezüglich des Restes.

Am einfachsten wäre aber P2 gibt P3 seinen Anteil und P3 überweist dann.



Zitat:
Es geht um Notar-Kosten auf dessen schreiben alle 3 Personen zu gleichen Teilen genannt werden.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Syc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen und kompetenten Aussagen... Hatte damit gerechnet ein paar Tage mehr auf Antworten warten zu müssen :D

Zitat:
Da ein Anspruch auf ein Drittel der Notarkosten besteht sollten diese zügig beglichen werden um keinen Verzug aus zu lösen darüber hinaus ist es möglich die Forderung zurück zu weisen da der zahlende Schuldner den anderen Teil sich vom dritten wiederholen muss und für die Geltendmachung der Forderung ihnen gegenüber bisher keine Kosten entstanden sind sofern der Verzug überhaupt vorliegen sollte.


Ich habe in einer Mail nach Eingang des Schreibens, P1 darauf hingewiesen, das ich davon ausgehe, dass da ein Fehler Passiert sei, und ich meinen Teil sofort zur Überweisung freigeben kann, sobald ich weiß warum ich die Gesamtschuld zu tragen habe, oder eine Korrektur des Schreibens vorgenommen wurde bzw. ich eine Mitteilung über den Tatsächlichen Betrag erhalten habe.

Weder in dem Schreiben, noch in der Antwort E-Mail oder dem Telefonat war die Rede von einer Frist, sondern lediglich die Aussage, "Ein Zahlungsaufschub ist nicht möglich."

Zitat:
Für den Versuch eines strafbaren Betrugs müsste genauer analysiert werden ob wirklich eine Täuschungshandlung vorliegt das reine Fordern eines Betrags reicht hierfür nicht aus.


Gemäß meiner Vermutung, gilt der Notar als Gläubiger, bei dem nun die Schuld beglichen wurde und wie bereits von Ihnen genannt nun der Ausgleich über das Innenverhältnis aus zu gleichen ist, dieses aber Bewusst Ignoriert wurde.

Sollte es anders sein, wäre das Innenverhältnis ja grundsätzlich nutzlos, da wie in meinem Fall P1 P3 als Gesamtschuldner und P2 wieder von P3 herangezogen werden kann.

Hier bin ich mir über das Thema "Einzelwirkung" unsicher.


Zitat:
Am einfachsten wäre aber P2 gibt P3 seinen Anteil und P3 überweist dann.


P2 weigert sich scheinbar seinen Teil zu zahlen, wohingegen ich bereits angekündigt habe meinen Teil zu überweisen... -.-

Zitat:
Genauer Wortlaut?


Danke der Nachfrage... Habe mir die Unterlagen noch einmal genauer durchgesehen:

Anlage 1
P1, P2, und P3 sind auf Seite 1 als "erschienen" aufgeführt....
P1 ist auf Seite 2 als alleiniger Geschäftsführer angegeben (normal bei UG).

P2 und 3 werden in Anlage 1 nicht weiter erwähnt.

Anlage 2

Seite 1:
Hier wird aufgeführt, das alle 3 Gesellschafter je 1/3 (je 100€) als Einlage eingezahlt werden müssen.

Weiter wird keine Person erwähnt.


-- Editiert von Syc am 24.07.2016 17:22

-- Editiert von Syc am 24.07.2016 17:23

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#9
 Von 
Syc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

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