Gehaltspfändung - Unterhalt

4. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Der_Ami
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltspfändung - Unterhalt

Hi...

Ich habe ein problem mit eine Gehaltspfändung (Inkasso) bezüglich Unterhalt (Familien Recht). Durch eine Fehler vom meinem Anwalt kamm es zu eine Gehaltspfändung für Trennungsunterhalt. Im September ist (endlich, Gott sei dank) der Scheidung durch. Der Gehaltspfändung war aber für Trennungs- und Kindesunterhalt aber nicht Nacheheliche Unterhalt. Bist jetzt würde ca. 500€ zuviel gepfändet.

Also jetzt meine Fragen...

Wer muss die Pfändung stoppen?
Wie kriege ich meine Geld zurück?
Hätte der Anwalt meine Ex nicht frühzeitig dir Pfändung stoppen sollen?
Was mache ich mit der Pfändung beim Finanzamt?

Bin halt Ami und verstehe ungerechtigkeit nicht... (kann auch nicht perfect Deutsch)

Vielen Dank im voraus...


-----------------
"locker Bleiben...
Stephen"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zusammen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Drittschuldner (hier: Arbeitgeber) eine Forderungsaufstellung überlassen, in der genau beziffert wird, wieviel Geld geschuldet wird und somit vom Lohn insgesamt einbehalten und überwiesen werden muß. Die Schuld für eine Überzahlung würde somit weder beim Gericht, das den Beschluß erlassen hat noch beim Gläubiger liegen sondern beim Arbeitgeber.

Wie kommst du darauf, dass 500 Euro überzahlt wurden? Hast du evtl. geschuldete Zinsen nicht berücksichtigt?

Ich würde mich erstmal mit dem Arbeitgeber besprechen um zu klären, ob es wirklich zu einer Überzahlung kam.

Dein Deutsch ist besser als das mancher Deutscher ;) , aber die Frage nach dem Finanzamt verstehe ich nicht so recht. Kannst du das ein bißl genauer erklären, was die Pfändung mit dem Finanzamt zu tun haben soll?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der_Ami
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Schnukelchen,

Danke für Deine Antwort.

Die Pfändung war für XXX € plus LAUFENDE Trennungsunterhalt. Dumm dabei ist das ich im September geschieden worden bin und keine hat es meine Arbeitgeber gesagt. Ab September ist keine Trennungsunterhalt mehr fällig. Dadurch ist XXX € schon abbezahlt.

Da die Mutter meine Kinder nicht genug kriegen kann, gibt es nicht nur eine Gehaltspfändung sondern auch noch Pfändungsbeschluss beim Finanzamt für jede mögliche Steuerrückerstatung. Wie soll der Finanzamt wissen das ich schon genug (oder zuviel) bezahlt habe?

-----------------
"locker Bleiben...
Stephen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Hi Stephen

das Scheidungsurteil wird nicht sofort mit dem Scheidungstermin rechtskräftig sondern erst etwas später (das genaue Datum steht im Scheidungsurteil) - und solange ist noch der Trennungsunterhalt zu zahlen.

ich nehme an, inzwischen zahlst du den nachehelichen Unterhalt + Kindesunterhalt, so dass deswegen auch nicht weiter gepfändet wird?

Schau mal nach, ab welchem Datum die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Sollte trotzdem noch eine Überzahlung entstanden sein, würde ich einfach mal zum Gericht gehen, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ausgestellt hat. Die werden dir sicher weiterhelfen - auch wegen dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ans Finanzamt. Alle Belege über die erfolgten Zahlungen (Gehaltsabrechnungen) mitnehmen!

Und bis zur Klärung keinen Antrag auf Lohnsteuererstattung beim Finanzamt stellen - meines Wissens kann man da problemlos Verlängerung für die Abgabe über den 31.5. hinaus stellen, so dass dir genug Zeit bleibt.

-- Editiert von Schnuckelchen am 09.05.2006 16:06:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Der_Ami
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Schnukelchen,

danke noch mal...

Ich würde Unterhalt usw. zahlen wenn es nicht für die Pfändung wäre. Da bleibt mir nicht genug übrig um Unterhalt zu zahlen. Essen kann ich länsgt nicht mehr. OK, ganz so schlimm ist es nicht aber Unterhalt kann ich nicht zahlen. Die Steuererklärung war für 2003 (ich hänge ein bisschen hinterher) da müsste ich das letzten Dez wegschicken...

Ich habe jetzt ein Antrag abgeschickt um die Pfändung zu stoppen. Mein Anwalt an das Gericht und Gegenseite. Es sollte so sein das das Gericht das Geld behält und nichts mehr an mein Ex überweist bist alles geklärt ist.

Das was mehr bezahlt würde ist schlicht und einfach weg. Ich könnte zwar klagen und auch gewinnen, aber wenn mein Ex sagt das das Geld für laufende Unterhaltskosten verbraucht würde, ist es weg.



-----------------
"locker Bleiben...
Stephen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Hi Stephen,

wenn die Überzahlung mit laufendem Unterhaltsanspruch verrechnet wird, hat das zumindest den Vorteil, dass nicht noch weitere Schulden hierfür auflaufen - früher oder später müsstest du Rückstände eh noch nachzahlen.

quote:
Ich würde Unterhalt usw. zahlen wenn es nicht für die Pfändung wäre. Da bleibt mir nicht genug übrig um Unterhalt zu zahlen.


Die Pfändung ist ja für den Unterhalt. Wird denn jetzt noch laufender Unterhalt gepfändet?

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen